BDE-Newsletter April 2013

Inhaltsverzeichnis

  • Verbände der privaten Entsorgungswirtschaft fordern Korrektur des KrWG
  • Deponierungsverbot unvorbehandelter Abfälle erforderlich
  • Keine höhere Besteuerung der Anlagen der Kreislaufwirtschaft
  • Erprobung unter extremen Bedingungen
  • Keine höhere Besteuerung der Anlagen der Kreislaufwirtschaft
  • Europäische Konzessions-Richtlinie – Versachlichung einer Phantomdiskussion
  • Internationales Recht auf sauberes Trinkwasser gelingt nur mit der Privatwirtschaft
  • Europäische Rohstoffwende durch Stärkung des Recyclings
  • Terminhinweis: Innovationstag Mittelstand
  • Perspektive Umwelt

Verbände der privaten Entsorgungswirtschaft fordern Korrektur des KrWG

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01.03.2012 – Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., der bvse ‒ Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V., die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. (BDSV) sowie der Verband Deutscher Metallhändler e. V. (VDM) haben gemeinsam gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Stellung genommen zu den Auswirkungen des am 01.06.2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Das Umweltministerium hatte verschiedene Ver-bände um entsprechende Einschätzungen gebeten, um der Verpflichtung aus der seinerzeit abgege-benen Protokollerklärung zu entsprechen, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Kreislaufwirt-schaftsgesetzes die Auswirkungen der Regelungen zur gewerblichen Sammlung auf Markt und Wettbewerb zu beurteilen, um auf Basis dieser Erkenntnisse ggf. Korrekturen am Gesetz vorzunehmen.

Die Verbände der privaten Wirtschaft halten in der Stellungnahme zunächst fest, dass die Zahl von knapp 600 bisher bekannt gewordenen Untersagungen von gewerblichen Sammlungen in keiner Weise aussagekräftig ist. Keinesfalls könne aus dieser Zahl darauf geschlossen werden, dass die nicht untersagten Fälle künftig beanstandungsfrei fortgeführt werden könnten. Es ist vielmehr so, dass das Anzeigeverfahren beliebig in die Länge gezogen wird und somit der Großteil der Untersagungen noch zu erwarten ist. In etlichen Fällen hätten Landkreise auch eine eigene kommunale Sammlung bereits politisch beschlossen und mit deren Umsetzung begonnen. Den in diesen Land-kreisen angezeigten gewerblichen Sammlungen soll so die Grundlage entzogen werden, die Untersagungen sind angekündigt.

Der BDE beklagt eine massive Rechtsunsicherheit, die seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingetreten ist. BDE-Präsident Peter Kurth: „Zahlreiche rechtlich nicht haltbare Auslegungen durch die öffentliche Hand sind bereits Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren, es liegen bereits jetzt etliche Urteile vor. Die völlig uneinheitliche Praxis wird von dem politischen Willen bestimmt, gewerbliche Sammlungen mit allen Mitteln zu verdrängen. So soll ganz offensichtlich eine abschreckende Wirkung erzielt werden. Die fehlende Investitionssicherheit schreckt dabei insbesondere mittelständische Unternehmen ab. Vielfach wird Unternehmen aber auch nahegelegt, die Anzeigen zurückzuziehen, bevor sie mit erheblichen Kosten für die Untersagungen zu rechnen haben. Die gewerbliche Sammlung von Papier, die bereits durch das Altpapierurteil von Juni 2009 massiv eingeschränkt wurde, droht, mit dieser Auslegungspraxis endgültig zu verschwinden.“
Für den bvse ‒ Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. zeichnet sich immer mehr eine bundesweit abgestimmte Strategie ab, wonach sich viele Kommunen und deren kommunale Unternehmen Stoffströme zueignen, die in der Vergangenheit gar nicht oder nur am Rande zum kommunalen Geschäftsfeld gehörten. Nach den Worten von bvse-Präsident Bernhard Reiling wird das Kreislaufwirtschaftsgesetz missbraucht, um kommunale Monopole gerade in den Sekundärrohstoff-märkten zu errichten, die über ein Jahrhundert hinweg von privaten Unternehmen mit Pioniergeist und Innovationskraft erfolgreich aufgebaut und entwickelt worden sind. Reiling: „Die Kommunen nutzen das Kreislaufwirtschaftsgesetz, um sich an einen von der privaten Entsorgungswirtschaft gedeckten Tisch zu setzen. Wir stellen derzeit ein aggressives kommunales ‚Rosinenpicken‘ fest, das ohne Rücksicht auf die Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen vorangetrieben wird.“

Der Präsident der BDSV Heiner Gröger wird als mittelständischer Metallrecyclingunternehmer tagtäglich damit konfrontiert, wie groß die Verunsicherung unter den vielen mobilen Sammlern geworden ist, die den Schrott an die Aufbereiter und Händler abliefern. „Wenn wir die kontinuierliche Zulieferung des Vormaterials sicherstellen wollen, haben wir gar keine andere Chance, als den mobilen Sammlern im Umgang mit den Behörden aktiv beizuspringen. Das bindet natürlich zusätzlich erhebliche Arbeitskraft bei den Recyclingbetrieben“, sagt Gröger. Großes Verständnis habe er dafür, dass sich der Unmut der mobilen Händler in Mahnwachen oder ähnlichen Aktionen äußert. „Bei vielen unserer Geschäftspartner stehen jetzt Existenzen auf dem Spiel.“

Auch der Präsident des VDM, Thomas Reuther, hält die derzeitige Fassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für korrekturbedürftig. „Rund 70 Prozent der heimischen Recyclingwirtschaft besteht aus kleinen und mittleren Unternehmen, ohne diesen Mittelstand wird eine sinnvolle Rohstoffpolitik scheitern. Der VDM fordert eine Stärkung der mittelständischen Wirtschaft und spricht sich klar gegen ein staatliches Monopol bei der Erfassung von Sekundärrohstoffen aus“.

Die Verbände fordern gemeinsam eine Korrektur des KrWG, um der unlauteren Umsetzungspraxis, die zu einer erheblichen Verschiebung des Wettbewerbs und zu einem merklichen Rückgang des Recyclings geführt hat, zeitnah Einhalt zu gebieten. Sie appellieren des Weiteren, zu prüfen, ob durch eine Durchführungsverordnung oder andere geeignete Auslegungsrichtlinien ein Mehr an Rechtssicherheit für gewerbliche Sammlungen erreicht werden kann.

Deponierungsverbot unvorbehandelter Abfälle erforderlich

11.03.2013 – BDE begrüßt Grünbuch der Europäischen Kommission zu Kunststoffabfällen Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat das am 07.03.2013 von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik vorgestellte „Grünbuch zu einer europäischen Umweltstrategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt“ als einen Beitrag zur Stärkung des Recyclings in der EU begrüßt und seine Forderung nach einem EU-weiten Deponierungsverbot unvorbehandelter Abfälle erneuert.

Allein Europa produzierte im Jahr 2008 60 Mio. Tonnen Kunststoff, denen in der EU-27 im gleichen Jahr etwa 25 Mio. Tonnen Kunststoffabfälle gegenüberstanden. Rund die Hälfte davon wurde deponiert, lediglich ein kleiner Anteil recycelt, der Rest verbrannt.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Diese Zahlen zeigen eindrucksvoll, dass ein EU-weites Deponierungsverbot von nicht vorbehandelten Abfällen auf Basis eines Grenzwertsystems entsprechend dem deutschen Deponierecht erforderlich ist. Nur so können das Ressourcenpotential insbesondere der Kunststoffabfälle genutzt und Umweltschäden durch eine unsachgemäße Ablagerung vermieden werden“.

„Daher begrüße ich ausdrücklich die Ankündigung von Umweltkommissar Potočnik, zukünftig die EU-Strukturmittel, die für den Abfallbereich vorgesehen sind, strikt an der fünfstufigen Abfallhierarchie auszurichten und den Bau neuer Deponien stark zu begrenzen. Das entspricht einer Forderung, die der BDE wie sein europäischer Dachverband FEAD seit Jahren vertritt.“, so Peter Kurth weiter.

Kunststoffe in einer Kreislaufwirtschaft zu halten, hilft nicht nur Materialknappheit zu vermeiden, sondern beinhaltet ein erhebliches Potential zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. So könnten allein durch das Recycling von Kunststoffen ca. 162 000 Arbeitsplätze in der EU geschaffen werden, wenn die Recyclingrate bis 2020 auf 70 Prozent erhöht würde. Gleichzeitig gelangen durch eine hochwertige Behandlung weniger dieser Abfälle in die Umwelt, wo sie aufgrund ihrer Langlebigkeit große Schäden verursachen.
Peter Kurth dazu: „Neben ambitionierten Recyclingraten und einer Stärkung des Ansatzes der Herstellerverantwortung ist auch die Berücksichtigung der Recyclingfähigkeit beim Produktdesign ein guter Ansatz zur Stärkung des Recyclings von Kunststoffabfällen in der EU.“

Keine höhere Besteuerung der Anlagen der Kreislaufwirtschaft

12.03.2013 – BDE fordert, Recyclingbranche auch zukünftig von der EEG-Umlage zu befreien Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat mit dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) und der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV) in einem gemeinsamen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel den Vorschlag von Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium, die in den letzten Jahren durch die EEG-Umlage stark gestiegenen Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu begrenzen, grundsätzlich begrüßt, fordert aber, die Ausnahme-Regelungen für energieintensive Unternehmen als unverzichtbare Voraussetzung für deren Erhalt beizubehalten. Hintergrund ist ein für den 21. März im Bundeskanzelamt anberaumtes Treffen, auf dem gemeinsam mit den Ministerpräsidenten die Streichung der EEG-Umlagebefreiung von besonders energieintensiven Unternehmen beschlossen werden soll.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Es ist widersinnig, ausgerechnet die Unternehmen künftig stärker zu besteuern, die unmittelbar zum Gelingen der Energiewende beitragen. Es sollten deshalb zukünftig insbesondere solche Unternehmen von der Ausgleichsregelung profitieren, die dem Anliegen des EEG bzw. dem Umwelt- und Ressourcenschutz in besonderer Weise dienen. Dazu zählen Unternehmen, die durch die Herstellung von Ersatzbrennstoffen zu einer Verringerung des Verbrauchs fossiler Energieträger beitragen sowie Betriebe, die durch Recycling Sekundärrohstoffe gewinnen, die im Vergleich zum Primärrohstoff mit weniger Energie- und Rohstoffverbrauch in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden können. Beispiele hierfür sind das Kunststoffrecycling und die Kunststoffverarbeitung sowie das Stahl- und NE-Metallrecycling.“

Laut der gemeinsamen BMU/BDE-Klimastudie hat die deutsche Siedlungsabfallwirtschaft und Altholzverwertung bereits 2006 ca. 325 Petajoule an fossilen energetischen Ressourcen eingespart. Dank des Recyclings von Aluminium, Stahl, Kunststoffverpackungen, Siedlungsabfällen und Zink konnten im Jahr 2007 Importe im Wert von fast 5,3 Milliarden Euro eingespart werden; davon entfielen gut 2,7 Milliarden Euro auf die Einfuhr der Materialien und knapp 2,6 Milliarden Euro auf Energieimporte, die für die Herstellung der Rohstoffe nötig gewesen wären.

In diesem Zusammenhang ist auch das von der Bundesregierung am 29.02.2012 beschlossene Deutsche Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) zu erwähnen, in dem die große Relevanz der Kreislaufwirtschaft zur Ressourcenschonung hervorgehoben wird. Die Bundesregierung strebt darin an, den Beitrag der Kreislaufwirtschaft perspektivisch deutlich zu erhöhen.

„Vor diesem Hintergrund ist es für uns zum einen vollkommen unverständlich, dass die Aufbereitung von Abfällen zu Ersatzbrennstoffen schon nach dem derzeit gültigen EEG schlechter gestellt ist als die Gewinnung von Kohle, Erdöl und Erdgas sowie deren Aufbereitung und Verarbeitung. Zum anderen würde eine vollständige Herausnahme der Recycling-Unternehmen aus der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG die Ziele der Bundesregierung mit einem Schlag ad absurdum führen“, so Peter Kurth weiter.

Erprobung unter extremen Bedingungen

Neuer Unimog und neuer Econic in der Wintererprobung und bei letzten Testeinsätzen

  • Testfahrten bei minus 30 Grad Celsius am Polarkreis
  • Zahlreiche konzeptionelle Innovationen für noch bessere Fahr- und Bedieneigenschaften
  • Wichtige Zielsetzung der Tests in Finnland: Günstige Verbrauchswerte

Rovaniemi/Finnland – Vom 1. Januar 2014 an gilt die neue Abgasnorm Euro VI. Daher werden sowohl die nächste Unimog Geräteträger-Generation als auch der hochgeländegängige Unimog und der neue Low-Entry Econic bereits im Herbst 2013 mit den neuen Mercedes-Benz BlueTec 6-Motoren in ihren angestammten Märkten eingeführt. Darüber hinaus werden diese drei Fahrzeug-Baureihen mit umfassenden, konzeptionellen Innovationen an Interieur, Exterieur sowie den Fahr- und Bedieneigenschaften an den Start gehen. Umfangreiche Komponenten aus der LKW-Großserie wie die neue Elektronik-Architektur, Fahrgestellkomponenten, neuer Antriebsstrang und Bedienelemente wurden übernommen. Insbesondere der Econic ist mit Aus­nahme des bewährten Fahrerhaus-Rohbaus ein neues Fahrzeug geworden. Mit ihm werden neue Maßstäbe dieses einzigartigen Fahrzeugkonzepts für den Kommunal-, Sammel- und Verteilerverkehr gesetzt.

Derzeit durchlaufen die Erprobungsträger die letzten Tests, beispielsweise für den Einsatz im Winterdienst: Auch in diesem Jahr wurde die Wintererprobung im finnischen Rovaniemi, der Hauptstand Lapplands, am Polarkreis durch­geführt. Die Fahrzeuge hatten umfangreiche Tests hinsichtlich Handling, Ergonomie, Komfort und Fahreigenschaften zu absolvieren. So wird sicher­gestellt, dass die neuen Fahrzeuge mit Euro-VI-Technologie extreme klimatische Bedingungen und Anforderungen bewältigen und ihre Aufgaben beim Kunden zuverlässig im Alltagsbetrieb erledigen.

Ob Passräumung in den Alpen, Solaranlagenreinigung bei extremer Hitze in Spanien oder unterschiedlichste Einsätze im ganzjährigen Straßenbetriebs­dienst – eines muss bei Unimog immer gewährleistet sein: Das einzigartige Fahrzeugkonzept muss zuverlässig seine Aufgaben bewältigen – egal in welcher Höhe oder bei welchen Temperaturen und Wetterbedingungen. Das gilt auch für den Econic, dem innovativen und vielseitigen Low-Entry-Fahrzeug für Entsorgungseinsätze unterschiedlichster Art.

Kältestartfähigkeit bei minus 30 Grad Celsius

Bereits seit drei Jahren testen die Mercedes-Benz Ingenieure im Winter die neueste Generation der Special Trucks mit BlueEfficiency Power unter härtesten Bedingungen. Temperaturen von bis zu minus 30 Grad Celsius, meterhoher Schnee und vereiste Straßen bilden eine enorme Herausforderung für Mensch und Fahrzeug. Auf dem Testgelände mit Fahrdynamik- und Handlingstrecke, Wendeschleife und Waldstrecke unterzog das Entwickler-Team die neuen Fahrzeug-Generationen wochenlang härtesten Tests. Das Ziel: Die Fahrzeuge in Hinblick auf Funktion, Effizienz, Ergonomie und Bedien­komfort zu optimieren. Alle Trucks waren dabei mit aufwendiger Messtechnik ausgestattet, die zum Teil an über 300 Messstellen angeschlossen war und große Mengen von Daten sammelte. So konnte man zum Beispiel Informationen über das Kaltstartverhalten der Euro-VI-Motoren und die Funktion des Antriebsstrangs bei minus 25 Grad Celsius erforschen. Basierend auf den Auswertungen konnten die Ingenieure bereits Zusatzmaßnahmen zur Verbesserung der Kaltstartfähigkeit bis unter minus 30 Grad Celsius entwickeln, beispielsweise eine Zusatzheizung zur Kühlwasservorwärmung.

Ebenfalls getestet wurden die Bestandteile der BlueTec-6-Technik. Dazu gehört der Partikelfilter, der in Kombination mit dem seit Jahren erfolgreich eingesetzten SCR-System von Mercedes-Benz die Partikelemissionen auf Werte am Rande der Nachweisbarkeit reduziert. Außerdem wurden Funktionalität und schnelles Auftauverhalten der AdBlue-Anlage bei Temperaturen unter minus 10 Grad sowie die Sicherstellung ihrer Betriebsfähigkeit geprüft. Die wesentlichste Zielsetzung aber war, dass trotz aller Maßnahmen zur Erfüllung der Euro-VI-Norm der Kraftstoffverbrauch weiterhin niedrig bleibt.

Nicht nur die Technik war Teil der Fahrzeugerprobung in Finnland. Auch das Handling, der Sicherheitsstandard und der Komfort für den Fahrer standen im Fokus. Dazu gehört eine zuverlässig funktionierende Heizung einschließlich einer Frontscheibenheizung, die so schnell wie möglich für klare Sicht sorgt. Darauf waren die Ingenieure zum Abschluss der Erprobung angewiesen, denn den Abschluss der Tests bildete die Überfahrt von Rovaniemi ins schwedische Arjeplog durch den eiskalten skandinavischen Winter. Am Ende waren Walter Eisele, Leiter Produktion und Entwicklung bei Mercedes-Benz Special Trucks, und sein Team hoch zufrieden mit den Ergebnissen. „Es ist ein ganz besonderes Erlebnis, wenn man nach so vielen Monaten der Entwicklung den neuen Econic und den neuen Unimog im Härtetest über längere Strecken und unter extremen Bedingungen ausfahren kann“, sagte Eisele.

Sommererprobung bei 45 Grad Celsius im Schatten

Die Fahrzeuge müssen sich natürlich auch in der Sommererprobung beweisen. Diese findet jedes Jahr in den heißesten Monaten Juli und August im Test­zentrum in der Provinz Granada im Süden Spaniens statt. Dort testen die Ingenieure bei der Auffahrt auf die Sierra Nevada in etwa 2500 Meter Höhe unter anderem die Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge bei extremer Hitze von zum Teil über 45 Grad im Schatten, trockenem Klima und starker Sonnen­einstrahlung. Dazu gehört die Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Klima- und Kühlanlagen. „Während wir bei der Wintererprobung in Finnland die Fahr­zeuge auf ihre Anpassungsfähigkeit bei extremer Kälte testen, stellen wir in Spanien sicher, dass auch Hitze und unterschiedliche Höhenanlagen kein Problem sind. Unsere Kunden können sich also bei jedem Einsatz und zu jeder Zeit auf unsere Fahrzeuge verlassen“, fasst Walter Eisele das Ziel der auf­wendigen Erprobungen zusammen.

Europäische Konzessions-Richtlinie – Versachlichung einer Phantomdiskussion

19.03.2013 – Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat im Rahmen eines Parlamentarischen Abends mit hochkarätigen Referenten aus Brüssel und Berlin die Ziele der Europäische Konzessions-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf den deutschen Wassermarkt diskutiert.
Die Leiterin der für den Entwurf der Konzessionsrichtlinie zuständigen Abteilung der Generaldirektion Binnenmarkt der EU-Kommission, Joanna Szychowska, und der französische EVP-Abgeordnete und Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Richtlinie, Philippe Juvin – selbst Bürgermeister einer französischen Stadt –, betonten übereinstimmend, dass die Konzessions-Richtlinie ein Mittel sei, Transparenz und Rechtssicherheit bei der öffentlichen Vergabe herzustellen sowie Korruption zu bekämpfen. Die gegen die Richtlinie geäußerten Befürchtungen, hier würden Kommunen zur Privatisierung – insbesondere der Wasserversorgung – gezwungen, wiesen beide entschieden und überzeugend zurück. Nichts dergleichen ist aus dem Text der Richtlinie abzuleiten.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Karl Holmeier zeigte sich am Ende der Diskussion etwas beruhigt. Er hatte deutlich gemacht, dass nach seiner Auffassung die Wasserversorgung in Deutschland so gut funktioniere, dass keinerlei Richtlinien aus Brüssel benötigt würden. Holmeier, selbst stellvertretender Vorsitzender eines Abwasserzweckverbandes in Bayern, rief anschließend zu mehr und umfassenderen Informationen über die tatsächlichen Absichten und Regelungsinhalte der Richtlinie auf.

Der BDE bewertete die Veranstaltung als gelungenen Beitrag zur Versachlichung der zum Teil emotional aufgeheizten Diskussion.

Professor Rudolph, Leiter des IEEM – Institutes für Umwelttechnik und Management an der Universität Witten/Herdecke und Koordinator der UN-Arbeitsgruppe für Wassereffizienz relativierte anhand aktueller Studien zur Zufriedenheit der Bürger mit der Wasserversorgung in den Mitgliedsstaaten der EU Befürchtungen, dass mit privaten Versorgern eine Verschlechterung der Leistungserbringung einhergeht. Private Wasserversorger müssen sich weder bei der Preisgestaltung noch bei der Kundenzufriedenheit hinter ihren kommunalen Wettbewerbern verstecken.

Julia Behrendt, Vorsitzende des Fachbereiches Wasserwirtschaft beim BDE, wies jeglichen Versuch, die erfolgreiche und partnerschaftliche Zusammenarbeit von privater Wasserwirtschaft und Kommunen zu diffamieren, zurück. „Wir begrüßen, dass in einem bisher rechtlich unklaren Raum nunmehr Transparenz und faire Regeln gelten sollen. Wir appellieren deshalb an die Bundesregierung, das weitere Verfahren zum Erlass der Richtlinie wie bisher positiv und konstruktiv zu begleiten.“

Internationales Recht auf sauberes Trinkwasser gelingt nur mit der Privatwirtschaft

21.03.2013 – Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat anlässlich des 20. UN-Weltwassertages am 22. März, der in diesem Jahr unter dem Motto „Wasser und Zusammenarbeit“ steht, gefordert, die seit Jahrzehnten bestehende erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen privater Wasserwirtschaft und der öffentlichen Hand auch künftig durch verlässliche und anspruchsvolle Regeln zu garantieren.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Die private Wasserwirtschaft zeigt in Deutschland, Europa und weltweit, dass sie qualitativ einwandfreies Wasser zu günstigen Preisen anbieten kann und als verlässlicher und fairer Partner an der Seite der privaten Haushalte, Städte, Gemeinden, Wasserverbände und Unternehmen in Deutschland steht.“
Die private Wasserwirtschaft bietet für die kommunalen Partner und Auftraggeber maßgeschneiderte Dienstleistungen an. Die grundsätzliche Rollenverteilung ist dabei unstrittig: Die Infrastruktur ist und bleibt in kommunaler Hand, die auch über notwendige Investitionen entscheidet. Privatwirtschaftliche Partner können sich technisch und kaufmännisch um den laufenden Betrieb, die Instandhaltung, die Planung und Abwicklung der Investitionen kümmern.

Weltweit wurden nach Erhebungen der International Finance-Corporation – einer Institution der Weltbankgruppe – in den letzten 10 Jahren 535 Wasserprojekte in öffentlich-privater Partnerschaft mit einem Gesamtwert von 34 Milliarden US-Dollar in Entwicklungs- und Schwellenländern abgeschlossen. Diesen Beitrag der privaten Wasserwirtschaft würdigen auch die Vereinten Nationen, die in der Begründung der Resolution zum Menschenrecht auf Wasser von einem „signifikanten Beitrag der privaten Wasserwirtschaft zur sicheren und verlässlichen Wasserversorgung“ sprechen.

Deshalb ist es angesichts der Diskussion über die europäische Richtlinie zur Konzessionsvergabe unverständlich und inakzeptabel, wenn von einigen versucht wird, Regeln für mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei öffentlich-privaten Partnerschaften mit einer Zwangsprivatisierung des Wassersektors gleichzusetzen.
BDE-Präsident Peter Kurth: „In vielen Regionen der Erde sind private Partner die oftmals einzige Chance der Bevölkerung auf einen verlässlichen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Sie haben die Möglichkeit, in Leitungsnetze zu investieren und verfügen über die technischen Mittel, die für eine leistungsfähige Trinkwasserversorgung nötig sind. Die Vereinten Nationen erkennen diese Leistung der privaten Wasserwirtschaft zu Recht an.“
Wasser und Abwasser sind und bleiben lokale Monopole. Bei aller Hitzigkeit der aktuellen Diskussion: Konkret vor Ort geht es in den seltensten Fällen um ideologische Grundsatzdebatten „kommunal oder privat“, sondern darum, in der richtigen Arbeitsteilung angepasste Lösungen zu finden für eine gute, effiziente und dauerhafte öffentliche Daseinsvorsorge.

Europäische Rohstoffwende durch Stärkung des Recyclings

26.03.2013 – Verbände der privaten Entsorgungswirtschaft fordern ambitionierte europäische Abfallpolitik Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V., der Bundesverband Sekundärrohstoffe (bvse) sowie die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV) haben sich im Vorfeld der Beratungen des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments zum 7. Umweltaktionsprogramm (UAP) in einer gemeinsamen Stellungnahme für eine ambitionierte europäische Abfallpolitik zur Stärkung des Recyclings ausgesprochen. Gleichzeitig hat die private Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft den Vorschlag der Kommission, in dem wichtige Voraussetzungen zur Stärkung des Recyclings wie die vollständige Umsetzung des EU-Abfallrechts, die strikte Anwendung der Abfallhierarchie, das Auslaufen der Deponierung, die Begrenzung der energetischen Verwertung auf nicht rezyklierbare Abfälle sowie die Beseitigung bestehender Hemmnisse im EU-Binnenmarkt benannt werden, grundsätzlich begrüßt.

Kritik üben die Verbände vor allem an der vagen Bestimmtheit des Programms, dem es in seiner jetzigen Form vor allem an einem konkreten Zeitplan zur Weiterentwicklung des europäischen Umweltrechts unter den neuen politischen Vorgaben mangelt. Der BDE erneuert daher seine Forderung nach konkreten und mit eindeutigen Vorgaben unterfütterten Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsprogramms.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Eine europäische Rohstoffwende kann nur gelingen, wenn das 7. Umweltaktionsprogramm konkrete Maßnahmen wie ein europaweites Deponierungsverbot nicht vorbehandelter Abfälle auf Basis eines Grenzwertsystems entsprechend dem deutschen Deponierrecht einleitet und einen zeitlichen Rahmen für die Zielerreichung definiert.“
Die Ankündigung, bestehende Hemmnisse auf dem EU-Binnenmarkt beseitigen zu wollen, bezeichnet Peter Kurth ebenfalls als unzureichend: „Es muss klar werden, dass die EU-Wettbewerbsregeln in allen Mitgliedstaaten umzusetzen und anzuwenden sind, öffentliche Aufträge fair und transparent vergeben werden und die steuerliche Ungleichbehandlung des öffentlichen und privaten Sektors beendet wird.“

Ein weiteres massives Hemmnis sind die im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie zur öffentlichen Auftragsvergabe diskutierten weiten Ausnahmen vom Anwendungsbereich bei In-House-Vergaben und öffentlich-öffentlichen Kooperationen. bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock: „Weite Ausnahmen gehen zu Lasten der privaten Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft, die in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten in den letzten Jahrzehnten durch hohe Investitionen eine moderne Kreislaufwirtschaft aufgebaut hat.“
Die Verbände der privaten Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft mahnen neben der vollständigen und fristgerechten Umsetzung der EU-Abfallrechtsvorschriften auch einen verstärkten Vollzug durch die nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten an.

BDSV-Präsident Heiner Gröger: „Die Einhaltung des europäischen Abfallrechts birgt gerade in Zeiten der EU-Wirtschaftskrise immense sozio-ökonomische Vorteile. Bis 2020 könnten damit europaweit 400.000 Arbeitsplätze geschaffen und jährlich Kosten in Höhe von etwa 72 Milliarden Euro eingespart werden.“

Terminhinweis:Innovationstag Mittelstand

16.5. 2013: Innovationstag Mittelstand des BMWi in Berlin-Pankow; Förderberatung auch für potenzielle FuE-Partner Mit seinem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt das BMWi Forschung und Entwicklung in KMU: Seit Programmstart im Sommer 2008 wurden für bundesweit rund 21.000 FuE-Vorhaben Fördermittel in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro bewilligt. Zahlreiche Beispiele solcher geförderter Entwicklungen sind am 16. Mai auf dem 20. Innovationstag Mittelstand zu sehen.

Diese Leistungsschau des forschenden Mittelstands in Berlin-Pankow bietet beste Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit vielen Forschungs“königen“ in Nischenmärkten: Auf grüner Wiese werden über 200 mittelständische Aussteller aus dem gesamten Bundesgebiet mit ihren Exponaten erwartet. Da das ZIM branchen- und technologieoffen konzipiert wurde, ist das Spektrum der Technologiefelder breit: Automobil- und Fahrzeugbau, Bauwesen, Biotechnologie, Chemie, Elektrotechnik und Elektronik, Gummi- und Kunststoffverarbeitung, IT, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Medizintechnik, Metallverarbeitung, Technische Textilien, Umwelttechnik etc.

Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die sich individuell zu Fördermöglichkeiten für eigene Entwicklungsvorhaben beraten lassen möchten oder leistungsstarke und flexible FuE-Partner suchen, sind zu der Open Air-Veranstaltung herzlich eingeladen:

Donnerstag, 16. Mai von 10.00 bis 15.30 
Freigelände der AiF Projekt GmbH 
Tschaikowskistraße 49, 13156 Berlin-Pankow. 

Der Eintritt ist frei.

Weitere Auskünfte: AiF Projekt GmbH, Frau B. Anders, Tel: 030 48163-3, info@aif-projekt-gmbh.de

Perspektive Umwelt

Die Weltmesse für Umwelt erwartet Sie! – Die IFAT – Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft – setzte 2012 einen neuen Rekord bei Ausstellerzahlen und Ausstellungsfläche. Hier präsentieren alle bedeuten- den Marktführer ihre neuesten Produkte, Lösungen und Dienstleistungen. Im Jahr 2012 stellten insgesamt 2.939 Unternehmen aus 54 Ländern auf einer Fläche von 215.000 m2 aus. Von den knapp 125.000 Besuchern kamen etwa 75.000 aus dem Inland und rund 50.000 aus dem Ausland. Die Top-Ten-Besucherländer waren neben Deutschland – in dieser Reihenfolge – Österreich, Italien, die Schweiz, die Russische Föderation, die Niederlande, Dänemark, die Tschechische Republik, die Türkei, Polen und Spanien.

Aussteller und Besucher erwartet ein einzigartiges Rahmenprogramm. 2012 nahmen über 16.000 Teilnehmer an den rund 320 Vorträgen und Diskussionen teil. Die Foren sind Plattformen für Firmenpräsentationen, Podiumsdiskussionen, Länderspecials, Fachvorträge und Sonderveranstaltungen. Besuchen Sie die IFAT 2014!

Der Termin: 5.–9. Mai 2014
Der Ort: Messe München, 81823 München, Deutschland

Kontakt: Messe München GmbH
Tel. +49 89 949-11358,
Fax +49 89 949-11359
E-Mail: info@ifat.de
www.ifat.de
Infoblatt zur IFAT 2014 herunterladen.

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BDE-Newsletter Februar / März 2013

Inhaltsverzeichnis

  • Entsorgungswirtschaft trauert um Prof. Werner Schenkel
  • Keine EEG-Fördermittel für Rest- und Abfallstoffe
  • Staatsanteil in der Kreislaufwirtschaft wächst rasant
  • Keine Angst vor Privat – Brüssel und der deutsche Wassermarkt
  • Erhebliche Mehrbelastung für Entsorger
  • Europas größter Umwelttechnologiepreis
  • Verbände der privaten Entsorgungswirtschaft fordern Korrektur des KrWG
  • Gefahr/gut Fachinfo-Paket jetzt mit ADR-App

Entsorgungswirtschaft trauert um Prof. Werner Schenkel

(* 11.01.1938 † 21.02.2013) Prof. Werner Schenkel, Gründer und Ehrenvorsitzender der DGAW e.V. ist am 21.02.2013 im Alter von 75 Jahren verstorben. Die DGAW und die Entsorgungswirtschaft verlieren einen brillanten Vordenker, Ideengeber und Gestalter. Werner Schenkel wird uns fehlen.

Er war ein Mensch mit Visionen, voller Einfälle und liebevoller Spötteleien. Er konnte mit schauspielerischer Verve reden, mit seiner galoppierenden Begeisterung mitreißen, einen immer wieder mit seinen Analogien überraschen aber auch nachdenkliche Fragezeichen setzen, Grundsätze hinterfragen und zum Nachhaken animieren. Er war von einem unstill­baren Wissensdurst erfüllt, war vielseitig interessiert, geradezu enzyklopädisch gebildet. Und doch – wenn man sein Wissen, seine Weisheit bewunderte, dann verwunderte er sich.
»Gepflegte Halbbildung«, mehr ließ er als Prädikat nicht zu. Unduldsam und boshaft pflegte er nur gegenüber denjenigen zu werden, die, von keinem Zweifel beirrt, Halbwahrheiten und Scheinwissen für der Weisheit letzten Schluss ausgaben.

Werner Schenkel hat die Abfallwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich geprägt, mit der DGAW e.V. hat er uns eine Plattform ins Leben gerufen, um in seinem Sinne Neues zu denken und zu schaffen. Eine Aufgabenstellung, der sich die Mitglieder der DGAW verpflichtet fühlen. Auch in Zukunft werden wir uns im Sinne von Werner Schenkel dieser Herausforderung stellen.

Keine EEG-Fördermittel für Rest- und Abfallstoffe

BiotonnenBDE fordert konsequente Umsetzung der Getrenntsammelpflicht von Bioabfällen im Kreislaufwirtschaftsgesetz

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. hat sich anlässlich des EEG-Dialogs zum „Potenzial und der Rolle von Biogas“ mit Bundesumweltminister Peter Altmaier strikt gegen zusätzliche Fördermittel zur Biogasgewinnung aus Rest- und Abfallstoffen im Erneuerbare-Energien-Gesetz ausgesprochen.

Der BDE begründet seine ablehnende Haltung in Übereinstimmung mit dem Bundesumweltministerium damit, dass die vorhandenen Mengenpotenziale an Rest- und Abfallstoffen begrenzt sind und die kostengünstigen Potenziale als weitgehend erschlossen gelten. Darüber hinaus sind die vorhandenen gesetzlichen Vorgaben zum Abschöpfen dieser Potenziale völlig ausreichend.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Spätestens ab dem Jahr 2015 verlangt das Kreislaufwirtschaftsgesetz, Bioabfälle getrennt zu sammeln. Werden diese Vorgaben konsequent umgesetzt, brauchen wir keine zusätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, wie etwa eine EEG-Förderung, um die noch vorhandenen Mengenpotenziale an Rest- und Abfallstoffen zu heben.“

Für den Verbraucher ist dabei entscheidend, vom wirtschaftlichsten Angebot profitieren zu können und dass es zu keiner unnötigen Erhöhung der Abfallgebühren kommt. Deshalb sollten Sammlung und Verwertung unter den Bedingungen des freien und fairen Wettbewerbs erfolgen.

Peter Kurth: „Die Sammlung und Verwertung von Bioabfällen sollte jeweils von demjenigen durchgeführt werden, der das wirtschaftlichste Angebot vorlegt. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Qualität der erfassten Mengen und auf die Verwertung zu legen, damit beispielsweise auch erzeugte Komposte und Gärreste als organisches Düngemittel dem Nährstoffkreislauf zurückgegeben werden können.“

Schon heute leistet die Bioabfallbranche einen wesentlichen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Ein Ausbau der Getrenntsammlung sowie der stofflichen und energetischen Nutzung von Bioabfällen, wie im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehen, würde diesen Beitrag weiter stärken und zu einem wichtigen Bestandteil der Energiewende werden lassen.

Staatsanteil in der Kreislaufwirtschaft wächst rasant

BDE kritisiert massiven Rekommunalisierungsschub in der Restmüllerfassung

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat in einer aktuellen Erhebung unter allen Landkreisen und kreisfreien Städten einen neuen Höchststand für die Staatstätigkeit in der Kreislaufwirtschaft ermittelt.

Den Untersuchungen des BDE zufolge nehmen die Kommunen in der Restmüllerfassung inzwischen einen Marktanteil von mehr als 45 Prozent ein. Noch größer ist dieser Anteil der Kommunen mit 79 Prozent bei den Städten über 100 000 Einwohner. Lediglich in 18 Großstädten sind privatwirtschaftliche Unternehmen mit der Sammlung von Restmüll alleine oder im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft tätig. In 60 Großstädten ist die Kommune selbst aktiv. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen ist der Vorwurf, die privaten Unternehmen picken sich nur die Rosinen aus dem Abfall, nicht aufrechtzuerhalten. Die Untersuchung des BDE belegt vielmehr, dass Private häufig in dünn besiedelten Gegenden agieren, kommunale Betriebe ehr in dicht besiedelten Städten.

Im internationalen Vergleich bewirkt die zunehmende Staatstätigkeit unter anderem, dass die deutschen Unternehmen zurückfallen. Waren 1990 unter den weltweit 15 größten Unternehmen der Kreislaufwirtschaft noch sechs deutsche vertreten, sind es heute nur noch zwei. Gleichzeitig hat sich der Umsatz von 12 Milliarden US-Dollar auf 76 Milliarden US-Dollar mehr als versechsfacht.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft wird erfreulicherweise auch international immer deutlicher gesehen. Das Bewusstsein dafür, dass Unternehmen der Privatwirtschaft faire Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung brauchen, ist in Deutschland besonders schwach entwickelt. Dazu passt leider, dass das Recycling bei uns an Boden verliert.“

Keine Angst vor Privat – Brüssel und der deutsche Wassermarkt

BrunnenModerne, energieeffiziente und preiswerte Wasserversorgung durch Wettbewerb

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat öffentlich-private Partnerschaften als Förderer von Innovationen sowie qualitativ höherwertigeren und preiswerteren Leistungen für den Bürger bezeichnet.

Hintergrund ist die Diskussion um eine EU-Richtlinie, die die Vergabe von Konzessionen innerhalb der EU einheitlich neu regeln soll. Die Vergabe solcher Nutzungsrechte wird gerade in Bezug auf die Wasserversorgung in Deutschland als Mittel zur Zwangsprivatisierung gesehen.

BDE-Präsident Peter Kurth stellt dazu fest: „Die EU-Richtlinie legt erstmals Transparenz und Klarheit bei der Vergabe von Konzessionen rechtlich fest. Sie ist keinesfalls ein Mittel, um Privatisierungen gegen den Willen der Kommunen durchzusetzen. Vielmehr regelt sie das Verfahren, an das sich die öffentliche Hand bei der Suche nach privater Unterstützung zu halten hat, wenn die Entscheidung für eine Privatisierung gefallen ist. Diese Tatsachen werden in der jetzigen Debatte scheinbar bewusst missverstanden.“

Ohnehin würde die Neuregelung nur auf neuvergebene Konzessionen anwendbar sein, viele Ausschreibungen könnten zudem von lokalen Stadtwerken gewonnen werden.

Julia Behrendt, BDE-Fachbereichsleiterin Wasserwirtschaft und Leiterin Unternehmensentwicklung der Eurawasser Aufbereitungs- und Entsorgungs GmbH, sieht die Berechtigung einer Beteiligung privater Unternehmen an der Leistungserbringung vor allem durch deren ausgeprägte Fähigkeit zu Innovation und Prozessoptimierung gegeben. „Für die vielfach kritisierten Kostensteigerungen nach Vergaben von Konzessionen gibt es gute Gründe, wie notwendige Investitionen beispielsweise in das Leitungsnetz oder Wasseraufbereitungsanlagen. Durch effiziente Betriebsführung können Kostensteigerungen aber häufig aufgeschoben oder abgemildert werden, wie die öffentlich-private Partnerschaft mit dem Wasserverband Lausitz beispielhaft belegt“, so Behrendt.

Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen in der Wasserversorgung zeigen sich auch im europäischen und internationalen Vergleich. „In Großbritannien, Frankreich, Spanien und anderen Ländern, wo private Unternehmen für die Wasserversorgung verantwortlich sind, zahlt der Wasserkunde vielfach weniger. Dies zeigen unabhängige Untersuchungen, die Wasserpreise in Bezug auf gleichwertige Leistungen hinsichtlich Versorgungsqualität, Versorgungssicherheit, Ressourceneffizienz und Umweltschutz untersucht haben“, sagte Prof. Karl-Ulrich Rudolph, Leiter des IEEM – Institut für Umwelttechnik und Management an der Universität Witten/Herdecke. Die Kosten der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Deutschland, so Prof. Rudolph, sind auch im internationalen wie im EU-weiten Vergleich zu hoch.

Die Kommunen sollten aus diesen Gründen dem europäischen Beispiel folgen und den Wettbewerb im Wasserbereich als einen Weg zu einer modernen, energieeffizienten und preiswerten Wasserversorgung begrüßen.
Der BDE ist mit seinen 750 Mitgliedsunternehmen – viele von ihnen seit Generationen familiengeführt – der stärkste Interessenverband der privaten Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft in Deutschland und Europa.

Erhebliche Mehrbelastung für Entsorger

recht160BDE kritisiert Umlage der Kosten beim elektronischen Abfallnachweisverfahren auf die Nachweisgebühren

Der Fachbereich Sonderabfallwirtschaft des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat in seiner letzten Sitzung die Entwicklung der Kosten des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) durch steigende Gebühren bei der Nachweisverordnung analysiert und scharf kritisiert.

Dr. Bernhard Schulze Langenhorst, Vorsitzender des Fachbereichs Sonderabfallwirtschaft: „Das 2007 in Kraft getretene Gesetz zur elektronischen Nachweisverordnung hat Mehrkosten in seiner Begründung noch ausgeschlossen. Im Gegenteil sollten Kosteneinsparungen aufgrund verringerten Vollzugsaufwandes erfolgen. Wir haben dieses damals schon für unrealistisch gehalten und vor Kostensteigerungen gewarnt. Diese Kritik aus der Praxis ist seinerzeit vom Tisch gewischt worden.“

„Die nun von verschiedenen Bundesländern angesetzten Gebührenänderungen sind erheblich. Aus Sicht des Fachbereichs Sonderabfallwirtschaft sind die in Anbetracht der abfallrechtlichen Überwachung durch die Zentrale Koordinierungsstelle der Länder zu erwartenden Kosten nicht hinnehmbar und führen zu erheblichen Mehrbelastungen für die Entsorger“, so Schulze Langenhorst weiter.

Die Kritik des Fachbereichs Sonderabfallwirtschaft richtet sich auch dagegen, dass weder Verbände noch Wirtschaftsvertreter im Vorfeld der Gebührenanpassungen gehört wurden. Mit dieser freiwilligen Einbeziehung der Unternehmen wären Konflikte vermeidbar gewesen.

Mitgliedsunternehmen des BDE werden nun prüfen, ob und in welchen Bundesländern rechtliche Schritte gegen einzelne Gebührenregelungen erfolgen werden. Schulze Langenhorst: „Wenn ein Gesetz noch 2007 Kosteneinsparungen ankündigt und mit Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens die Länder nun Gebührenerhöhungen begründen, dann desavouiert ein solches Vorgehen den gesamten Reformprozess.“

Europas größter Umwelttechnologiepreis

BDE ist Projektpartner der GreenTec Awards

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. hat die Patenschaft für die Kategorie Recycling bei Europas größtem Preis für Umwelttechnologien übernommen. Recycling als die älteste Umwelttechnologie gewinnt durch Rohstoffverknappung an immer mehr Bedeutung. Innovatives Recycling bedeutet werthaltige Abfälle möglichst vollständig in Sekundärrohstoffe umwandeln zu können. Im Kern geht es darum Antworten auf drängende Zukunftsfragen zu finden: Wie bedenkt man bereits beim Design neuer Produkte deren Zweitverwertung mit? Wie schafft man es wertvolle aber schwierig zu separierende Rohstoffe wie seltene Erden intelligent und vollständig zurückzugewinnen? Wie werden neue Konzepte wie Urban Mining und UpCycling vorangebracht?

Die GreenTec Awards ehren Pioniere, die auf dem Weg in eine umweltbewusste Zukunft, einen Schritt vorausgehen. Sie schaffen eine mediale Plattform für innovative Produkte und Projekte, welche darauf ausgerichtet sind, natürliche Ressourcen zu schonen und die zeigen, dass Nachhaltigkeit keinesfalls im Widerspruch mit Wirtschaftlichkeit steht.

Der BDE beteiligt sich als Projektpartner an den GreenTec Awards mit dem Ziel der Recyclingwirtschaft noch mehr Aufmerksamkeit in Gesellschaft und Medien zu verleihen und gleichzeitig ökologisches und ökonomisches Engagement und den Einsatz von Umwelttechnologien zu fördern. GreenTec ist dabei ein Sammelbegriff für Unternehmen, Technologien, Produkte, Innovationen und Dienstleistungen, die einen Beitrag dazu leisten, die Umwelt und Ressourcen im Sinne ökologischer Nachhaltigkeit zu schonen und Schadstoffe zu vermeiden und zu reduzieren. Dabei steht der Technologiefokus in enger Verbindung mit dem Effizienzbegriff, also der ökonomisch sinnvollen Umsetzung.

Bewerbungen für die GreenTec Awards sind ab sofort möglich. Gesucht werden innovative Projekte und Produkte, die Maßstäbe in Sachen Umwelttechnologien setzen und einen umweltverträglichen Lebensstil fördern. In den acht Kategorien Produktion, Energie, Mobilität, Luftfahrt, Recycling, Kommunikation, Bauen & Wohnen sowie dem Galileo Wissenspreis (ProSieben) können sich bis zum 31. März 2013 Unternehmen, Institutionen oder Einzelpersonen bewerben. Jeder ist eingeladen sein Projekt vorzustellen: vom Start-Up bis zum Global Player, vom ehrenamtlichen Engagement bis hin zum wissenschaftlichen Projekt. Bewertet werden die eingereichten Beiträge durch eine Jury, zu der mehr als 40 Mitglieder aus Politik, Medien, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zählen, darunter auch BDE-Präsident Peter Kurth. Zu den GreenTec Awards.

Verbände der privaten Entsorgungswirtschaft fordern Korrektur des KrWG

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., der bvse ‒ Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V., die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. (BDSV) sowie der Verband Deutscher Metallhändler e. V. (VDM) haben gemeinsam gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Stellung genommen zu den Auswirkungen des am 01.06.2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Das Umweltministerium hatte verschiedene Verbände um entsprechende Einschätzungen gebeten, um der Verpflichtung aus der seinerzeit abgege-benen Protokollerklärung zu entsprechen, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Auswirkungen der Regelungen zur gewerblichen Sammlung auf Markt und Wettbewerb zu beurteilen, um auf Basis dieser Erkenntnisse ggf. Korrekturen am Gesetz vorzunehmen.

Die Verbände der privaten Wirtschaft halten in der Stellungnahme zunächst fest, dass die Zahl von knapp 600 bisher bekannt gewordenen Untersagungen von gewerblichen Sammlungen in keiner Weise aussagekräftig ist. Keinesfalls könne aus dieser Zahl darauf geschlossen werden, dass die nicht untersagten Fälle künftig beanstandungsfrei fortgeführt werden könnten. Es ist vielmehr so, dass das Anzeigeverfahren beliebig in die Länge gezogen wird und somit der Großteil der Untersa-gungen noch zu erwarten ist. In etlichen Fällen hätten Landkreise auch eine eigene kommunale Sammlung bereits politisch beschlossen und mit deren Umsetzung begonnen. Den in diesen Land-kreisen angezeigten gewerblichen Sammlungen soll so die Grundlage entzogen werden, die Unter-sagungen sind angekündigt.

Der BDE beklagt eine massive Rechtsunsicherheit, die seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsge-setzes eingetreten ist. BDE-Präsident Peter Kurth: „Zahlreiche rechtlich nicht haltbare Auslegungen durch die öffentliche Hand sind bereits Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren, es liegen be-reits jetzt etliche Urteile vor. Die völlig uneinheitliche Praxis wird von dem politischen Willen bestimmt, gewerbliche Sammlungen mit allen Mitteln zu verdrängen. So soll ganz offensichtlich eine abschrec-kende Wirkung erzielt werden. Die fehlende Investitionssicherheit schreckt dabei insbesondere mittel-ständische Unternehmen ab. Vielfach wird Unternehmen aber auch nahegelegt, die Anzeigen zurück-zuziehen, bevor sie mit erheblichen Kosten für die Untersagungen zu rechnen haben. Die gewerbli-che Sammlung von Papier, die bereits durch das Altpapierurteil von Juni 2009 massiv eingeschränkt wurde, droht, mit dieser Auslegungspraxis endgültig zu verschwinden.“

Für den bvse ‒ Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. zeichnet sich immer mehr eine bundesweit abgestimmte Strategie ab, wonach sich viele Kommunen und deren kommunale Un-ternehmen Stoffströme zueignen, die in der Vergangenheit gar nicht oder nur am Rande zum kom-munalen Geschäftsfeld gehörten. Nach den Worten von bvse-Präsident Bernhard Reiling wird das Kreislaufwirtschaftsgesetz missbraucht, um kommunale Monopole gerade in den Sekundärrohstoff-märkten zu errichten, die über ein Jahrhundert hinweg von privaten Unternehmen mit Pioniergeist und Innovationskraft erfolgreich aufgebaut und entwickelt worden sind. Reiling: „Die Kommunen nutzen das Kreislaufwirtschaftsgesetz, um sich an einen von der privaten Entsorgungswirtschaft gedeckten Tisch zu setzen. Wir stellen derzeit ein aggressives kommunales ‚Rosinenpicken‘ fest, das ohne Rücksicht auf die Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen vorangetrieben wird.“

Der Präsident der BDSV Heiner Gröger wird als mittelständischer Metallrecyclingunternehmer tagtäg-lich damit konfrontiert, wie groß die Verunsicherung unter den vielen mobilen Sammlern geworden ist, die den Schrott an die Aufbereiter und Händler abliefern. „Wenn wir die kontinuierliche Zulieferung des Vormaterials sicherstellen wollen, haben wir gar keine andere Chance, als den mobilen Samm-lern im Umgang mit den Behörden aktiv beizuspringen. Das bindet natürlich zusätzlich erhebliche Ar-beitskraft bei den Recyclingbetrieben“, sagt Gröger. Großes Verständnis habe er dafür, dass sich der Unmut der mobilen Händler in Mahnwachen oder ähnlichen Aktionen äußert. „Bei vielen unserer Ge-schäftspartner stehen jetzt Existenzen auf dem Spiel.“

Auch der Präsident des VDM, Thomas Reuther, hält die derzeitige Fassung des Kreislaufwirtschafts-gesetzes für korrekturbedürftig. „Rund 70 Prozent der heimischen Recyclingwirtschaft besteht aus kleinen und mittleren Unternehmen, ohne diesen Mittelstand wird eine sinnvolle Rohstoffpolitik schei-tern. Der VDM fordert eine Stärkung der mittelständischen Wirtschaft und spricht sich klar gegen ein staatliches Monopol bei der Erfassung von Sekundärrohstoffen aus“.

Die Verbände fordern gemeinsam eine Korrektur des KrWG, um der unlauteren Umsetzungspraxis, die zu einer erheblichen Verschiebung des Wettbewerbs und zu einem merklichen Rückgang des Recyclings geführt hat, zeitnah Einhalt zu gebieten. Sie appellieren des Weiteren, zu prüfen, ob durch eine Durchführungsverordnung oder andere geeignete Auslegungsrichtlinien ein Mehr an Rechtssi-cherheit für gewerbliche Sammlungen erreicht werden kann.

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BDE-Newsletter Januar 2013

Inhaltsverzeichnis

  • Umkleidezeiten künftig Arbeitszeit?
  • Mindestlohn in der Abfallwirtschaft wieder gültig
  • Europaweit einheitliche Vergabe von Dienstleistungskonzessionen
  • Terminhinweis: Welchen Stellenwert nimmt das Recycling in der Rohstoffpolitik zukünftig ein?

Umkleidezeiten künftig Arbeitszeit?

MüllarbeiterMit seinem jüngsten Gerichtsurteil, demzufolge Umkleidezeiten von Mitarbeitern eine vergütungspflichtige Arbeitszeit sein können (5 AZR 678/11), hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Mitarbeiter sich im Betrieb umkleiden können müssen, wenn eine spezielle Arbeitskleidung vom Arbeitgeber vorgeschrieben ist.

Mit dieser Entscheidung ändert das BAG seine bisherige Haltung, wonach der Arbeitgeber nur zur Vergütung der „eigentlichen Tätigkeit“ verpflichtet ist (5 AZR 122/99). Ob und inwieweit das Urteil tatsächlich auf die Branche Anwendung findet und welche Konsequenzen zu ziehen sind, ist noch zu prüfen. Hier sind arbeitsrechtliche Aspekte, aber auch Vorschriften der Arbeitssicherheit, betriebliche Gesichtspunkte sowie tarifvertragliche Punkte zu berücksichtigen.

In der konkreten Entscheidung des BAG ging es um eine OP-Schwester, deren vom Arbeitgeber vorgeschriebene Arbeitskleidung primär hygienischen Zwecken und damit betrieblichen Belangen der Beklagten diene. Hinzu kam in dem entschiedenen Fall, dass die Berufskleidung von den Arbeitnehmern nicht nach Hause mitgenommen werden durfte und täglich zu wechseln ist. In diesem Fall habe der Arbeitgeber auch die Zeit zu entlohnen, die für den Umkleidevorgang benötigt wird.

Das BAG beruft sich in dem Urteil auf das Arbeitszeitgesetz (§ 2 Abs. 1 ArbZG), das die Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeitszeit ohne die Ruhepausen definiert. Zur Arbeit gehöre auch das Umkleiden für die Arbeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibe und das Umkleiden im Betrieb erfolgen müsse. Die Fremdnützigkeit des Umkleidens ergebe sich dann schon aus der Weisung des Arbeitgebers, die ein Anlegen der Arbeitskleidung zu Hause und ein Tragen auf dem Weg zur Arbeitsstätte ausschließe.
Entscheidend für die Vergütungspflicht ist damit wohl die Frage, ob die vom Arbeitgeber verlangte Arbeitskleidung auch erst am Arbeitsplatz angelegt werden muss. Auszuschließen wäre also Arbeitskleidung, die der Arbeitnehmer bereits auf dem Weg zur Arbeitsstelle tragen kann.

Mindestlohn in der Abfallwirtschaft wieder gültig

GeldEnde Januar hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger die neue Allgemeinverbindlichkeitsverordnung für den Mindestlohn in der Abfallwirtschaft veröffentlicht. Nach der Verordnung gilt der neue Mindeststundenlohn von 8,68 Euro ab dem 01. Februar 2013 wieder zwingend für alle Unternehmen der Branche Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Die Verordnung läuft bis zum 30. Juni 2014.

Hintergrund: Der Mindeststundenlohn in der Abfallwirtschaft in Höhe von 8,33 Euro ist durch Verordnung der Bundesregierung allgemeinverbindlich für die gesamte Branche der Abfallwirtschaft. Zum 31.Dezmeber 2012 endet die Verordnung der Allgemeinverbindlichkeit. Damit galt ab dem 01. Januar 2013 zunächst kein Mindestlohn mehr.

Europaweit einheitliche Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

Peter KurthDer BDE hat die grundsätzliche Zustimmung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments vom 24.01.2013 zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Konzessionsvergabe begrüßt. Gleichzeitig fordert der BDE, die damit einhergegangene erhebliche Erweiterung der Ausnahmen für ausschreibungsfreie Konzessionsvergaben zwischen öffentlichen Stellen in den weiteren Beratungen der Richtlinie zurückzunehmen.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Mit dem gestern erzielten Kompromiss müssen auch deutsche Kommunen dann ein faires und transparentes Verfahren beim Zugang zu Konzessionsverträgen anwenden, wenn sie ihre Stadtwerke ganz oder teilweise privatisiert haben und mit diesen privatisierten Versorgern Verträge abschließen wollen. Dies trägt unserer Forderung Rechnung, öffentlichen Auftraggebern sowie privaten Unternehmen ein nützliches Instrumentarium zur gemeinschaftlichen Erbringung effizienter, qualitativ hoch- wertiger und kostengünstiger Leistungen für den Bürger an die Hand zu geben.“

Der BDE bedauert jedoch, dass die Mitglieder des Binnenmarktausschusses die Ausnahmen für ausschreibungsfreie Konzessionsvergaben zwischen öffentlichen Stellen erheblich erweitert haben. So müssen nach den Vorstellungen des Binnenmarktausschusses auch bei In-House-Vergaben von Konzessionen die beauftragten Stellen nur 80 Prozent ihrer Tätigkeiten für die konzessionsvergebende Stelle erbringen. Die verbleibenden 20 Prozent können in Konkurrenz zu privaten Unternehmen am Markt erbracht werden. Proble- matisch ist auch die Ausnahme von Konzessionsvergaben an verbundene Unternehmen. Der öffentlichen Hand ist es damit erlaubt, an von ihr beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen ohne Ausschreibung Konzessionen zu vergeben.

„Die Mitglieder des Binnenmarktausschusses haben sich leider im Hinblick auf die Konzessionsrichtlinie dem starken kommunalen Druck gebeugt und die Interessen von Kommunen und Stadtwerken über freien und fairen Zugang für private Dienstleister zu Konzessionsverträgen – und damit über den freien Binnenmarkt und die Interessen der Bürger – gestellt“, bedauert BDE-Präsident Kurth. „Konzessionen bieten einen guten Rahmen für die Einbindung von privatem Know-how und Kapital in die Erbringung öffentlicher Leistungen. Solche öffentlich-privaten Partnerschaften fördern Innovationen und führen zu qualitativ höherwertigen und preiswerteren Leistungen für die Bürger“, so Kurth weiter.

Der BDE begrüßt allerdings, dass sich die Mitglieder des Binnenmarktausschusses nicht die von einigen deutschen Ausschussmitgliedern fraktionsübergreifend getragene Forderung der deutschen Kommunen und Stadtwerke nach einem Ausschluss des Wassersektors aus dem Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie zu eigen gemacht haben. Der starke Druck aus Deutschland hat jedoch zu einem Kompromiss geführt, der eine Übergangsfrist für bestehende Wasserkonzessionen von Stadtwerken und öffentlichen Unternehmen vorsieht. Bestehende Konzessionen können demnach innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie ohne Ausschreibung verlängert werden, dürfen dann allerdings nur noch bis Mitte 2020 laufen. In dieser Zeit können die betreffenden Stadtwerke und Kommunen ihre Tätigkeiten umstrukturieren, um so die Voraus-setzungen für ausschreibungsfreie Konzessionsvergaben, etwa als In-House-Vergaben oder Vergaben an verbundene Unternehmen, zu erfüllen.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Dabei ist die Konzessionsrichtlinie kein Mittel für Privatisierungen – private Beteiligung gibt es nur, wenn die öffentliche Hand eine Leistung nicht mehr alleine erbringen kann oder will und sich privater Partner bedient. Am Anfang steht immer der Wille und die Entscheidung der Kommune.“

Terminhinweis: Welchen Stellenwert nimmt das Recycling in der Rohstoffpolitik zukünftig ein?


MITTWOCH, 27. FEBRUAR 2013 19:00 bis 22:00 Uhr
Gemeinsamer Parlamentarischer Abend von NABU und BDE zu der Frage:
Welchen Stellenwert nimmt das Recycling in der Rohstoffpolitik zukünftig ein?

VeranstaltungAuf diesem gemeinsam vom NABU und dem BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. ausgerichteten parlamentarischen Abend haben wir Umweltpolitiker der fünf im Bundestag vertretenen Parteien eingeladen, um gemeinsam zu diskutieren, welche Rolle die Kreislaufwirtschaftspolitik zukünftig als Teil einer ökologisch und fair ausgerichteten Rohstoffpolitik Deutschlands spielen soll. Die deutsche Rohstoffpolitik war bisher sehr stark auf kritische Rohstoffe ausländischer Herkunft fokussiert.

Zugleich ist es unter Experten unstrittig, dass sich die Menge und die Qualität der sekundären Rohstoffe aus dem Recycling und der Wiederverwendung noch weiter erhöhen und verbessern lassen. An politischen (Regierungs-) Programmen mangelt es nicht; so sind in diesem Zusammenhang die Rohstoffstrategie, das Ressourceneffizienzprogramm sowie das anstehende Abfallvermeidungsprogramm der Bundesregierung zu nennen.
Wie kann in Deutschland zukünftig die Rohstoff-, Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaftspolitik stärker verzahnt werden? Wo mangelt es noch an Qualität beim Recycling? Welche Rahmenbedingungen müssen geändert werden, um Stoffströme im Kreislauf zu führen? Diese und andere Fragen möchten wir auf dem Podium und mit den Gästen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Verbänden und Verwaltung erörtern.

Die Teilnahme ist kostenlos. Aufgrund begrenzter Kapazitäten bitten wir um rechtzeitige Anmeldung bis zum 18.02.2013. Weiter Informationen sowie die Möglichkeit sich anzumelden finden Sie auf www.NABU.de/ressourcenschutz oder hier.

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BDE-Newsletter Dezember 2012

Inhaltsverzeichnis

  • BDE-Präsident Kurth ins Präsidium des BDI gewählt
  • Umgehung des Kartellrechts bei Wassergebühren stoppen!
  • Neuerscheinung im Dezember: Handbuch der Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft
  • BDE-Kritik zeigt Wirkung: LABO-Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht wird überarbeitet
  • Tauschähnlicher Umsatz – eine Frage der konkreten Vereinbarung

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BDE-Präsident Kurth ins Präsidium des BDI gewählt

kurth_banner160BDE-Präsident Peter Kurth ist für die Jahre 2013 und 2014 ins Präsidium des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) gewählt worden.

Kurth: „Ich freue mich über diese Wahl, weil sie zum einen ein Ausdruck der gestiegenen Bedeutung unserer Branche und unseres Verbandes ist. Zum anderen verstehe ich sie als Zeichen der Geschlossenheit der gesamten Wirtschaft in der Auseinandersetzung mit der derzeitigen Rekommunalisierungswelle, von der zunehmend auch andere Branchen betroffen sind.“

Der BDE begrüßte auch die Wahl von Ulrich Grillo zum neuen BDI-Präsidenten, der in besonderer Weise die Bedeutung einer stabilen und bezahlbaren Rohstoffversorgung erkannt und in den letzten Jahren bereits vorangetrieben habe. Das Anliegen der Sekundärrohstoffwirtschaft sei bei ihm in guten Händen.

Umgehung des Kartellrechts bei Wassergebühren stoppen!

wasser_birgitH_pixelio.deDer BDE fordert seit Jahren eine Gleichbehandlung von Wassergebühren und Wasserpreisen bei der Kartellrechtsprüfung. Dieser notwendige Schritt hätte mit der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die in der vergangenen Woche im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf der Tagesordnung stand, umgesetzt werden können. Mit Kritik hatte der BDE im Vorfeld bereits auf die Entscheidung des Bundestages reagiert, der sich nicht zur Ausdehnung der kartellrechtlichen Kontrolle auf Wassergebühren durchringen konnte.

Der BDE sieht sich in seiner Auffassung auch von der Monopolkommission unterstützt, die in verschiedenen Gutachten, u. a. zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ausdrücklich fordert, Gebühren im Trinkwassersektor der kartellrechtlichen Überprüfung zu unterziehen.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Das GWB regelt bisher nur die Kontrolle von Preisen. Das Thema der Gebührenkontrolle ist jedoch nach wie vor ausgeklammert.“ Mit dieser halbherzigen Entscheidung habe der Gesetzgeber eine wichtige Chance für mehr Gleichbehandlung im Markt und größere Transparenz für den Bürger vertan.

Auf heftige Kritik des BDE stieß daher der Versuch des Bundesrates, die Rechtslage weiter zu verwässern, indem er im Vermittlungsausschuss eine zusätzliche Änderung am Gesetz forderte, die explizit festschreibt, dass in Bezug auf öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge eine kartellrechtliche Missbrauchskontrolle nicht stattfindet.

Nach Auffassung des Verbandes wollen sich die kommunalen Wasserversorger mit dieser Änderung einen Freibrief für überhöhte Wassergebühren sichern, die nicht durch das Kartellamt unabhängig überprüft werden können.

BDE-Präsident Kurth: „Der Flucht ins Gebührenrecht, wie sie von einigen Kommunen zur Umgehung des Kartellrechts bereits vollzogen wurde, ist damit Tür und Tor geöffnet. Solange die Kontrolle weder umfassend noch durch einen objektiven Dritten erfolgt, besteht die Gefahr, dass der Verbraucher überhöhte Kosten zu tragen hat.“

Der BDE fordert unverändert, eine einheitliche und transparente Kontrollmöglichkeit sowohl für Wasserpreise als auch für Wassergebühren zu schaffen.

Neuerscheinung im Dezember: Handbuch der Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft

In diesen Tagen erscheint ein bislang einzigartiges Handbuch der Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft, das von Peter Kurth, Präsident des BDE und der FEAD, sowie von Dr. Anno Oexle, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Köhler & Klett, herausgegeben wird.

Das Handbuch bietet einen fachgebietsübergreifenden Überblick über alle Aspekte der Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft. Dazu gehören sowohl die originären stoff- und abfallrechtlichen Fragestellungen als auch solche des Energie-, Steuer-, Vergabe-, Kartell-, Vertrags-, Transport-, Chemikalien- sowie Immissionsschutz-, Wasser-, Düngemittel- und des Straf- sowie Bußgeldrechts. Darüber hinaus behandelt das Handbuch in jeweils gesonderten Kapiteln in der Praxis relevante Stoffströme wie z. B. Kunststoffe, Glas, Papier, Metalle, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Bioabfall, Klärschlamm und Altholz. Zahlreiche Praxistipps runden dieses effiziente Arbeitsmittel ab. Die Publikation befasst sich auch mit hochaktuellen Themen wie der Zukunft des Systemgeschäfts, der gewerblichen Sammlung unter dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz, der Umsetzung der Abfallhierarchie in der betrieblichen Praxis sowie dem Beitrag der Rohstoffwirtschaft zum Ressourcenschutz.

Peter Kurth: „Das Handbuch bietet eine große Bandbreite an Themen und gibt allen, die mit Abfällen und Rohstoffen aus der Kreislaufwirtschaft umgehen, Hilfestellungen für die betriebliche Praxis und Denkanstöße für die notwendige weitere Entwicklung dieses Wirtschaftszweigs“. Dr. Anno Oexle: „Das Handbuch konzentriert in einmaliger Weise, nämlich fachgebietsübergreifend, praxisnah und verständlich, das Fachwissen von über 40 Experten der Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft – das zeichnet dieses Werk neben seinen zahlreichen Praxistipps besonders aus“.

Das Handbuch richtet sich an alle, die in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik mit Themen der Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft befasst sind. Dem breiten Adressatenkreis entsprechend gehörte es bei der Zusammensetzung des Autorenteams zu den Grundsätzen, dass unterschiedliche berufliche Erfahrungen und Perspektiven vertreten sind. So enthält das Werk Arbeiten von Praktikern aus Unternehmen und Verbänden der Recyclingwirtschaft, Vertretern von Fachbehörden sowie von Wissenschaftlern und Rechtsanwälten mit ausgewiesener Sachkunde und Branchenkenntnis. Es soll sowohl Fragen aus der Unternehmenspraxis beantworten als auch einen Beitrag zur notwendigen fachlichen, wissenschaftlichen und politischen Diskussion leisten.

Das Buch kann ab sofort beim Carl-Heymanns-Verlag (www.carl-heymanns.de) bestellt werden.

BDE-Kritik zeigt Wirkung: LABO-Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht wird überarbeitet

stempl_Rainer-Sturm_pixelio.deIn der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) wurde unter Beteiligung von Vertretern der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) der Entwurf einer „Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht von Boden und Grundwasser“ erstellt.

Die Arbeitshilfe soll die Regelungen des Artikelgesetzes und der ersten Artikelverordnung zur IED-Umsetzung hinsichtlich Boden- und Grundwasserschutz konkretisieren, Anlagenbetreibern und Gutachtern als Leitfaden für die Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes dienen sowie den Behörden Hinweise für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren geben. Die Arbeitshilfe wird somit künftig maßgeblichen Einfluss auf den Vollzug haben.

Ursprünglich sollte das Papier bereits auf der Umweltministerkonferenz im November 2012 beschlossen werden. Auf Initiative des BDE und weiterer Wirtschaftsverbände wurde dies jedoch vertagt.

Der BDE hat erheblichen Änderungsbedarf angemeldet. Aus Sicht des Verbandes liegen die in der Arbeitshilfe formulierten Anforderungen deutlich über den Vorgaben der Industrieemissionsrichtlinie und verursachen unverhältnismäßig hohe Kosten sowie einen erheblichen zusätzlichen Aufwand für unsere Mitgliedsunternehmen. Die in der Begründung zum LABO-Entwurf aufgeführten Abschätzungen des Erfüllungsaufwandes geben nicht annähernd die Kosten und den Zeitaufwand für einen Ausgangszustandsbericht in dem geforderten Umfang wieder.

Tauschähnlicher Umsatz – eine Frage der konkreten Vereinbarung

Das überarbeitete BMF-Schreiben (Schreiben des Bundesfinanzministeriums) zum tauschähnlichen Umsatz liegt seit dem 20. September dieses Jahres vor. Auf einem jüngst durchgeführten Workshop des BDE zu diesem Thema konkretisierte nun das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die darin enthaltenen Neuerungen.

Insbesondere führte der Düsseldorfer Behördenvertreter aus, dass eine rein gedankliche Saldierung des Wertes des hingegebenen Abfalls und des Werts der Entsorgungsleistung im Kopf dazu führe, dass kein tauschähnlicher Umsatz vorliegt. Sobald – für die Finanzverwaltung nachvollziehbar – zwei Preise vereinbart würden (d. h. ein Preis für die Entsorgungsleistung und ein Preis für die Hingabe des Abfalls), liege hingegen ein tauschähnlicher Umsatz vor. Infolgedessen sei es nun im Gegensatz zu dem BMF-Schreiben vom 01.12.2008 möglich, vergleichbare Sachverhalte mit dem einen Kunden als tauschähnlichen Umsatz abzurechnen und mit dem anderen nicht; ausschlaggebend hierfür sei allein, ob man im jeweils konkreten Fall im Kopf saldiere oder explizit zwei Preise vereinbare. Dies gelte auch für die so genannte „Entsorgung zu Null“.

Das Bundesfinanzministerium äußerte sich auf Nachfrage des BDE zu diesem Punkt dahingehend, dass die Werthaltigkeit des Abfalls „dem Umsatz immer auf die Stirn geschrieben sein müsse“. Dies bedeute, dass beide an dem jeweiligen Umsatz beteiligten Parteien die Werthaltigkeit des Abfalls und damit auch eine Vergütung für den Abfall für die Betriebsprüfung nachweisbar gewollt haben müssen. Im Einzelfall könne daraus folgen, dass der kommerzielle Bereich anders zu beurteilen sei als Umsätze mit den privaten Endkunden.

Darüber hinaus wurde seitens der Ministerien bestätigt, dass im ersten Quartal des Jahres 2013 eine zusätzlich überarbeitete Fassung des BMF-Schreibens vom 20.09.2012 veröffentlicht wird. Zentraler Punkt der Überarbeitung sei die Aufnahme einer Nichtbeanstandungsregelung, die dazu führen soll, dass Vorgänge, für die nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens vom 01.12.2008 ein tauschähnlicher Umsatz vorliegt, dies aber nach dem neuen BMF-Schreiben vom 20.09.2012 nicht mehr der Fall ist, nicht umgestellt werden müssen.

Für eine rechtsverbindliche Beratung zum Themenkomplex tauschähnlicher Umsatz sollte in jedem Fall ein Steuerberater hinzugezogen werden.


Weihnachtsbaum Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest wünscht Ihnen

Ihr
Karsten Hintzmann
Leiter Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


Bildnachweis:
Beitrag “Umgehung des Kartellrechts..” – Birgit H. / pixelio.de
Beitrag: “BDE-Kritik zeigt Wirkung…” – Rainer-Sturm / pixelio.de

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BDE-Newsletter November 2012

Inhaltsverzeichnis

  • BDE fordert umfassende Lösung für mehr Recycling und höhere ökologische Ziele
  • Ungarn sollte Abfallgesetz an EU-Recht anpassen
  • Für Gleichbehandlung bei Düngemitteln
  • Bisheriger Mindestlohn endet zum Jahresende

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BDE fordert umfassende Lösung für mehr Recycling und höhere ökologische Ziele

WertstofftonneVor dem Hintergrund eines vermeintlichen Kompromissvorschlages für die künftige Wertstofferfassung, den einige Wirtschaftsverbände vor einigen Tagen präsentiert haben, erklärt der BDE:

Der BDE begrüßt nicht nur die Idee der Wertstofftonne, sondern verweist darauf, dass inzwischen rund zehn Millionen Bürgerinnen und Bürger die Wertstofftonne nutzen, da sie bereits in etlichen Städten und Landkreisen von privaten Entsorgungsunternehmen und kommunalen Betrieben angeboten wird. Insbesondere die privaten Branchenunternehmen – von Berlin über Iserlohn bis zum Rhein-Sieg-Kreis – haben die Pilotprojekte angeregt und realisieren sie in der Praxis und in Abstimmung mit den Kommunen.

Mit Blick auf das künftige Wertstoffgesetz würde es aus Sicht des BDE zu kurz greifen, in diesem Gesetz lediglich die Erhöhung der Erfassungsmengen von rund fünf Kilogramm pro Einwohner zu regeln, die bei Einführung einer flächendeckenden Wertstofftonne erwartet werden.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Wir brauchen eine gesetzliche Lösung, die auch die gegenwärtigen Missstände der Verpackungsentsorgung beseitigt. Einer dieser Missstände ist, dass durch einige Systembetreiber und Inverkehrbringer erhebliche Mengen der Lizenzierung und damit Finanzierung entzogen werden, so dass derzeit die Akzeptanz des gesamten Systems in Frage gestellt ist. Eine Lösung für die künftige Wertstofferfassung, die dieses Problem nicht ausreichend aufgreift, kann keine befriedigende Antwort sein. Wir brauchen außerdem anspruchsvolle Recyclingquoten und eine Umkehr des derzeitigen Trends zur Verbrennung auch recyclingfähiger Materialien.“

Der BDE appelliere daher an alle Beteiligten, so Kurth, nicht nur einen Konsens in Sachen Wertstofftonne, sondern einen breiten Konsens hinsichtlich der Abschaffung der Missstände bei der Verpackungsentsorgung zu finden. Nur so könnten in Zukunft höhere Recyclingquoten erreicht und ambitioniertere ökologische Ziele erfüllt werden.

Ungarn sollte Abfallgesetz an EU-Recht anpassen

RechtDer ungarische Präsident, Janos Ader, hat das bereits vom Parlament verabschiedete Abfallgesetz am 24.10.2012 zur erneuten Prüfung an das Parlament zurückverwiesen. Er monierte unter anderem die mangelnde Beachtung geltenden EU-Rechts. Darüber hinaus biete das Gesetz nach seiner Ansicht nicht den nach der Verfassung vorgeschrieben Rechtsschutz gegen Entscheidungen der staatlichen Abfallagentur.

Das ungarische Parlament muss nunmehr innerhalb von 60 Tagen reagieren. Hierfür bestehen drei Möglichkeiten: Es kann entweder das Gesetz ohne erneute Änderungen verabschieden oder die gerügten Punkte überarbeiten und das Gesetz dann verabschieden oder das gesamte Gesetz erneut verhandeln. Politische Beobachter erwarten, dass das Parlament von der zweiten Möglichkeit Gebrauch machen wird.

Der BDE hat den Gesetzgebungsprozess in Ungarn in den vergangenen Monaten mit Sorge verfolgt, da die vorgesehenen Regelungen eine zwangsweise staatliche Mehrheitsbeteiligung an bislang privaten Entsorgungsunternehmen betreffen.

Den vom ungarischen Präsidenten erteilten Auftrag zur erneuten Prüfung des Abfallgesetzes begrüßt der Verband daher ausdrücklich. BDE-Präsident Peter Kurth: „Das Parlament sollte jetzt die Chance nutzen, um alle mit dem EU-Recht bislang nicht vereinbaren Regelungen in dem Gesetz nachzujustieren. Denn diese werden zum Teil bereits von der Europäischen Kommission in einem EU-Pilot-Verfahren kritisch hinterfragt. So könnte Ungarn einer von Brüssel verordneten Korrektur des Gesetzes zuvorkommen.“

Unabhängig davon ist seit einigen Monaten ein Verfahren gegen Ungarn wegen nicht fristgerechter Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anhängig. Die Frist hierfür ist bereits seit Dezember 2010 abgelaufen. Die Kommission hat in dem Verfahren finanzielle Sanktionen von rund 27.000 Euro pro Tag beantragt, die ab der Urteilsverkündung so lange gezahlt werden müssen bis die Vorschriften umfassend umgesetzt sind. Eine Entscheidung des Gerichtshofs ist dem Vernehmen nach nicht vor dem Frühjahr 2013 zu erwarten.

Für Gleichbehandlung bei Düngemitteln

DüngemittelfabrikDie jüngsten Entwicklungen im Düngerecht sind beim BDE auf Unverständnis gestoßen. Mit der Anfang November 2012 verabschiedeten Düngemittelverordnung gelten neue Schadstoffanforderungen für in Verkehr gebrachte Düngemittel, die für Unternehmen der Kreislaufwirtschaft zu höheren Kosten führen, während landwirtschaftliche Betriebe von Ausnahmeregelungen profitieren.

Mit der Begründung, dass Ausgangsstoffe für Düngemittel zunehmend der „Abfalllinie“ entstammen, hat die Bundesregierung eine neue Schadstoffregelung für Dioxine und dioxinähnliche PCB (Polychlorierte Biphenyle) eingeführt. Für die Anwendung auf Grünland wird diese Vorgabe zusätzlich verschärft. In der Folge kommen auf alle Inverkehrbringer von Düngemitteln Mehrkosten zu, die auf ca. 450 Euro pro Analyse beziffert werden können. Ausgenommen davon sind Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft und Gärreste ohne Bioabfallanteil mit dem Argument, dass die Parameter hier keine Rolle spielen und zudem zu erheblichen Kosten für den Betrieb führen – ohne fachliche Rechtfertigung und ohne Nutzen für Landwirt und Verbraucher.

Der BDE kritisiert, dass es zu einer Vorverurteilung organischer Abfälle kommt, die je nach Herkunft und Zusammensetzung zwar unterschiedliche Qualitätsmerkmale aufweisen, nicht aber per se gefährlich und schadhaft sind. Die Ausgangssituation und die möglichen Einträge von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB sind bei Wirtschaftsdüngern ähnlich wie bei Bioabfällen, so dass hier eine Gleichbehandlung stattfinden sollte.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Für uns ist nicht nachvollziehbar, weshalb in dieser Frage des vorsorgenden Boden-, Umwelt- und Verbraucherschutzes mit zweierlei Maß gemessen wird.“ Auf die Hersteller von Komposten und Gärprodukten kämen so einseitig unnötige Kosten zu, die weder für den Betrieb noch den Verbraucher von Nutzen seien. Kurth: „Es entbehrt jeder Grundlage, den Produkten der Kreislaufwirtschaft unterschwellig ein höheres Gefahrenpotenzial zu unterstellen. Wir fordern daher eine objektive Gleichbehandlung für alle in Verkehr gebrachten Düngemittel, Wirtschaftsdünger, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel.“

Bisheriger Mindestlohn endet zum Jahresende

GeldDer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft in Höhe von 8,33 Euro pro Stunde ist durch Verordnung der Bundesregierung allgemeinverbindlich für die gesamte Branche der Abfallwirtschaft. Zum 31.12.2012 endet nun die Verordnung der Allgemeinverbindlichkeit. Damit gilt ab dem 01.01.2013 zunächst kein Mindestlohn mehr.

Die Tarifparteien haben sich inzwischen auf einen neuen Mindestlohn in Höhe von 8,68 Euro pro Stunde verständigt und auch einen Antrag auf erneute Allgemeinverbindlichkeit gestellt. Grund für diesen Betrag ist, dass er dem untersten denkbaren tariflichen Einstiegslohn des BDE entspricht, der Einstiegslohn des für die kommunalen Unternehmen geltenden Tarifs wäre noch etwas höher gewesen. Aufgrund der zu erwartenden Bearbeitungszeit ist ab 01.01.2013 jedoch von einer Lücke in der Geltung des Mindestlohns auszugehen, so dass zunächst also eine mindestlohnfreie Zeit kommen wird.

Es ist damit zu rechnen, dass etwa ab März eine neue Verordnung zur Allgemeinverbindlichkeit erlassen ist und damit der Mindestlohn wieder verbindlich für die gesamte Branche Gültigkeit hat. Die Laufzeit der neuen Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohns von 8,68 Euro pro Stunde wird voraussichtlich bis Juli 2014 gelten.


Bildnachweis:
Beitrag: Ungarn sollte Abfallgesetz an EU-Recht anpassen – Gerd Altmann / pixelio.de
Beitrag: Für Gleichbehandlung bei Düngemitteln – R_K_by_s.media / pixelio.de
Beitrag: Bisheriger Mindestlohn …. Oliver Weber / pixelio.de

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BDE-Newsletter Oktober 2012

Inhaltsverzeichnis

  • BDE übergibt EU-Kommission Liste mit Fällen von Untersagungen der gewerblichen Sammlung
  • Initiative führender Wirtschaftsverbände gegen die Wettbewerbsverzerrung durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Wirtschaftliche Tätigkeiten fallen unter EU-Recht
  • BDE-Zertifikat stabilisiert haushaltsnahe Verpackungsentsorgung
  • IFAT ENTSORGA wird wieder zu IFAT

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BDE übergibt EU-Kommission Liste mit Fällen von Untersagungen der gewerblichen Sammlung

MappeZur weiteren inhaltlichen Unterfütterung der im April 2012 eingereichten Beschwerde gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz hat der BDE der Europäischen Kommission eine Liste mit 114 konkreten Fällen übergeben, bei denen private Unternehmen gewerbliche Sammlungen von getrennt erfassten Abfällen zur Verwertung angemeldet haben und bei denen in naher Zukunft mit einer Entscheidung der Behörden zu rechnen ist. Dabei wurde in einer Vielzahl der Fälle schon auf die Anmeldung hin von der zuständigen Behörde eine Untersagung der gewerblichen Sammlung angekündigt. Der Verband reagierte damit auf eine Bitte der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission, erste Marktauswirkungen durch das am 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz zu melden.

Aus der vom BDE vorgelegten Übersicht geht hervor, dass die restriktive Ausgestaltung der gewerblichen Sammlung derzeit vor allem den Bereich der Altkleider- und Alttextilien sowie die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen aus privaten Haushaltungen (Containerdienst) betrifft. Im Bereich der Alttextilverwertung droht angesichts stark gestiegener Preise für unsortierte Alttextilien die massive Verdrängung der privaten Unternehmen vom Markt. Daher ist in diesem Bereich mit einer Vielzahl von Untersagungen der angezeigten gewerblichen Sammlungen zu rechnen, um den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern den Zugriff auf die Altkleider zu sichern.

Ähnlich kritisch stellt sich die Situation im Bereich der Sammlung von Bau- und Abbruchabfällen aus privaten Haushalten dar. Hier sind aus Nordrhein-Westfalen (Stadt und Kreis Aachen) und Norddeutschland Fälle bekannt, in denen die Bau- und Abbruchabfälle von den Behörden als gemischte Abfälle angesehen werden, die damit einer gewerblichen Sammlung grundsätzlich nicht zugänglich wären. Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, ist damit zu rechnen, dass es auch in diesem Bereich zu massiven Untersagungsverfügungen kommt. Es besteht die erhebliche Gefahr, dass private Unternehmen in Zukunft auch vom Markt für Containerdienste zur Erfassung von Bau- und Abbruchabfällen verdrängt werden. Gleiches gilt für die Sperrmüllerfassung und Hausentrümpelungen.

In einer Vielzahl der dem BDE vorliegenden Fälle haben die Behörden bereits eine Untersagungsverfügung angekündigt. Dies ist besonders bemerkenswert und deutet auf eine Personenidentität, zumindest aber auf eine allein von den Interessen des betroffenen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers geleitete, nicht unabhängige Behördenentscheidung hin – wenn die Behörde schon allein auf die Anzeige der gewerblichen Sammlung hin eine Untersagung androht, ohne dass überhaupt eine Stellungnahme des betroffenen Entsorgungsträgers zur Gefährdung seiner Funktionsfähigkeit vorliegt. Von einer unabhängigen, objektiven Entscheidung der Behörde ist in diesen Fällen kaum auszugehen. Frühzeitige Androhungen einer Untersagung liefern daher ein starkes Indiz für eine Interessenkollision bzw. eine nicht unabhängige Entscheidung seitens der Behörde.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Unsere Befürchtungen hinsichtlich der negativen Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die privaten Branchenunternehmen werden leider übertroffen. Die vielen Untersagungsankündigungen, die wenige Wochen nach dem Ende der offiziellen Anzeigepflicht für gewerbliche Sammlungen schon jetzt vorliegen, deuten darauf hin, dass private Unternehmen massenhaft vom Markt gedrängt werden. Das werden wir nicht hinnehmen und hoffen für unsere Aktivitäten auch auf wirksame Unterstützung aus Brüssel.“

Initiative führender Wirtschaftsverbände gegen die Wettbewerbsverzerrung durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz

Joaquin AlumniaFührende Verbände der deutschen Wirtschaft haben den Vizepräsidenten der EU-Kommission und EU-Kommissar für Wettbewerb, Joaquin Almunia, um Unterstützung für das Beschwerdeverfahren gegen das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz gebeten.

BDI, BDE, BDZV, bvse, INGEDE und VDZ wandten sich an Almunia mit dem dringenden Anliegen, die von mehreren Verbänden eingereichten Beschwerden gegen das neue deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu unterstützen und gegen die wettbewerbswidrigen Regelungen des KrWG, entweder mit einer Maßnahme nach Art. 106 Abs. 3 AEUV oder im Wege eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 258 AEUV, vorzugehen.

In ihrem Schreiben kritisieren die Wirtschaftsverbände die im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschriebenen „umfassenden Überlassungspflichten für Abfälle aus privaten Haushalten“ und die restriktiven Regelungen zur gewerblichen Sammlung getrennt erfasster Verwertungsabfälle. Gewerbliche Sammlungen könnten danach zum eigenen Vorteil von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern untersagt werden. Die Überlassungspflicht schaffe, so die einhellige Bewertung seitens der Verbände, ein Monopol für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Regelungen zur Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen versetzen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in die Lage, ihre marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen und private Unternehmen vom Markt für Verwertungsabfälle und für Entsorgungsdienstleistungen zu verdrängen.

Im Ergebnis führe dies dazu, dass über Jahrzehnte durchgeführte gewerbliche Sammlungen privater Unternehmen nicht mehr möglich sind und bestehende gewerbliche Sammlungen sogar eingestellt werden müssten. Dies werde auch erhebliche negative Auswirkungen auf den Markt für die aus den getrennt erfassten Haushaltsabfällen gewonnen Sekundärrohstoffe haben – so rechnen beispielsweise die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage und die de-inkende Papierindustrie als Abnehmer von Altpapier mit sinkender Qualität und steigenden Preisen infolge des kommunalen Monopols. Daher sieht auch der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) nach den Worten von Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, „das öffentlich-rechtliche Monopol für die Entsorgung der Verwertungsabfälle aus privaten Haushalten mit großer Sorge“ und unterstützt die Beschwerden gegen die binnenmarkt- und wettbewerbsrechtlichen Verstöße durch das KrWG.

„Die bisherigen Erfahrungen mit dem neuen Gesetz zeigen uns, dass dies nicht nur eine theoretische Möglichkeit ist, sondern schon vor Ort praktisch umgesetzt wird. Es hat den Anschein, als ob eine bundesweit initiierte Strategie gegen gewerbliche Sammlungen umgesetzt wird, um die mehrheitlich mittelständisch strukturierten Recycling-, Sekundärrohstoff- und Entsorgungsunternehmen aus dem Markt zu drängen“, erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

„Das öffentlich-rechtliche Monopol und die große Gefahr des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben dabei nicht nur zu großer Besorgnis Anlass gebende Auswirkungen auf die Situation der privaten Entsorgungsunternehmen. Es werden auch die Bürger in der Bundesrepublik Deutschland benachteiligt, da sie nicht frei über ihre Verwertungsabfälle verfügen können und damit auch nicht von erweiterten Serviceangeboten, Kostenvorteilen und Erlösen aus dem Verkauf von Abfällen profitieren werden“, kritisiert BDE-Präsident Peter Kurth.

Für die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, vertreten durch VDZ und BDZV, bedeutet eine Vielzahl privater Anbieter den Garanten für marktwirtschaftlichen Wettbewerb. Nur unter diesen Voraussetzungen können in einem freien Markt objektive Preisbildungen und Qualitätsvergleiche entstehen, welche erhebliche Auswirkungen auf die Preisgestaltung des Endproduktes, in diesem Fall graphische Papiere zur Herstellung von Zeitungen und Zeitschriften, haben.

Monopole sind immer gegen die Mechanismen des Wettbewerbes gerichtet und auch in diesem Fall besteht die Gefahr kommunaler Preisdiktate. Es ist darüber hinaus zu befürchten, dass mangelnder Wettbewerb auch eine sinkende Qualität des Altpapieres zur Folge hat. „Wir befürchten, dass die seit Jahrzehnten bewährte Verwertungskette (Sammlung – Verwertung – Vermarktung) ernsthaft gefährdet ist, wenn in diesem Kreislauf durch kommunale Monopole die marktwirtschaftlichen Strukturen durchtrennt werden“, machen VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer und BDZV-Geschäftsführer Jörg Laskowski deutlich.

Auch aus Sicht der de-inkenden Papierindustrie wird den berechtigten Qualitätsansprüchen der Papierindustrie bei der Vermarktung von Altpapier durch Kommunen keine Aufmerksamkeit geschenkt. „Die Kommunen geben keine Qualitätsgarantien für das Altpapier ab. Eine Vermarktung kann aber nur für Waren erfolgen, für die klare Qualitätsdefinitionen vorliegen oder akzeptiert sind“, gibt Dr. Ulrich Höke, Vorsitzender der INGEDE e.V., zu Bedenken.

Die Probleme, die bei der Verwertung des Altpapiers zu befürchten sind und die sich zum Teil schon jetzt zeigen, sind in Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit auch für andere aus dem Abfall gewonnenen Sekundärrohstoffe zu erwarten.

Die Wirtschaftsverbände ersuchen die Generaldirektion Wettbewerb in ihrem gemeinsamen Schreiben nachdrücklich, der höchst problematischen Wettbewerbsverzerrung entgegenzutreten und die Bundesrepublik Deutschland entweder durch eine Maßnahme nach Art. 106 Abs. 3 AEUV oder durch ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV dazu zu veranlassen, die ungerechtfertigte Monopolstellung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – jedenfalls für die Entsorgung getrennt erfasster Abfälle zur Verwertung aus privaten Haushalten – aufzuheben.

Wirtschaftliche Tätigkeiten fallen unter EU-Recht

EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hat jetzt in seiner Antwort auf eine Anfrage des CDU-Europaabgeordneten Werner Langen vom 26. Juni 2012 klargestellt, dass EU-Mitgliedstaaten Tätigkeiten wirtschaftlicher Natur prinzipiell nicht vom Anwendungsbereich der EU-Vorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen ausnehmen dürfen.

Hintergrund dieser Anfrage sind Änderungen der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung, die darauf abzielen, Tätigkeiten innerhalb der Energieversorgung, der Wasserversorgung und des öffentlichen Personennahverkehrs aus den Wettbewerbsregeln auszunehmen. Begründet wurde dies mit der gestiegenen Konkurrenz für kommunale Unternehmen infolge der Öffnung der Versorgungsmärkte.

Grundsätzlich sei die kommunale Selbstverwaltung im Vertrag von Lissabon mit Artikel 14 (Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse) rechtlich verankert. Trotzdem könnten, so EU-Wettbewerbskommissar Almunia, die EU-Mitgliedstaaten bestimmte Bereiche auch künftig nicht dem Anwendungsbereich europäischen Rechts – einschließlich des Wettbewerbsrechts – entziehen, indem sie Aufgaben an kommunale Behörden mit dem Auftrag übertragen, sie autonom zu erfüllen. Ausnahmen seien nur dann zulässig, wenn EU-Wettbewerbsregeln die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse behindern würden.

Der BDE begrüßt die klare und grundsätzliche Positionierung des EU-Wettbewerbskommissars, dass tatsächlich alle wirtschaftlichen Tätigkeiten dem EU-Wettbewerbsrecht unterliegen. BDE-Präsident Peter Kurth: „Einzelne Bereiche, in denen – wie bei der getrennten Erfassung von Haushaltsabfällen zur Verwertung – bereits Wettbewerb herrscht, dürfen nicht im Nachhinein wieder ausgenommen werden. Wir erwarten, dass die Worte aus Brüssel auch in Rheinland-Pfalz gehört und berücksichtigt werden und Versuche unterbleiben, kommunale Unternehmen auf diese Weise vor Wettbewerb abzuschotten.“

BDE-Zertifikat stabilisiert haushaltsnahe Verpackungsentsorgung

VerpackungenEntsprechend der Regelungen der 5. Novelle der Verpackungsverordnung sind die Inverkehrbringer von Verpackungen dazu verpflichtet, beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine sogenannte Vollständigkeitserklärung abzugeben. Dem DIHK kommt die Aufgabe zu, diese Mengenmeldungen mit den Mengenangaben der dualen Systembetreiber zu vergleichen und auf mögliche Missstände hinzuweisen. Der DIHK ist dieser Verpflichtung mit der Veröffentlichung der Mengenangaben für das zurückliegende Jahr 2011 nachgekommen. Der DIHK kommt dabei zu dem Schluss, dass sich die privatwirtschaftliche Entsorgung von Verkaufsverpackungen weiter stabilisiert hat.

Aus Sicht des BDE konnte der DIHK nur deshalb zu dieser positiven Schlussfolgerung kommen, weil das vom Verband initiierte „Zertifikat zur Sicherstellung der privatwirtschaftlich organisierten haushaltsnahen Verpackungsentsorgung durch Duale Systeme“ einen maßgeblichen Beitrag zur Stabilisierung der gemeldeten Mengen geleistet hat. Der BDE kann sich dem positiven Fazit des DIHK jedoch nicht uneingeschränkt anschließen.

Nicht nachvollziehbar ist nach Auffassung des BDE die Zunahme des Anteils der sogenannten Branchenlösungen. Das trifft speziell auf die Bereiche Glas und PPK (Papier/Pappe/Karton) zu. Neben der seit langem eingeführten Altglaserfassung in unmittelbarer Nähe des privaten Endverbrauchers (Glascontainer) gibt es so gut wie keine alternativen Erfassungssysteme. Dazu kommt, dass Branchenlösungen im Bereich der Getränkeverpackungen von den Bundesländern nicht zugelassen sind. Darüber hinaus scheint es unrealistisch zu sein, dass nahezu jede vierte Verpackung aus dem PPK-Bereich angeblich nicht beim privaten Endverbraucher angefallen sein soll.

Eigentlich käme dem Vollzug der Länder die Aufgabe zu, diese Missstände aufzudecken und zu unterbinden. Bedauerlicherweise ist der Vollzug ganz offensichtlich nicht in der Lage, diese problematischen Punkte ausreichend zu prüfen und zu unterbinden. Deshalb kann nur bei Unternehmen mit dem BDE-Zertifikat davon ausgegangen werden, dass neben der stringenten Überwachung der Eigenrücknahme auch im Bereich der Branchenlösungen ein einheitlicher und im Sinne des Gesetzes ausgestalteter Standard im Rahmen der Prüfungen des Wirtschaftsprüfers angewendet wird.

BDE-Sprecher Karsten Hintzmann: „Die DIHK-Zahlen sind ein klares Indiz für die zentrale Bedeutung eines einheitlichen Wirtschaftsprüfers und der damit verbundenen Prüfungsgegenstände. Nur durch einen einheitlichen Wirtschaftsprüfer für alle Dualen Systeme wird eine nachhaltige Absicherung der privatwirtschaftlichen Verpackungsentsorgung möglich.“

IFAT ENTSORGA wird wieder zu IFAT

IFAT-ClaimNach zwei Veranstaltungen unter dem Namen IFAT ENTSORGA kehrt die Leitmesse für Umwelttechnologien zu ihrem ursprünglichen Namen IFAT zurück. Eugen Egetenmeir, Geschäftsführer der Messe München GmbH: „Der Name ENTSORGA wurde 2010 in den Messenamen aufgenommen, um der Branche den Umzug der Veranstaltung von Köln nach München zu kommunizieren. Das ist inzwischen gelernt. Wir kehren daher zur ursprünglichen und kompakten Bezeichnung IFAT zurück.“

Die nächste Branchenschau findet vom 05. bis 09. Mai 2014 auf dem Gelände der Neuen Messe München statt.

Zusätzlich zum Namenswechsel präsentiert sich die IFAT ab dem Jahr 2014 mit dem neuen Claim „resources. innovations. solutions.“, der die Bandbreite und den Anspruch der Messe prägnant ausdrückt. Dabei werden die Bereiche Wasser/Abwasser und Abfall/Sekundärrohstoffe übergreifend vom Begriff Ressourcen umfasst. Die Markenidentität der IFAT wird auch bildlich durch ein neues und ansprechendes Key Visual transportiert.

Der BDE als Eigentümer des Namens ENTSORGA ist weiterhin ein ideeller Träger der IFAT. Peter Kurth, Präsident des BDE: „Die Konzentration auf den Namen IFAT in Kombination mit dem neuen Claim ist konsequent und wird von uns voll mitgetragen. Die im Claim genutzten Begriffe zeugen vom Wandel der Branche – weg vom reinen Müllkutscher hin zu einem innovativen und dynamischen Wirtschaftszweig, der die Industrie verlässlich mit hochwertigen Sekundärrohstoffen versorgt.“


Bildnachweis:
Joaquin Almunia und EU-Fahnen – wikipedia.de

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BDE-Newsletter September 2012

Inhaltsverzeichnis

  • 100 Tage Kreislaufwirtschaftsgesetz: Rechtsunsicherheit dauert an
  • BDE-Regionalverbandstagungen 2012: Neuwahlen und Debatten über Wirkung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
  • Neues BMF-Schreiben zum tauschähnlichen Umsatz liegt vor
  • Gespräch mit BMU bringt Klarheit hinsichtlich wassergefährdender Stoffe

100 Tage Kreislaufwirtschaftsgesetz: Rechtsunsicherheit dauert an

Peter Kurth100 Tage nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dauern nach Einschätzung des BDE Rechtsunsicherheit und Verunsicherung an.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Zentrale Punkte wie die konkrete Umsetzung der Abfallhierarchie, aber auch die Zukunft der gewerblichen Sammlung, sind noch nicht hinreichend klar. Die bisherigen Signale, die wir aus der BDE-Mitgliedschaft sowie zuständigen Behörden erhalten haben, stimmen nicht optimistisch.“

So liegen dem Verband Hinweise vor, wonach offenbar kleine und mittelständische private Dienstleister durch besonders kostspielige Genehmigungsbescheide von der gewerblichen Sammlung abgeschreckt werden sollen. BDE-Präsident Kurth: „Nach unseren Informationen weisen einzelne Kommunen darauf hin, dass für die Bearbeitung von Anträgen auf gewerbliche Sammlungen Gebühren von bis zu 3.500 Euro erhoben werden können. Das ist für etliche Marktteilnehmer schlicht nicht leistbar.“

Auffällig ist ferner, dass einige Kommunen die Regelungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes betont restriktiv auslegen. So sollen Entsorgungsunternehmen vor Beginn einer gewerblichen Sammlung den vertraglichen Nachweis erbringen, dass für einen Stoffstrom (beispielsweise Altpapier) über den gesamten Zeitraum der gewerblichen Sammlung vertraglich gebundene Verwertungswege und Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist jedoch häufig schon deshalb nicht möglich, weil die Vertragspartner der Entsorgungsdienstleister (zum Beispiel Papierfabriken) aufgrund der Volatilität des Marktes nur eng befristete Zusagen über Mengenabnahmen machen. Ohne den Komplettnachweis riskieren die privaten Dienstleister indes die Untersagung der beantragten gewerblichen Sammlung.

Ob Kommunen selbst in größerem Umfang Wertstoffsammlungen durchführen wollen, wie es derzeit besonders im Alttextilbereich zu beobachten ist, steht wenige Tage nach Ablauf der offiziellen Frist zur Anzeigepflicht bestehender gewerblicher Sammlungen noch nicht hinreichend fest.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz den Recyclingstandort Deutschland nicht entscheidend voranbringen wird, zeichnet sich bereits jetzt ab. Wir appellieren daher an die Politik, bei den anstehenden Gesetzgebungsvorhaben klare Signale für eine bessere stoffliche Verwertung zu setzen. Hierzu zählen insbesondere die nationale Umsetzung der europäischen Elektroaltgeräterichtlinie WEEE sowie die Überarbeitung der Gewerbeabfallverordnung. Was die Einführung der Wertstofftonne angeht, haben etliche Städte und Landkreise interessante Projekte gestartet. Diese sollten bei der Erarbeitung eines Gesetzes zur Einführung der Wertstofftonne ebenso berücksichtigt werden wie die Erfahrungen aus der novellierten Verpackungsverordnung. Hier geht eindeutig Gründlichkeit vor Schnelligkeit.“

BDE-Regionalverbandstagungen 2012: Neuwahlen und Debatten über Wirkung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

GruppenfotoTagungsteilnehmer des Regionalverbandes Mitte-West beim Besuch des Pirelli-Werks in Breuberg

Im Mittelpunkt der diesjährigen Regionalverbandstagungen des BDE, die in den vergangenen Tagen in Bielefeld, Berlin, Schmalkalden, Breuberg und Bad Schönborn stattfanden, standen Diskussionen über die ersten Auswirkungen des seit Juni geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie turnusmäßige Neuwahlen der Regionalverbandsvorsitzenden und der Landessprecher.

Darüber hinaus wurde über die die künftige Form der Wertstofferfassung, das Systemgeschäft, die Verlängerung des Branchenmindestlohns, neue Entwicklungen auf dem Brüsseler Parkett, die Industrieemissionsrichtlinie sowie die Bioabfallverordnung debattiert.

Auf großes Interesse stieß unter den Teilnehmern der Tagungen ein Bericht über eine erfolgreiche Anti-Beraubungskampagne für ausgediente Kühlschränke, die das Unternehmen NOEX AG in ausgewählten Kommunen Nordrhein-Westfalens durchgeführt hat. Durch die Aktion konnten Medien, Kommunalvertreter und Bürger für das Problem der Beraubung und illegalen Abholung von Elektro-Altgeräten sensibilisiert werden.

Auf den Regionalverbandstagungen wurde zudem über die bereits laufenden Vorbereitungen auf die Weltleitmesse IFAT 2014 in München informiert. Der BDE wird auf dieser Branchenleistungsschau erneut einen Gemeinschaftsstand für kleine und mittelständische Unternehmen organisieren. Vorreservierungen können bereits jetzt vorgenommen werden (hintzmann@bde-berlin.de).

Annemarie Becker (RV Mitte-West, Jakob Becker GmbH & Co. KG), Ernst-Peter Rahlenbeck (RV West, Lobbe Holding GmbH & Co. KG), Rainer Kröger (RV Ost, Alba Berlin GmbH) und Jürgen F. Ephan (RV Südwest, SITA Süd GmbH) wurden in ihren Ämtern als Regionalverbandsvorsitzende bestätigt. Sieglinde Groß (Fehr Umwelt Ost GmbH) leitet künftig den Regionalverband Mitte-Ost.

Die Tagung des BDE-Regionalverbandes Nord findet am 27. September 2012 in Kiel statt.

Neues BMF-Schreiben zum tauschähnlichen Umsatz liegt vor

PapierDas Bundesfinanzministerium hat vor wenigen Tagen eine überarbeitete Fassung des bisherigen Anwendungsschreibens zum tauschähnlichen Umsatz in der Entsorgungsbranche vorgelegt. Da die bislang geltenden Regelungen in der Vergangenheit zu erheblichen Anwendungsschwierigkeiten in der Praxis führten, hatte sich der BDE in zahlreichen Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium darum bemüht, Verbesserungen zu erzielen.

Umso erfreulicher ist es, dass mit dem aktuellen Schreiben zahlreiche Forderungen des BDE aufgegriffen wurden.

Insbesondere sollen nun Umleersammeltouren, bei denen die Menge des im Einzelfall abgelieferten Abfalls und seine Zusammensetzung und Qualität nicht festgestellt werden, nicht unter die Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes fallen. Darüber hinaus sieht das neue Schreiben – wie vom BDE gefordert – als maßgeblichen Zeitpunkt für die Ermittlung des Wertes der gelieferten Abfälle den Zeitpunkt der Übergabe an den Entsorger an, so dass spätere Bearbeitungsschritte durch den Entsorger bei der Wertermittlung außer Betracht zu lassen sind.

Für eine umfassende Bewertung und Einordnung der neuen Regelungen bietet der BDE seinen Mitgliedern kurzfristig am 15.10.2012 eine Informationsveranstaltung in Berlin an. Auskunft geben dort u. a. Steuerberater Björn Ahrens und Rechtsanwalt Fabian Hammler von der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die seit Jahren diese Thematik umsatzsteuerlich begleiten. Ein Behördenvertreter ist angefragt.

Gespräch mit BMU bringt Klarheit hinsichtlich wassergefährdender Stoffe

BMU-LogoDie Einstufung von festen Gemischen bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie die sich daraus möglicherweise zusätzlich ergebenden Anforderungen an die technische Ausgestaltung der Anlagen sorgten in den vergangenen Wochen für erhebliche Verunsicherung in der Branche. Zur Klärung dieser Problematik kam es daher am 14.09.2012 zu einem Gespräch mit dem Bundesumweltministerium (BMU), an dem BDE-Vertreter sowie Vertreter weiterer Verbände teilnahmen.

Hierbei hat das BMU klargestellt, dass alle Stoffe, die im Anhang 1 der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) vom 27.07.2005 genannt sind, nicht unter die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) fallen. In diesem Sinne wären Stoffe und Gemische, die z. B. nur aus Metall, Holz, Zellstoff, Glas oder Kunststoff bestehen, grundsätzlich als nicht wassergefährdend einzustufen und würden der AwSV nicht unterfallen. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollen der Entwurf und seine Begründung endgültig diesbezüglich präzisiert werden. Darüber hinaus soll u. a. der Anlagenbegriff genauer definiert sowie die grundsätzlichen Anforderungen an Böden (Flüssigkeitsundurchlässigkeit) nachgebessert werden.

Die Nachbesserungen sollen im Oktober 2012 veröffentlicht werden. Eine Reihe von Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf konnten aus Sicht des BDE durchgesetzt worden.


Bildnachweis:
Beitrag: Neues BMF-Schreiben zum tauschähnlichen Umsatz liegt vor…..Eva-Maria-Roßmann / pixelio.de

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BDE-Newsletter Juli 2012

Inhaltsverzeichnis

  • Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit bei Erarbeitung eines Wertstoffgesetzes
  • NRW-Gebührenvergleich: Restmüllzwang führt zu unnötig hohen Kosten für die Bürger
  • Hochwertiges Kunststoffrecycling braucht praxisnahe Regeln
  • Ausdehnung der Lkw-Maut auf vierspurige Bundesstraßen
  • EU-Kommission veröffentlicht Durchführungsbestimmungen zur Berechnung der Batterierecyclingeffizienz

Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit bei Erarbeitung eines Wertstoffgesetzes

Der BDE hat sich zur Ankündigung von Bundesumweltminister Peter Altmaier, noch in der laufenden Legislaturperiode ein Wertstoffgesetz verabschieden zu wollen, positioniert:

Der Verband begrüßt grundsätzlich die Einführung der Wertstofftonne. BDE-Präsident Peter Kurth: „Die flächendeckende Einführung der Wertstofftonne ist seit langem eine Forderung des BDE. Dieses haushaltsnahe und damit bürgerfreundliche Sammelsystem für werthaltige Abfälle, das sowohl auf Verpackungen als auch auf Nichtverpackungen abzielt, wird das Recycling in Deutschland weiter voran bringen.“

Zahlreiche Kommunen und Entsorger haben in den letzten Monaten auf der Basis der geltenden Gesetzeslage (Verpackungsverordnung) verschiedenste Pilotprojekte entwickelt und eingeführt. Gegenwärtig haben bereits ca. 15 Millionen Einwohner die Möglichkeit, eine Wertstofftonne zu nutzen.

BDE-Präsident Kurth: „Daraus ergibt sich, dass die Einführung der Wertstofftonne nicht zwingend ein neues Gesetz erfordert. Es wäre in jedem Fall zielführender, nicht die bereits über Jahre geführte Zuständigkeitsdiskussion fortzusetzen, sondern zunächst einmal eine Evaluierung der tatsächlichen Situation der stofflichen Verwertung in Deutschland vorzunehmen.“

Bei der anstehenden Überarbeitung der Verpackungsverordnung müsse, so Kurth, das bewährte Modell der Produktverantwortung im Grundsatz beibehalten und erweitert werden. Um Schwachstellen im System abzustellen, sollte eine zentrale Stelle geschaffen werden, die zu einer Verbesserung des Vollzugs, der Transparenz und der Mengenerfassung führen werde. Der BDE begrüße es ausdrücklich, dass der Erhalt und die Ausdehnung der Produktverantwortung sowie die Schaffung einer zentralen Stelle im BMU-Thesenpapier explizit genannt werden.

Kurth: „Wir erwarten, dass die Praxiserfahrungen aus den derzeit laufenden Pilotprojekten gewissenhaft ausgewertet werden und auch die Ergebnisse des Planspiels zur Wertstofftonne in den Entwurf eines Wertstoffgesetzes einfließen und nicht in ihr Gegenteil verkehrt werden. In diesem Prozess muss Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen.“
Der BDE wird sich an dem von Bundesumweltminister Altmaier angekündigten Dialog konstruktiv beteiligen.

NRW-Gebührenvergleich: Restmüllzwang führt zu unnötig hohen Kosten für die Bürger

Der BDE sieht in dem vom Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen aktuell vorgelegten Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren in den 396 Kommunen des bevölkerungsreichsten Bundeslandes sowohl einen Beitrag zu mehr Gebührentransparenz als auch einen wichtigen Ratgeber für die Städte und Gemeinden, wie die Bürger im Gebührensektor finanziell entlastet werden können.

Die Tatsache, dass 325 Kommunen in ihren Abfallsatzungen ein Mindestrestmüllvolumen festgelegt haben, ist nach Auffassung des Verbandes wenig bürgerfreundlich. BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Festlegung eines Mindestrestmüllvolumens führt zu unnötig hohen Müllgebühren und behindert zugleich die haushaltsnahe Getrenntsammlung werthaltiger Abfälle und somit das Recycling. Die betroffenen Städte und Gemeinden sollten hier schnell umsteuern. Wir brauchen keinen Restmüllzwang, sondern eine aktive Mitwirkung der Bürger bei der Wertstoffsammlung. Und die erreicht man sinnvollerweise durch konkrete Anreize – wer werthaltige Abfälle getrennt sammelt und somit den Restmüll reduziert, muss über eine sinkende Müllgebühr belohnt werden.“

Im aktuellen Gebührenvergleich habe der Steuerzahlerbund Instrumente aufgezeigt, mit denen die Kommunen ihre Einwohner nachhaltig entlasten könnten. Kurth: „Es ist eine nicht zu widerlegende Tatsache, dass transparente Ausschreibungen von Entsorgungsdienstleistungen und Wettbewerb in diesem Bereich, an dem private wie kommunale Unternehmen gleichermaßen teilnehmen, dazu führen, dass Kosten und somit Gebühren gesenkt werden können.“

Der BDE teilt die Auffassung des Steuerzahlerbundes, dass die Kommunen die Verbraucher auch bei den Abwassergebühren spürbar entlasten könnten. BDE-Präsident Kurth: „Die stärkere Einbindung von Knowhow privater Dienstleister würde vielerorts zu Effizienzvorteilen und Kostensenkungen führen, die die Kommunen an die Gebührenzahler weitergeben könnten.“

Hochwertiges Kunststoffrecycling braucht praxisnahe Regeln

Die Europäische Kommission hat einen neuen Arbeitsentwurf zum Abfallende von Kunststoffen veröffentlicht. Darin sind Kriterien zum Erreichen des Abfallendes vorgesehen, die nach Auffassung des BDE eine Fortentwicklung der Sekundärrohstoffwirtschaft massiv hemmen würden. Besonders problematisch ist aus Sicht des Verbandes, den Schwellenwert für „non-plastic components“, das sind u. a. kleine Mengen an Steinen, Metallen, Holz, Papier, Sand und Glas, die im aufbereiteten Kunststoff mitunter enthalten sind, auf maximal ein Prozent festzulegen.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Agglomerate, Mahlgüter und Granulate aus dem Kunststoffrecycling, die derartige Fremdstoffe enthalten, werden nach ihrer Aufbereitung als Produkt vermarktet. Dies ist eine seit vielen Jahren gängige Praxis und sie wird durch die bisherige Rechtslage nicht in Frage gestellt. Auch die gestiegenen Anforderungen aus dem Bereich des Stoffrechts, wie die Chemikalienverordnung REACH, haben daran nichts geändert. Daher sehen wir keinen Anlass für eine Verschärfung der Regeln.“

Hintergrund: Bereits heute werden beispielsweise Agglomerate (Stoffgemische) auf dem Markt gehandelt, die einen deutlich höheren Aluminiumanteil, sprich „non-plastic-component“, aufweisen, als jetzt von der EU vorgesehen. In der dem Aufbereitungsschritt folgenden Schmelze stellen diese Aluminiumanteile jedoch kein Problem dar und ändern damit nichts an der Produkteigenschaft des Agglomerats, das beispielsweise aus der Aufbereitung von Verpackungsmaterialien aus dem Dualen System stammt. Diese Agglomerate könnten zukünftig nicht mehr als Produkt gehandelt werden, sondern müssten als Abfall deklariert werden.
BDE-Präsident Kurth: „Würden die Vorschläge der EU-Kommission so umgesetzt werden, müssten sich künftig sowohl Zulieferer als auch Abnehmer, oftmals kleine und mittelständische Unternehmen, darauf einstellen, Abfälle zu verarbeiten. Durch die dann erforderlichen zusätzlichen behördlichen Genehmigungsverfahren würden sich bürokratische Hürden ergeben, die für die Branche unzumutbar sind. Aus Sicht des Umweltschutzes erreicht man dadurch keinerlei qualitative Verbesserung.“ Die Produkteigenschaft sollte sich, so Kurth, ausschließlich an der direkten Einsatzfähigkeit in kunststoffverarbeitenden Prozessen orientieren, nicht aber an Vorgaben zum Fremdstoffgehalt, die an der Praxis vorbeigehen.

Ausdehnung der Lkw-Maut auf vierspurige Bundesstraßen

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Mautbetreiber Toll Collect GmbH, Berlin, haben sich auf die Einführung der Maut auf vierspurigen Bundesstraßen geeinigt. Ab dem 01.08.2012 wird die Mautpflicht für schwere Lastkraftwagen auf rund 1.000 Kilometer Bundesstraßen ausgedehnt, die autobahnähnlich ausgebaut und an eine Bundesautobahn angebunden sind.

Der Bundesrat hatte im Mai vergangenen Jahres den Weg für die Ausweitung der Maut freigemacht. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und der Maut-Betreiber Toll Collect haben sich nunmehr auf diesen Starttermin geeinigt. Somit müssen Lastkraftwagen über zwölf Tonnen – wie auf Autobahnen – im Schnitt 17 Cent pro Kilometer zahlen.

Als Betreiber soll Toll Collect eine Vergütung von 30 Millionen Euro im Jahr erhalten. Die Einführung kostet 14,3 Millionen Euro. Die Kosten muss der Bund von den erhofften Einnahmen abziehen. Das Ministerium bezifferte die erwarteten Mauteinnahmen auf Bundesstraßen auf voraussichtlich 100 Millionen Euro im Jahr. In den vergangenen Jahren kamen durch die Autobahnmaut bereits jeweils mehr als vier Milliarden Euro zusammen. Die zusätzlichen Mittel sollen zweckgebunden im „Finanzierungskreislauf Straße“ in den Ausbau und den Erhalt der Straßeninfrastruktur fließen.

Die betroffenen Bundesstraßen können unter folgendem Link eingesehen werden: bmvbs.de.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Der Verband wird die praktischen Auswirkungen der Ausweitung der LKW-Maut auf ausgewählte Bundesstraßen aufmerksam beobachten. Sie darf nicht dazu führen, dass für Entsorgungsfahrzeuge, die vorrangig regional operieren, zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen.“

EU-Kommission veröffentlicht Durchführungsbestimmungen zur Berechnung der Batterierecyclingeffizienz

Mitte Juni 2012 hat die EU-Kommission Durchführungsbestimmungen zur Berechnung der Effizienz von Recyclingverfahren für Altbatterien und Altakkumulatoren gemäß der Richtlinie (2006/66/EG) veröffentlicht. Die Bestimmungen (Verordnung Nr. 493/2012) werden ab dem 01.01.2014 gültig sein, wobei die Verwerter ihre Recyclingquoten jeweils bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres melden müssen, also erstmals spätestens am 30.04.2015. Die Kommission plant die Veröffentlichung einer Anleitung zur Umsetzung der neuen Regeln im Herbst.

Die Batterierichtlinie gibt vor, dass ab 2012 mindestens 25 Prozent der in Umlauf gebrachten Batterien in den Mitgliedsstaaten getrennt zu erfassen sind. Außerdem müssen, je nach Batterietyp, bestimmte Recyclingquoten erfüllt werden. Diese liegen für Batterien, die Blei-Säure enthalten bei 65 Prozent des Durchschnittsgewichts. Bei Nickel-Cadmium-Akkus sind es 75 Prozent und für alle übrigen Typen gilt ein Standard von mindestens 50 Prozent.

Die neue Verordnung gibt nun auf der einen Seite vor, welche Berechnungsverfahren genutzt werden müssen, um diese Recyclingeffizienz zu kalkulieren. Auf der anderen Seite legt sie fest, welche Bestandteile der Batterien und Akkumulatoren als In- und welche als Output angerechnet werden können. Des Weiteren enthält die Verordnung Formblätter, mit denen die Unternehmen zukünftig die Erfüllung der Recyclingeffizienzvorgaben an die zuständigen nationalen Behörden übermitteln sollen.

Die Berechnung der Recyclingeffizienz bzw. der Recyclingquote erfolgt in drei verschiedenen Kategorien nach jeweils festgelegten Verfahren:

• Effizienz beim Recycling von Blei-Säure-, Nickel-Cadmium- und sonstigen Altbatterien und Altakkumulatoren
• Recyclingquote für Blei
• Recyclingquote des Cadmiumgehalts

Vereinfacht formuliert wird der Quotient aus der Masse der Stoffe, die aus den Batterien gewonnen werden – und kein Abfall mehr sind – und der Masse der zu recycelnden Batterien in Prozent errechnet. Wasser, Außengehäuse sowie Verunreinigungen sind Bestandteile,
die nicht mit in die Berechnung einfließen. Falls der Recyclingprozess in mehreren Anlagen durchgeführt wird, so ist immer der Betreiber der ersten Anlage dafür verantwortlich, die Formblätter mit den entsprechenden Daten an das zuständige Amt weiterzuleiten. Die weiteren Details zur Berechnung der Recyclingeffizienz finden Sie in der beigefügten Verordnung Nr. 493/2012 der europäischen Kommission, veröffentlicht im Amtsblatt vom 12.06.2012.


Bildanchweis:
Beitrag: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit… – Gerd Altmann / pixelio.de
Beitrag: Hochwertiges Kunststoffrecycling .… siepmannH, pixelio.de

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BDE-Newsletter Juni 2012

Inhaltsverzeichnis

  • Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch erfordert Rohstoffwende
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz – eine vertane Chance
  • Mindestlohn wieder allgemeinverbindlich
  • BDE begrüßt Initiativbericht des Europäischen Parlaments zum Thema „Ressourcenschonendes Europa“

Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch erfordert Rohstoffwende

Das vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) vorgestellte „Umweltgutachten 2012“ benennt aus Sicht des BDE wichtige Weichenstellungen, die beim Umgang mit den verfügbaren natürlichen Ressourcen kurz- und mittelfristig vollzogen werden müssen.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Wir teilen die Auffassung des Sachverständigenrates, dass der wirtschaftliche Wachstumsprozess zwingend vom Ressourcenverbrauch entkoppelt werden muss. Die künftige Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland wird ganz maßgeblich davon abhängen, ob uns ein grundsätzlich neuer, wesentlich effizienterer Umgang mit Rohstoffen gelingt. Neben einer Energiewende braucht unser Land dafür auch eine Rohstoffwende.“

Durch die Einführung ressourcenschonender Produktionsverfahren könnten, so Kurth, deutsche Unternehmen – quer durch alle Industrien – Kosten in Höhe von 100 Milliarden Euro pro Jahr einsparen.

Darüber hinaus würden Sekundärrohstoffe zunehmend an Bedeutung gewinnen. Der BDE-Präsident unterstrich die Bereitschaft der heimischen Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft, die Versorgung der Industrie mit hochwertigen Sekundärrohstoffen weiter auszubauen. Kurth: „Im Jahr 2010 stellte unsere Branche Sekundärrohstoffe im Gesamtwert von 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Jede siebte in Deutschland verbrauchte Tonne Rohstoffe kommt damit schon heute aus der Recyclingwirtschaft. Aller Voraussicht nach werden die Kreislaufwirtschafts- und Recyclingunternehmen im Jahr 2015 Sekundärrohstoffe für 20 Milliarden Euro bereitstellen.“

Die im BDE organisierten privaten Branchenunternehmen bekennen sich zu dem Ziel, 100 Prozent der in Deutschland anfallenden werthaltigen Abfälle zu recyceln. Peter Kurth: „Wenn das gelingt, können wir auf Primärrohstoffimporte in einem Wert von 90 Milliarden Euro jährlich verzichten.“

Für eine derart positive Entwicklung seien jedoch klare gesetzliche Rahmenbedingungen erforderlich. BDE-Präsident Kurth: „Wenn die Politik wirklich ein Primat der stofflichen Verwertung will, muss sie konkrete Mengen- und Qualitätsstandards festlegen, die verhindern, dass unsere Wertstoffe weiterhin in Größenordnungen in der Müllverbrennung landen.“

Kreislaufwirtschaftsgesetz – eine vertane Chance

BDE-Präsident Kurth rechnet damit, dass EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet

Zum 01.06.2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten, das nach einem zwei Jahre andauernden Diskussionsprozess im Februar 2012 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden war.

Bereits jetzt liegen der Europäischen Kommission in Brüssel Beschwerden von fünf Wirtschaftsverbänden und sechs Umweltverbänden gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz vor – darunter zwei Beschwerden des BDE. Selten hat ein Gesetz bereits vor Inkrafttreten so viel begründeten und massiven Widerstand erfahren.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Dieses Gesetz ist eine vertane Chance. Die Möglichkeit, den Recyclingstandort Deutschland nach vorn zu bringen, wurde nicht genutzt. Zudem wurde die klare europäische Intention der Abfallrahmenrichtlinie nicht umgesetzt.“

Neben der wiederholt geäußerten Kritik an wichtigen Punkten des neuen Gesetzes sieht der BDE im Kreislaufwirtschaftsgesetz durchaus auch positive Aspekte, wie etwa die Einführung der flächendeckenden Biosammlung und der erweiterten Wertstofferfassung ab dem Jahr 2015. Kurth: „Bereits heute profitieren 15 Millionen Menschen von den Vorteilen einer Wertstofftonne. Das Modell ist beim Bürger akzeptiert – der Siegeszug der Wertstofftonne hat also schon vor der gesetzliche Fristsetzung begonnen. Das ist gut, denn es nutzt dem Recycling.“

Leider seien aber, so Kurth, im Kreislaufwirtschaftsgesetz viele wichtige und von der Branche erhoffte Punkte, die zu einer Stärkung des Recyclings hätten führen können, am Ende nicht vernünftig geregelt worden. Es gebe weder ambitionierte Recyclingquoten noch eine konsequente Umsetzung der von Brüssel vorgegebenen fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling eine klare Priorität gegenüber der Verbrennung gesichert hätte.

Anders als in der Koalitionsvereinbarung von Union und FDP niedergelegt, stelle das Kreislaufwirtschaftsgesetz keine Stärkung der gewerblichen Sammlung dar, sondern weise dieser ein Nischendasein zu, das künftig ganz vom Belieben der Kommunen abhänge. Kurth: „Damit werden Privatunternehmen von der Erfassung der Sekundärrohstoffe weitgehend ausgeschlossen, und die Wertschöpfungskette wird ohne Not unterbrochen.“

Zusammenfassend müsse man konstatieren, so Kurth, dass die Politik die Möglichkeit verpasst habe, eine progressive, also eine auf Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz ausgerichtete Umsetzung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht zu bewerkstelligen.

BDE-Präsident Kurth zeigte sich überzeugt davon, dass die Europäische Kommission die zahlreichen Beschwerden gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz aufgreifen wird. Kurth: „Ich bin zuversichtlich, dass die EU-Kommission all diese Beschwerden aus der Wirtschaft und dem Umweltbereich intensiv prüfen und am Ende die Bundesrepublik Deutschland über ein Vertragsverletzungsverfahren zu Korrekturen zwingen wird.“

Ungeachtet der durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz erschwerten rechtlichen Rahmenbedingungen bekennt sich der BDE auch künftig zu einer pragmatischen Kooperation mit der produzierenden Wirtschaft und den Kommunen. Peter Kurth: „Wir brauchen den Schulterschluss aller Beteiligten, wenn es darum geht, die Kreislauf- und Recyclingwirtschaft mehr und mehr zu einem qualitativ hochwertigen und stabilen Rohstoffversorger für die Industrie zu entwickeln.“

Mindestlohn wieder allgemeinverbindlich

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst verkündet. Mit der Veröffentlichung dieser Verordnung im Bundesanzeiger ist der Mindestlohn in der Abfallwirtschaft seit dem 01. Juni 2012 wieder allgemeinverbindlich.

Damit endet die Lücke in der Geltung des Mindestlohns für die Monate April und Mai 2012. Der Mindestlohn beträgt ab dem 01. Juni weiter 8,33 Euro/Stunde. Eine Rückwirkung ist nicht gegeben. Die Allgemeinverbindlichkeit für den Mindestlohn in Höhe von 8,33 Euro läuft bis zum 31. Dezember 2012.

BDE begrüßt Initiativbericht des Europäischen Parlaments zum Thema „Ressourcenschonendes Europa“

Das Europäische Parlament in Straßburg hat vor vier Wochen mit großer Mehrheit einen Bericht zum Thema „Ressourcenschonendes Europa“ verabschiedet. Darin positioniert es sich zur Strategie der Europäischen Kommission und setzt zudem eigene Akzente.

Eine vorrangige Maßnahme zur Steigerung der Ressourceneffizienz sieht das Parlament in der Förderung der Nachfrage und der Erhöhung der Verfügbarkeit von rezyklierten Stoffen. So sollen etwa wirtschaftliche Anreize gesetzt werden, um die Marktfähigkeit von Sekundärrohstoffen zu verbessern. Auch innovative Sammlungs- und Trennungstechnologien sollen vorangetrieben werden. Außerdem fordert das Parlament die Kommission auf, zusätzliche Anforderungen für den Anwendungsbereich der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) einzuführen, wie etwa Vorgaben zu rezyklierten Inhaltsstoffen oder der Recyclingfähigkeit von Produkten.

Vor dem Hintergrund der weltweit zunehmenden Ressourcenknappheit fordert das Parlament von den Mitgliedsstaaten die vollständige Umsetzung des EU-Abfallrechts. Gleichzeitig sollen EU-Mittel zukünftig vorrangig entsprechend der Abfallhierarchie vergeben werden – Recyclinganlagen haben Priorität vor Abfallverbrennungsanlagen. Um mehr Recycling von Abfällen zu erreichen, wird eine wirkungsvollere Bekämpfung der illegalen Verbringung von Abfällen in Drittstaaten angemahnt und ein EU-weites Verbot der Deponierung von recyclingfähigen und kompostierbaren Abfällen bis 2020 verlangt.

Das EU-Parlament unterstreicht in dem Bericht seine Forderung, dass die Umgestaltung zu einer Kreislaufwirtschaft so schnell wie möglich EU-weit umgesetzt werden muss, um dem steigenden Druck auf begrenzt vorhandene Rohstoffe entgegenzuwirken. Nur so könne eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch tatsächlich gelingen.

Der BDE begrüßt den Bericht ausdrücklich und sieht viele seiner im Rahmen der Diskussion zur Ressourceneffizienz gestellten Forderungen durch das Europäische Parlament berücksichtigt. Insbesondere, dass die Abfallwirtschaft als einer der zentralen Sektoren zur Verwirklichung des Ziels, die Europäische Union in eine Recyclinggesellschaft zu verwandeln, hervorgehoben wird, bewertet der BDE als positiv.

Der Bericht spiegelt aus Sicht des Verbandes den hohen Stellenwert der Entsorgungswirtschaft wider, um dieses Ziel zu erreichen. Gleichzeitig enthält das Papier auch ein Bekenntnis zum privaten Abfallsektor auf europäischer Ebene. Diese Chance gilt es zu nutzen. Der BDE wird sich mit konkreten Vorschlägen zur Fortentwicklung der Ressourceneffizienz und Recyclinggesellschaft noch stärker in die europäische Diskussion einbringen.

Hintergrund: Im September 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung (KOM(2011) 571) „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ ihre Strategie zur Steigerung der Ressourceneffizienz in Europa. Sie zeigt darin eine langfristige Vision der erforderlichen strukturellen und technischen Veränderungen bis 2050 auf. Außerdem stellt sie Zwischenziele vor, die bereits bis 2020 erreicht werden sollen und schlägt dafür konkrete Maßnahmen für einzelne Wirtschaftsbereiche, zu denen auch der Abfallsektor gehört, vor.

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BDE-Newsletter Mai 2012

Inhaltsverzeichnis

  • Peter Kurth steht drei weitere Jahre an der Spitze des BDE
  • BDE und ver.di einigen sich auf neuen Entgelttarifvertrag für Entsorgungsbranche
  • Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft im Aufwind
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz öffnet Tür für Rekommunalisierungen
  • Kein Aktionismus bei Erarbeitung des neuen Wertstoffgesetzes!
  • IFAT ENTSORGA 2012: Spiegel einer dynamischen Branche

Peter Kurth steht drei weitere Jahre an der Spitze des BDE

Peter Kurth wird den BDE auch in den kommenden drei Jahren als Geschäftsführender Präsident führen. Im Rahmen der turnusmäßigen BDE-Mitgliederversammlung am 09.05.2012 in München wurde der frühere Berliner Finanzsenator für eine zweite Amtszeit als hauptamtlicher Präsident berufen.

Zuvor hatten die Vertreter der rund 750 Verbandsmitglieder ein neues Präsidium gewählt. Ihm gehören Dr. Thorsten Grenz (Veolia Umweltservice GmbH), Oliver Gross (SITA Deutschland GmbH), Max-Arnold Köttgen (REMONDIS AG & Co. KG), Jost Kottmeyer (DELA GmbH) und Bernd Schönmackers (Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG) als Vizepräsidenten sowie Otto Heinz (VBS-Präsident/Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG) als kooptiertes Mitglied an.

In seiner Rede hob Kurth die Leistungen der privaten Unternehmen bei der Entwicklung einer hochmodernen Kreislauf- und Recyclingwirtschaft in Deutschland hervor. Es seien vor allem der Pioniergeist und die ungebrochene Innovationsbereitschaft der zumeist familiengeführten mittelständischen Unternehmen, die Deutschland zum Weltmarktführer in puncto Technologie, Technik und Dienstleistungen bei der stofflichen und thermischen Verwertung von Abfällen gemacht haben.

Diese Einschätzung verband der alte und neue Präsident mit der Forderung an die Politik, die dynamische Weiterentwicklung der Branche nicht durch Gesetze und Verordnungen zu stoppen, die freien Markt und fairen Wettbewerb behindern. Peter Kurth: „Das im Juni 2012 in Kraft tretende Kreislaufwirtschaftsgesetz ist eine Bremse für hochwertiges Recycling in Deutschland. Aber hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Ich bin zuversichtlich, dass die EU-Kommission unsere Beschwerden gegen dieses Gesetz ernsthaft prüft und mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland für Korrekturen sorgen wird.“

BDE und ver.di einigen sich auf neuen Entgelttarifvertrag für Entsorgungsbranche

Nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen haben sich der Arbeitgeberverband des BDE sowie die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am 25.05.2012 auf einen neuen Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten in der privaten Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft geeinigt, der bis zum 31.12.2013 gelten soll.

Folgende Regelungen wurden getroffen:

Für den Zeitraum 01.01.2012 bis 31.03.2012 erhalten die Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen rückwirkend eine Einmalzahlung in Höhe von 275 Euro.

Rückwirkend zum 01.04.2012 werden die Entgelte für die Beschäftigten um 2,7 Prozent erhöht.

Zum 01.01.2013 werden die Entgelte für die Beschäftigten noch einmal um 2,1 Prozent angehoben.

Beide Seiten verständigten sich zudem darauf, dass die bisherige Tarifautomatik, nach der die Löhne neu eingestellter Arbeitnehmer automatisch innerhalb von zehn Jahren von 80 auf 100 Prozent des Tarifentgeltes erhöht wurden, durch eine Anpassungsformel ersetzt werden kann, der reale volkswirtschaftliche Entwicklungsparameter zu Grunde liegen.

Die Einigung zwischen den Verhandlungsdelegationen von BDE und ver.di muss noch von den zuständigen Gremien beider Seiten gebilligt und bestätigt werden. Als Erklärungsfrist wurde der 08.06.2012 festgesetzt.

Der Verhandlungsführer des BDE, Oliver Gross (SITA Deutschland GmbH), sagte, mit dem Ergebnis seien die Arbeitgeber bis an die Grenzen der Belastbarkeit der Unternehmen gegangen. Die ausgehandelte Tariferhöhung sei weit mehr als ein Inflationsausgleich und bedeute daher einen realen Lohnschub für die Beschäftigten. Gross: „Wir haben die Hoffnung, dass der neue Tarifvertrag zu einer Erhöhung der Tarifbindung innerhalb der Branche führen wird.“

Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft im Aufwind

Die deutsche Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft rechnet mehrheitlich damit, dass der im Vorjahr begonnene spürbare wirtschaftliche Aufschwung der Branche im laufenden Jahr fortgesetzt wird. Eine vom BDE durchgeführte Umfrage ergab, dass 60 Prozent der Unternehmen eine Umsatzsteigerung gegenüber dem Jahr 2011 erwarten. 30 Prozent der Betriebe werden ähnliche Umsatzzahlen wie im Vorjahr erreichen. Lediglich 10 Prozent der Firmen rechnen mit rückläufigen Umsätzen.

Rückblickend gestaltete sich das Jahr 2011 für die Branche ausgesprochen erfolgreich – 91 Prozent der Unternehmen meldeten Umsatzzuwächse im Vergleich zu 2010. Nur bei zwei Prozent der Betriebe waren die Umsätze im Vergleichszeitraum rückläufig.

Unverändert positiv ist der Trend auch bei der Ertragssituation. Während sich im Jahr 2011 insgesamt 91 Prozent der Firmen mit den Erträgen zufrieden zeigten (sehr gut: 18 Prozent, gut: 49 Prozent, zufriedenstellend: 24 Prozent), sieht die Ertragsprognose für 2012 – nunmehr auf höherem Niveau – ebenfalls vielversprechend aus. 88 Prozent der Unternehmen gehen davon aus, dass sie mit den Erträgen im laufenden Jahr zufrieden sein werden (sehr gut: 2 Prozent, gut: 35 Prozent, zufriedenstellend: 51 Prozent). 12 Prozent der Betriebe erwarten eine Verschlechterung der Ertragslage.

Ungebrochen ist auch die Investitionsbereitschaft der Branche. 52 Prozent der Unternehmen wollen im laufenden Jahr ihre Investitionsanstrengungen im Vergleich zum Vorjahr weiter erhöhen, 37 Prozent der Betriebe werden die Investitionen auf dem Niveau des Jahres 2011 fortsetzen. Nur 11 Prozent der Betriebe planen, die Investitionen leicht zurückzufahren. Bereits im Jahr 2011 war der Investitionsmotor kräftig angesprungen – seinerzeit hatten 56 Prozent der Unternehmen wachsende Investitionen vermeldet.

Der Aufwärtstrend wirkt sich auf die Arbeitsmarktsituation aus. Fast jedes zweite Unternehmen (47 Prozent) wird im laufenden Jahr neues Personal einstellen, 44 Prozent der Betriebe wollen die Belegschaft auf dem Niveau des Vorjahres stabil halten. Lediglich 9 Prozent der Firmen rechnen mit einem leichten Arbeitsplatzabbau. Bereits im Vorjahr hatten 60 Prozent der Branchenunternehmen neue Arbeitsplätze geschaffen. Einen Arbeitsplatzabbau gab es seinerzeit in sieben Prozent der Betriebe.
56 Prozent der Unternehmen gehen davon aus, dass das Müllaufkommen in diesem Jahr auf Vorjahresniveau stagniert. 23 Prozent der Betriebe rechnen mit einem wachsenden Müllaufkommen, 21 Prozent der Firmen kalkulieren rückläufige Müllmengen ein.

Die überwiegend positiven Erwartungen an das laufende Geschäftsjahr schlagen sich nicht in einer verbesserten Branchenstimmung nieder. Lediglich 41 Prozent der Unternehmen bewerten die Branchenstimmung als gut (39 Prozent) oder sehr gut (zwei Prozent). Hingegen halten 56 Prozent der Firmen die Stimmung nur für durchschnittlich, drei Prozent der Befragten sprechen von einer schlechten Stimmung in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft.

Die gedämpfte Stimmung hängt offenbar mit dem Wirken der Bundespolitik und dem jüngst verabschiedeten Kreislaufwirtschaftsgesetz zusammen. 60 Prozent der Unternehmen bewerten dieses Gesetz kritisch – 42 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz die Arbeit der Unternehmen behindern wird, 18 Prozent befürchten gar, dass es den Unternehmen schaden wird. Lediglich 24 Prozent der Betriebe glauben, dass das Gesetz positive Wirkungen haben könnte.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Branche setzt ihre Entwicklung mit ungebrochener Dynamik fort, ungeachtet eines Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das die Rahmenbedingungen für die Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft nachweislich verschlechtert hat. Den entscheidenden Anteil an diesem positiven Trend haben die unzähligen familiengeführten mittelständischen Unternehmen, die zum Teil seit Jahrzehnten in ihren Regionen als jederzeit verlässliche und stets hoch innovative Dienstleister verwurzelt sind. Die privaten Branchenunternehmen haben die feste Erwartung, dass die Politik bei den anstehenden Regelungen für die Zukunft der Wertstofferfassung mehr Augenmaß und Realitätsbezug erkennen lassen als beim Kreislaufwirtschaftsgesetz. Verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen, die fairen Wettbewerb aller Marktteilnehmer fördern und nicht behindern, sind unverzichtbare Voraussetzungen dafür, dass sich die Unternehmen auch in Zukunft mit teuren Investitionen in modernste Recyclingtechnologien und Aufbereitungstechnik für die stabile Versorgung der deutschen und europäischen Wirtschaft mit hochwertigen Sekundärrohstoffen engagieren können.“

Kreislaufwirtschaftsgesetz öffnet Tür für Rekommunalisierungen

Wenige Tage vor Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes am 01.06.2012 haben Vertreter der privaten Entsorgungswirtschaft und der deutschen Industrie massive Kritik an dem Gesetzeswerk geübt. Auf einer vom BDE organisierten Fachveranstaltung im Rahmen der Weltleitmesse IFAT ENTSORGA in München, die unter dem Motto „Deutschland wird Rohstoffland: Was leistet das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz?“ stand, sagte BDE-Präsident Peter Kurth: „Dieses Gesetz schafft keine verlässlichen Rahmenbedingungen für ein positives Wachstum der Branche, sondern es schafft erhebliche Unsicherheit für die Unternehmen unseres Wirtschaftszweiges. Der Recyclingstandort Deutschland ist noch nicht so gut, wie er tatsächlich sein könnte und er wird durch dieses Gesetz keinen Rückenwind erfahren.“

Dr. Henner Buhck, der ein familiengeführtes Unternehmen (Buhck Umweltservices GmbH & Co. KG) leitet, sagte, alle wichtigen und von der Branche erhofften Punkte, die zu einer Stärkung des Recyclings hätten führen können, seien im Gesetz nicht vernünftig geregelt worden. Es seien weder ambitionierte Recyclingquoten festgeschrieben worden, noch habe es eine konsequente Umsetzung der von Brüssel vorgegebenen fünfstufigen Abfallhierarchie gegeben, die dem Recycling eine klare Priorität gegenüber der Verbrennung gesichert hätte.

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erneuerte seine Kritik an dem Gesetz. Dr. Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, sagte, eine echte Kreislauf- und Wertstoffwirtschaft könne sich nur unter fairen Marktbedingungen entwickeln. Durch die im Gesetz festgeschriebene Einschränkung der gewerblichen Sammlung werde jedoch nicht der Markt gestärkt, sondern die Tür für Rekommunalisierungen geöffnet. Daher unterstütze der BDI die vom BDE bei der Europäischen Kommission gegen das Gesetz eingelegten Beschwerden ausdrücklich. Er sei überzeugt, so Lösch, dass die EU-Kommission zügig eine intensive Prüfung des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes vornehmen werde.

Kein Aktionismus bei Erarbeitung des neuen Wertstoffgesetzes!

Der BDE teilt die vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) getroffene Einschätzung, dass in die Vorbereitungen des von der Politik geplanten künftigen Wertstoffgesetzes kein Aktionismus Einzug halten dürfe.

BDE-Präsident Kurth: „Zunächst sollten die derzeit laufenden und bereits realisierten Pilotprojekte sehr sorgfältig analysiert und mögliche Schwachpunkte identifiziert werden. Hier haben wir Konsens mit dem VKU.“ Bereits heute könnten, so Kurth, rund 15 Millionen Menschen in Deutschland eine Wertstofftonne nutzen, weil private und kommunale Unternehmen diverse Projekte der Wertstofferfassung erprobten. Bei der Auswertung der Ergebnisse dieser Testläufe gehe Gründlichkeit vor Schnelligkeit.

Peter Kurth: „Genau wie die kommunale Seite wollen auch wir am Ende eine passgenaue Lösung mit dem Ziel, dass über dieses neue Erfassungssystem möglichst große Mengen an werthaltigen Abfällen einem hochwertigen Recycling zugeführt werden können.“

Ein klarer Dissens zwischen BDE und VKU bestehe unverändert in der Frage, in wessen Händen die Wertstofferfassung in Zukunft liegen solle. Kurth: „Ein weiteres kommunales Monopol lehnen wir strikt ab. Die privaten Branchenunternehmen haben allein in den letzten anderthalb Jahrzehnten 15 Milliarden Euro in modernste Erfassungssysteme sowie Aufbereitungs- und Recyclinganlagen investiert. Es macht daher weder ökologisch noch ökonomisch Sinn, hier die Wertschöpfungsketten künstlich auseinanderzureißen.“

IFAT ENTSORGA 2012: Spiegel einer dynamischen Branche

Die vom 07. bis 11.05.2012 in München durchgeführte Weltleitmesse IFAT ENTSORGA 2012 war aus Sicht des BDE für alle Beteiligten ein großer Erfolg. BDE-Präsident Peter Kurth: „Es wurden Spitzenwerte bei der Zahl der Aussteller und Fachbesucher sowie der vermieteten Fläche erzielt, die für die große Attraktivität dieser Messe sprechen.“

Die starke Resonanz sei, so Kurth, nicht unwesentlich auf die ungebrochene Dynamik der gesamten Branche zurückzuführen. Ohne Übertreibung könne man sagen, dass die deutsche Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft einer der Treiber bei der Etablierung und dem Ausbau der Umweltwirtschaft in Deutschland war und ist.

Peter Kurth: „Die unter dem Dach des BDE organisierten Unternehmen haben ihre Dynamik und Leistungsfähigkeit in München eindrucksvoll demonstriert.“ Im Zentrum der BDE-Aktivitäten standen diverse Fachveranstaltungen, die vom ersten bis zum letzten Messetag in den Foren der Hallen C1 und A5 durchgeführt wurden. So stellten etwa BDE-Experten Antworten auf die Frage vor, wie die Entsorgungslogistik im Jahr 2020 aussehen wird. Unter dem übergreifenden Motto „Deutschland wird Rohstoffland“ wurden das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Wertstoffrecycling und das BDE-Zertifikat im Bereich der Dualen Systeme auf den Prüfstand gestellt. Darüber hinaus wurden die neuesten Bewegungen im Altholzmarkt sowie aktuelle Stolpersteine im Bioabfallrecycling analysiert. Eine Spezial-Veranstaltung war dem Thema Wasser gewidmet – „Die Wasserwirtschaft zwischen Wettbewerb und Regulierung“.

BDE-Präsident Kurth: „Die IFAT ENTSORGA hat nachgewiesen, dass sie mehr und mehr zum Treffpunkt aller Marktteilnehmer wird, zum Treff für nationale und internationale Experten, Manager und Familienunternehmer, zur Leistungsschau, die große, mittelständische und kleine Unternehmen gleichermaßen anzieht.“

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