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	<title>Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser und Rohstoffwirtschaft e.V. &#187; Aktuelle Pressemitteilungen</title>
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		<title>Entsorgungsbranche will an Mindestlohn festhalten</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 15:07:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[19.08.2010 &#8211; BDE, VKA und ver.di einigen sich auf Verlängerung des Tarifvertrages Es bestehen gute Chancen, dass der zum 31. Oktober 2010 auslaufende Mindestlohn für die Entsorgungswirtschaft fortgeführt wird. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., der die privaten Arbeitgeber vertritt, der Vereinigung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>19.08.2010 &#8211; BDE, VKA und ver.di einigen sich auf Verlängerung des Tarifvertrages</strong></p>
<p>Es bestehen gute Chancen, dass der zum 31. Oktober 2010 auslaufende Mindestlohn für die Entsorgungswirtschaft fortgeführt wird.</p>
<p>Das ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., der die privaten Arbeitgeber vertritt, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Dem Verhandlungsergebnis müssen die zuständigen Gremien aller drei Verhandlungspartner noch zustimmen. Die Erklärungsfrist dafür läuft bis zum 16. September 2010.<span id="more-3302"></span></p>
<p>Die drei Seiten vereinbarten, den bislang geltenden Mindestlohn-Tarifvertrag bis zum 31. August 2011 zu verlängern. Der Mindestlohn soll ab 1. November 2010 von bislang 8,02 Euro pro Stunde auf dann 8,24 Euro pro Stunde angehoben werden.</p>
<p>Darüber hinaus wurde vereinbart, eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Evaluierung des bisherigen Mindestlohn-Tarifvertrages einzusetzen, die im September 2010 ihre Arbeit aufnehmen wird. Ab Januar 2011 sollen Verhandlungen hinsichtlich einer möglichen künftigen Differenzierung des Mindestlohnes in zwei Stufen vorbereitet werden.</p>
<p>BDE-Präsident Peter Kurth bezeichnete das Verhandlungsergebnis als „vernünftige Lösung“. Kurth: „Wir hatten in den zurückliegenden Wochen eine intensive Diskussion im Verband. Dabei ist deutlich geworden, dass der Mindestlohn einige Unternehmen – speziell in strukturschwachen Regionen – vor Herausforderungen stellt. Dennoch gibt es im BDE eine breite Zustimmung zur Fortsetzung des Mindestlohns. Das belegt nicht zuletzt das einstimmige Votum bei der jüngsten Vorstandssitzung.“ Auf der BDE- Jahrestagung am 15. September 2010 bestehe, so Kurth, noch einmal die Möglichkeit einer gründlichen Debatte unter den Verbandsmitgliedern. Auch deshalb sei als Termin der Erklärungsfrist der 16. September gewählt worden.</p>
<p><strong>Kontakt</strong><br />
Karsten Hintzmann<br />
Leiter Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,<br />
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.<br />
Behrenstraße 29<br />
10117 Berlin<br />
Tel.: +49 30 5900335-20<br />
E-Mail: <a href="mailto:hintzmann@bde-berlin.de">hintzmann@bde-berlin.de</a></p>
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		<title>Gebührenunterschiede von mehr als 400 Prozent bei Abfallentsorgung in NRW sind inakzeptabel</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 06:03:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[12.08.2010 &#8211; BDE würdigt Offenlegung der Gebühren durch Steuerzahlerbund und fordert konsequente Ausschreibung der Müllabfuhr in allen Kommunen Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. sieht im alljährlich veröffentlichten Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren durch den Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Beitrag zu mehr Gebührentransparenz und Gebührengerechtigkeit für die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>12.08.2010 &#8211; BDE würdigt Offenlegung der Gebühren durch Steuerzahlerbund und fordert konsequente Ausschreibung der Müllabfuhr in allen Kommunen</strong></p>
<p>Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. sieht im alljährlich veröffentlichten Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren durch den Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Beitrag zu mehr Gebührentransparenz und Gebührengerechtigkeit für die Bürgerinnen und Bürger im einwohnerstärksten Bundesland Deutschlands. BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Jahr für Jahr akribisch durchgeführte Gebührenrecherche hat für viele Menschen bereits zu finanziellen Entlastungen geführt. Vor allem deshalb, weil den Kommunen stets Möglichkeiten aufgezeigt wurden und werden, wie die Gebührenschraube zugunsten der Menschen gelockert werden kann.“ Es sei sinnvoll, kontinuierlich den Abfuhrrhythmus und die Behältergrößen an den sich wandelnden Bedarf anzupassen.<br />
<span id="more-3246"></span><br />
Das wichtigste Instrument für die Verhinderung von Gebührensteigerungen ist aus Sicht des BDE die konsequente Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen. Peter Kurth: „Ausschreibungen bedeuten Wettbewerb. Und Wettbewerb drückt in aller Regel kräftig auf die Kosten. Das ist ganz im Sinne der Gebührenzahler.“ Dort wo auf Wettbewerb verzichtet werde und ohne Ausschreibung kommunale Eigenbetriebe zum Zuge kämen, bestehe immer die Gefahr, so Kurth, dass über die Müllgebühr unrentable Projekte wie Schwimmbäder oder Parkhäuser quersubventioniert würden. Diese Kosten hätten jedoch nichts in der Müllgebühr zu suchen.</p>
<p>Gebührenunterschiede für einzelne Entsorgungsdienstleistungen von mehr als 400 Prozent in einem einzigen Bundesland seien, so BDE-Präsident Kurth, inakzeptabel und für die Bürgerinnen und Bürger nicht zumutbar. </p>
<p>Große Sorgen bereitet dem BDE der zum Teil dramatische Anstieg der Abwassergebühren in NRW. Unrühmlicher Spitzenreiter ist hier nach Angaben des Steuerzahlerbundes die Gemeinde Selfkant. Dort stieg die Gebühr gegenüber dem Vorjahr um 46,5 Prozent. Peter Kurth: „Diese negativen Entwicklungen sind nur dann wirksam zu stoppen, wenn auch im Bereich der Wasserwirtschaft endlich mehr Wettbewerb zugelassen wird.“</p>
<p><strong>Kontakt</strong><br />
Karsten Hintzmann<br />
Leiter Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,<br />
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.<br />
Behrenstraße 29<br />
10117 Berlin<br />
Tel.: +49 30 5900335-20<br />
E-Mail: hintzmann@bde-berlin.de</p>
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		<title>Fortschritt nur in wenigen Teilbereichen</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 14:54:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[09.08.2010 &#8211; BDE kritisiert fehlende Abstimmung beim Referentenentwurf des KrWG innerhalb der Bundesregierung und mahnt mehr Rechtssicherheit an In Bezug auf den aktuell vorgelegten Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes kritisiert der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. die fehlende Abstimmung zwischen den zuständigen Bundesministerien. BDE-Präsident Peter Kurth: „Die drei strittigen Hauptpunkte – die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>09.08.2010 &#8211; BDE kritisiert fehlende Abstimmung beim Referentenentwurf des KrWG innerhalb der Bundesregierung und mahnt mehr Rechtssicherheit an</strong></p>
<p>In Bezug auf den aktuell vorgelegten Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes kritisiert der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. die fehlende Abstimmung zwischen den zuständigen Bundesministerien. BDE-Präsident Peter Kurth: „Die drei strittigen Hauptpunkte – die Recyclingquoten, die Ausgestaltung der kommunalen Überlassungspflicht und die künftige Trägerschaft der Wertstofftonne – sind seit Februar 2010 intensiv diskutiert worden. Dass die Bundesregierung hier innerhalb fast eines halben Jahres keine Einigung herstellen konnte, ist bedauerlich und entwertet das anstehende Anhörungsverfahren. Die Einwände, insbesondere des Bundeswirtschaftsministeriums, sind gut begründet und entsprechen der zunehmenden wirtschaftspolitischen Bedeutung der Rohstoff- und Kreislaufwirtschaft.“<br />
<span id="more-3228"></span><br />
Ausdrücklich positiv bewertet der BDE die Tatsache, dass der Begriff der gewerblichen Sammlung im Gesetzentwurf definiert wurde. Hier sei, so BDE-Präsident Kurth, das Bundesumweltministerium einer Forderung des BDE gefolgt. Allerdings fehle nach wie vor eine klare Abgrenzung zwischen kommunalen und privaten Zuständigkeiten. Peter Kurth: „Das ist deshalb kritikwürdig, weil es keine Rechtssicherheit schafft. Wir brauchen bei dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz ein Höchstmaß an Rechtssicherheit, weil es die Grundlage für zahlreiche künftige Verordnungen sein und die Branche in den nächsten 15 Jahren prägen wird.“ In diesem Zusammenhang verweist Kurth auf die jüngsten Auswüchse in einzelnen Kommunen, durch die Einführung kommunaler Wertstofftonnen Tatsachen zu schaffen. Kurth: „Der Gesetzgeber muss hier für klare Zuständigkeiten sorgen, die mit europäischem Recht vereinbar sind. Auch aus dem Koalitionsvertrag ergibt sich eindeutig, dass die Wertstofftonne in private Zuständigkeit gehört, da Union und FDP keine Ausweitung der Andienungspflichten verabredet haben.“</p>
<p>Präzisionsbedarf sieht der BDE auch in Sachen Recyclingquoten. Ziel müsse sein, so BDE-Präsident Kurth, die Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiterzuentwickeln und nicht auf dem erreichten Stand zu verharren. Kurth: „Wenn wir uns für das Jahr 2020 Quoten zum Ziel setzen, die wir heute schon erfüllen, hat das nichts mit Entwicklung und Fortschritt zu tun.“ Wichtig sei zudem, dass die Recyclingquoten nicht verwässert werden. Kurth fordert: „Die Quoten dürfen keine Soll-Vorschrift sein, sie müssen zwingenden Charakter haben.“</p>
<p>Hinsichtlich des Themas Heizwert (Paragraph <img src='http://www.bde-berlin.org/wp-includes/images/smilies/icon_cool.gif' alt='8)' class='wp-smiley' /> begrüßt der BDE die im Gesetzentwurf festgeschriebene Rangfolge zwischen den einzelnen Verwertungsmaßnahmen. Es gebe jedoch, so Peter Kurth, eine Diskrepanz zwischen dem vorliegenden Gesetzestext und der Gesetzesbegründung.</p>
<p>Peter Kurth: „Der BDE beteiligt sich gern an der Möglichkeit, im Anhörungsverfahren erneut detailliert Stellung zu diesem Gesetzesvorhaben zu beziehen. Allerdings sehen wir auch die Bundesregierung in der Pflicht, dass die beteiligten Ministerien sich auf einen Entwurf verständigen.“</p>
<p><strong>Kontakt</strong><br />
Karsten Hintzmann<br />
Leiter Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,<br />
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.<br />
Behrenstraße 29<br />
10117 Berlin<br />
Tel.: +49 30 5900335-20<br />
E-Mail: hintzmann@bde-berlin.de</p>
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		<title>BDE-Stellungnahme zum Koalitionsvertrag NRW</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 16:18:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Presse]]></category>
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		<description><![CDATA[20.07.2010 - Nordrhein-Westfalen ist nicht nur das mit Abstand einwohnerstärkste Bundesland Deutschlands, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Insbesondere viele führende Unternehmen der privaten Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft haben hier ihren Sitz. Die Politik in NRW hat deshalb stets auch bundespolitische Signalwirkung. Aus Sicht des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. enthält der Koalitionsvertrag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>20.07.2010 </strong>- Nordrhein-Westfalen ist nicht nur das mit Abstand einwohnerstärkste Bundesland Deutschlands, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Insbesondere viele führende Unternehmen der privaten Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft haben hier ihren Sitz. Die Politik in NRW hat deshalb stets auch bundespolitische Signalwirkung.</p>
<p>Aus Sicht des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. enthält der Koalitionsvertrag einige Aspekte, die der Stärkung der Kreislaufwirtschaft dienen können. <span id="more-3154"></span>Gerade vor dem Hintergrund, dass Deutschland als rohstoffarmes Land mit seinen Ressourcen haushalten muss, begrüßt der BDE diese für die Zukunft so wichtige Weichenstellung ganz ausdrücklich. Dies gilt zum einen für die im Koalitionsvertrag enthaltene Zielsetzung einer ökologischen Ausrichtung der anstehenden Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, die nach Auffassung des BDE auch mit der konsequenten Umsetzung der 5-stufigen Abfallhierarchie und einer Erhöhung der Recyclingquoten einhergehen muss. Zum anderen befürwortet der BDE das Bekenntnis der neuen Landesregierung zur Schaffung einer Wertstofftonne und das Ziel, Bioabfall verstärkt getrennt zu sammeln und zu verwerten. Und auch die stärkere Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge trägt der Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft Rechnung.</p>
<p>Jedoch lässt der Koalitionsvertrag zu unserem Bedauern eine ideologiefreie und am Erfolg orientierte Umsetzung dieser Zielsetzungen vermissen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere dem Vorhaben, die Kreislaufwirtschaft so weit wie möglich der öffentlichen Hand zuzuordnen, eine klare Absage zu erteilen. Nach Auffassung des BDE wird ohne die adäquate Einbindung der privaten Entsorgungswirtschaft eine optimale Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft nicht gelingen können. U. a. haben in den letzten Jahren vornehmlich die privaten Unternehmen der Branche enorme Anstrengungen unternommen, um ein Netz hochmoderner Sortier-, Aufbereitungs- und Recyclinganlagen zu errichten, mit der Folge, dass heute 85 Prozent dieser Anlagen von privaten Unternehmen betrieben werden.</p>
<p>Der BDE wird der neuen Landesregierung stets für einen offenen Dialog und eine konstruktive Partnerschaft zur Verfügung stehen, ausdrücklich auch zu dem Komplex Verhinderung von Ökodumping im Anlagenbereich. Wenn die neue Landesregierung das Ziel der ökologischen Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft an Rhein und Ruhr wirklich ernst meint, hat sie den BDE an ihrer Seite.</p>
<p>Im Detail betrifft die Ambivalenz zwischen dem begrüßenswerten Ziel der Förderung der Kreislaufwirtschaft und den hierauf gerichteten Umsetzungsplänen folgende Punkte:</p>
<p><strong>1.  Wertstofftonne</strong></p>
<p>Gerade im Hinblick auf die Förderung der Kreislaufwirtschaft begrüßt der BDE uneingeschränkt das Bekenntnis der neuen Landesregierung zur Einführung einer Wertstofftonne. Der Vereinbarung des Koalitionsvertrages, eine solche Wertstofftonne als Teil der Daseinsvorsorge in kommunale Verantwortung zugeben, ist jedoch eine strikte Absage zu erteilen. Die in einer solchen Wertstofftonne getrennt gesammelten Stoffe unterliegen keiner Überlassungspflicht und sollten deshalb so umfassend wie möglich von den kompetentesten Marktteilnehmern in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden, und das garantieren nun einmal die privaten Entsorger.</p>
<p><strong>2.  Fairer Wettbewerb</strong></p>
<p>Des Weiteren plädiert der BDE im Hinblick auf die konsequente Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft auch für einen fairen Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Entsorgern. Nur ein fairer Wettbewerb um die besten Lösungen führt letztendlich zu einer konsequenten Weiterentwicklung neuer Technologien. Aus diesem Grund ist die Vereinbarung, die Umsatzsteuerfreiheit gebührenrechtlicher kommunaler Betriebe sowie des steuerlichen Querverbundes zu erhalten und auf Bundesebene zu verteidigen, kontraproduktiv.</p>
<p>Einem fairen Wettbewerb im Dienste einer effektiven Kreislaufwirtschaft steht zudem die geplante Rückgängigmachung des derzeit gültigen und erst im Frühjahr dieses Jahres in Kraft getretenen Abfallwirtschaftsplans NRW entgegen. Der BDE wendet sich in diesem Zusammenhang strikt gegen die geplante Wiedereinführung einer „regionalen Entsorgungsautarkie sowie gegen die verbindlichen Zuweisung des Abfalls zu bestimmten Entsorgungsanlagen. Diese Maßnahmen haben lediglich den Bestandsschutz kommunaler Investitions- und Betriebsaktivitäten und nicht die Fortentwicklung einer effektiven Kreislauf- und Entsorgungswirtschaft im Blick.</p>
<p><strong>3.  Bioabfälle</strong></p>
<p>Der BDE begrüßt die angestrebte getrennte Erfassung von Bioabfällen, denn sie dient in vielfältiger Weise dem Ressourcen-, Klima- und Bodenschutz. Jedoch ist der BDE entschieden der Auffassung, die Verwertung getrennt erfasster Bioabfälle sollte technologieoffen erfolgen und so ihren Beitrag zur Erreichung der Recyclingzeile leisten. Die Wahl nach der jeweils einzusetzenden Technologie hängt stark vom Inputmaterial ab. Holzige und strukturreiche Materialien lassen sich schlecht vergären, während sie in der Kompostierung dringend erforderlich sind. Die Biogasnutzung als Mindeststandard bei der Biomüllverwertung festzuschreiben, ist deshalb auch im Sinne einer effektiven Kreislaufwirtschaft nicht sinnvoll.</p>
<p><strong>4.  Wasserwirtschaft</strong></p>
<p>Der BDE ist für die beschlossene Abschaffung des Wasserentnahmeentgeltes. Die bisherige Beschlusslage in NRW sah eine Abschaffung des Wasserentnahmeentgeltes vor. Nach dem Koalitionsvertrag soll das Wasserentnahmeentgelt nun jedoch beibehalten und angepasst werden. Da das Wasserentnahmeentgelt in die Preiskalkulation einfließt, stellt sich der Koalitionsvertrag damit gegen eine Senkung der Wasserpreise. Der BDE plädiert im Sinne eines fairen Wettbewerbs und im Sinne eines transparenten Marktes gegen die Beibehaltung des Wasserentnahmeentgeltes.</p>
<p>Peter Kurth, Präsident des BDE, und Ernst-Peter Rahlenbeck, Vorsitzender des BDE-Regionalverbandes West, ziehen daher das Fazit: „Ungeachtet einiger positiver Aspekte (Biosammlung) überwiegt eindeutig eine skeptische Gesamteinschätzung, da die neue Landesregierung das Ziel einer ökologischen Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft zwar behauptet, tatsächlich aber der Rückfall in alleinige kommunale Monopolstrukturen zu befürchten ist.“</p>
<p><strong>Kontakt</strong><br />
Dr. Andreas Bruckschen<br />
Geschäftsführer<br />
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,<br />
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.<br />
Behrenstraße 29<br />
10117 Berlin<br />
Tel.: +49 30 5900335-30<br />
E-Mail: <a href="mailto:bruckschen@bde-berlin.de">bruckschen@bde-berlin.de</a></p>
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		<title>Bundesverband BDE kritisiert Untersagungsverfügung des Berliner Senats</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Jul 2010 15:53:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[19.07.2010 &#8211; Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. hat heute die Untersagungsverfügung gegen die ALBA-Gruppe als widersprüchlich und voreilig kritisiert. BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen: „Bei dem Projekt der Gelben Tonne Plus handelt es sich um ein bundesweit beachtetes Modellvorhaben zur Erweiterung des Recyclings in Deutschland. Über 400 000 Haushalte in Berlin [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>19.07.2010</strong> &#8211; Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. hat heute die Untersagungsverfügung gegen die ALBA-Gruppe als widersprüchlich und voreilig kritisiert. BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen: „Bei dem Projekt der Gelben Tonne Plus handelt es sich um ein bundesweit beachtetes Modellvorhaben zur Erweiterung des Recyclings in Deutschland. Über 400 000 Haushalte in Berlin haben sehr gerne die Möglichkeit genutzt, nicht nur Verpackungsmaterialien, sondern auch andere Stoffe, die sinnvollerweise recycelt werden, über die gelbe Tonne zu entsorgen. <span id="more-3147"></span>Der Berliner Senat hat dieses Projekt und seine Weiterentwicklung in seinem eigenen Entwurf zum Abfallwirtschaftskonzept ausdrücklich empfohlen. Jetzt rechtliche Gründe zu konstruieren, um das ganze Vorhaben zu untersagen, ist völlig unglaubwürdig und widersprüchlich aufgrund der jahrelangen gemeinsamen Entwicklung dieses Projektes. Während bundesweit engagiert über eine Wertstofftonne diskutiert wird, die die Bundesregierung mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz endlich einführen will, versucht der Berliner Senat, Fakten gegen die private Wirtschaft zu schaffen. Damit schadet er massiv dem Recyclingstandort Berlin.“</p>
<p><strong>Kontakt</strong><br />
Dr. Andreas Bruckschen<br />
Geschäftsführer<br />
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,<br />
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.<br />
Behrenstraße 29<br />
10117 Berlin<br />
Tel.: +49 30 5900335-30<br />
E-Mail: <a href="mailto:bruckschen@bde-berlin.de">bruckschen@bde-berlin.de</a></p>
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		<title>BDE-Position bestätigt: Alleingang der Kommunen rechtswidrig</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 07:24:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Presse 2010]]></category>

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		<description><![CDATA[07.07.2010 &#8211; Rechtsgutachten zur kommunalen Wertstofftonne Ein Gutachten der renommierten Anwaltskanzlei für Umweltrecht Köhler &#038; Klett Rechtsanwälte aus Köln bestätigt die vom BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Roh­stoffwirtschaft e.V. geäußerte Einschätzung, dass ein kommunaler Alleingang bei der Einführung einer kommunalen Wertstofftonne ohne Abstimmung mit allen neun Systembetreibern rechtswidrig ist. „Das Gutachten macht deutlich, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>07.07.2010 &#8211; Rechtsgutachten zur kommunalen Wertstofftonne</strong></p>
<p>Ein Gutachten der renommierten Anwaltskanzlei für Umweltrecht Köhler &#038; Klett Rechtsanwälte aus Köln bestätigt die vom BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Roh­stoffwirtschaft e.V. geäußerte Einschätzung, dass ein kommunaler Alleingang bei der Einführung einer kommunalen Wertstofftonne ohne Abstimmung mit allen neun Systembetreibern rechtswidrig ist.<br />
<span id="more-3118"></span><br />
„Das Gutachten macht deutlich, dass eine Abstimmung gemäß Verpackungsverordnung zwischen kommunalem und privatem Entsorger weder befristet noch gekündigt werden kann“, so BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen. „Ein einmal abgestimmter Zustand besteht daher so lange fort, bis sich beide Seiten einvernehmlich auf eine Anpassung der Abstimmung geeinigt haben.“ Zudem könne laut Gutachten der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nicht einseitig durchsetzen, dass seine neu eingeführte Wertstofftonne mitgenutzt werden müsse. „Im Falle der Stadt Dortmund gibt es ja bereits ein etabliertes System zur Sammlung über eine ‚gelbe Tonne’“, betont Bruckschen. „Daher ist eine neue Tonne überhaupt nicht notwendig.“ Vielmehr spricht sich der BDE erneut dafür aus, das bereits etablierte System zu erweitern und für stoffgleiche Nichtverpackungen zugänglich zu machen. Dieser Vorschlag des Systembetreibers Interseroh an die Stadt Dortmund sei daher der richtige und einfachste Schritt, um die laut Verpackungsverordnung zwingend notwendige Zustimmung beider Parteien zu erzielen &#8211; und zu garantieren, dass die Stadt die von ihr gewünschte Wertstofftonne erhält und der Duale-System-Betreiber seine Recyclingquoten erfüllen kann.</p>
<p>Die wichtigsten Erkenntnisse des Gutachtens im Überblick:</p>
<ul>
<li>Eine Abstimmung gemäß Verpackungsverordnung zwischen kommunalem und privatem Entsorger kann nicht befristet oder gekündigt werden. Ein einmal abgestimmter Zustand besteht daher so lange fort, bis sich beide Seiten einvernehmlich auf eine Anpassung der Abstimmung geeinigt haben.</li>
<li>Im Rahmen einer Anpassung einer bestehenden Abstimmung haben die Interessen des kommunalen Entsorgers keinen Vorrang gegenüber denen des dualen Systems.</li>
<li>Beide Beteiligten haben einen Anspruch darauf, dass eine Änderung des Sammel- und Verwertungssystems nur in zumutbarer Weise bei gegenseitiger Rücksichtnahme vorgenommen wird.</li>
<li>Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger kann nicht einseitig durchsetzen, dass seine neu eingeführte Wertstofftonne mitgenutzt werden muss bzw. kann. Denn zur Sammlung von Verpackungsabfällen ist die neue Tonne nicht notwendig.</li>
<li>Eine Beschränkung der Erfassung von Verpackungsabfällen auf die Sammlung in Säcken bei Einführung einer kommunalen Wertstofftonne muss der Systembetreiber nicht dulden, wenn belegbar zu befürchten ist, dass den dualen Systemen hierdurch Verpackungsabfälle entzogen werden und sie deswegen die für den Systembetrieb erforderlichen Verwertungsquoten nicht mehr erreichen.</li>
<li>Die Zustimmung durch einige Systembetreiber reicht nicht aus, um dies als Argument bei der Anpassung der Abstimmung zu nutzen. Es muss eine einvernehmliche Lösung mit allen Systembetreibern gesucht werden.</li>
</ul>
<p>Das Gutachten wurde im Auftrag des BDE von der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Köhler &#038; Klett angefertigt. Die Kölner Juristen sind ausgewiesene Experten in Fragen von Umwelt- &#038; Technikrecht.</p>
<p><strong>Kontakt</strong><br />
Dr. Andreas Bruckschen<br />
Geschäftsführer<br />
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,<br />
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.<br />
Behrenstraße 29<br />
10117 Berlin<br />
Tel.: +49 30 5900335-30<br />
E-Mail: <a href="mailto:bruckschen@bde-berlin.de">bruckschen@bde-berlin.de</a></p>
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		<title>BDE-Unternehmen garantieren die PPK-Flächendeckung</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Jun 2010 14:16:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[29.06.2010 &#8211; Das Landesumweltamt Nordrhein-Westfalens hat alle neun bundesweit tätigen Betreiber dualer Systeme aufgefordert, die laut Verpackungsverordnung geforderte flächendeckende Entsorgung von Papier/Pappe/Karton (PPK) bis zum 1. Juli 2010 nachzuweisen. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. begrüßte in seiner letzten Arbeitskreissitzung der dualen Systembetreiber die PPK-Abfrage der nordrhein-westfälischen Umweltbehörde. BDE-Präsident Peter Kurth: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>29.06.2010</strong> &#8211; Das Landesumweltamt Nordrhein-Westfalens hat alle neun bundesweit tätigen Betreiber dualer Systeme aufgefordert, die laut Verpackungsverordnung geforderte flächendeckende Entsorgung von Papier/Pappe/Karton (PPK) bis zum 1. Juli 2010 nachzuweisen. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. begrüßte in seiner letzten Arbeitskreissitzung der dualen Systembetreiber die PPK-Abfrage der nordrhein-westfälischen Umweltbehörde.<br />
<span id="more-3096"></span><br />
BDE-Präsident Peter Kurth: „Es ist wichtig, dass alle dualen Systeme ihrer Kostenverantwortung in allen Gebieten nachkommen.“ Daher konnten auch die Verhandlungen mit allen Gebietskörperschaften, die an einem Abschluss interessiert waren, erfolgreich abgeschlossen werden. Die im BDE organisierten Systembetreiber garantieren, so Kurth, die bundesweite flächendeckende Entsorgung von Verkaufsverpackungen der PPK-Fraktion.</p>
<p>Zudem haben die Vertreter der dualen Systeme im Rahmen der Gemeinsamen Stelle bereits die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden zur einheitlichen Bemessung der Mengenbasis für das Jahr 2011 aufgenommen. Peter Kurth: „Wir gehen davon aus, dass diese gemeinsame Grundlage dabei hilft, die Verhandlungen in Zukunft zu vereinfachen und wir schneller zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung kommen.“</p>
<p><strong>Kontakt</strong><br />
Karsten Hintzmann<br />
Leiter Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,<br />
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.<br />
Behrenstraße 29<br />
10117 Berlin<br />
Tel.: +49 30 5900335-20<br />
E-Mail: <a href="mailto:hintzmann@bde-berlin.de">hintzmann@bde-berlin.de</a></p>
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		<title>BDE: Dortmund soll vorhandenes System der gelben Tonnen als Wertstofftonnen nutzen</title>
		<link>http://www.bde-berlin.org/?p=3083</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Jun 2010 19:52:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Presse]]></category>
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		<description><![CDATA[25.06.2010 &#8211; Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. setzt sich für eine unbürokratische und zugleich rechtskonforme Lösung im Streit um die Einführung einer Wertstofftonne in Dortmund ein. In diesem Zusammenhang unterstützt der Verband den Vorschlag des in Dortmund engagierten Systembetreibers Interseroh, die bereits existierenden und von den Bürgern aktiv genutzten gelben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>25.06.2010</strong> &#8211; Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. setzt sich für eine unbürokratische und zugleich rechtskonforme Lösung im Streit um die Einführung einer Wertstofftonne in Dortmund ein. In diesem Zusammenhang unterstützt der Verband den Vorschlag des in Dortmund engagierten Systembetreibers Interseroh, die bereits existierenden und von den Bürgern aktiv genutzten gelben Tonnen auch für stoffgleiche Nichtverpackungen zugänglich zu machen. BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen: „Aus unserer Sicht wäre das die einfachste und sauberste Lösung. Auf diesem Weg käme die Stadt Dortmund zügig zu einer Wertstofftonne &#8211; unter Einhaltung der geltenden Verpackungsverordnung.“<br />
<span id="more-3083"></span><br />
Die Initiative des BDE-Mitgliedsunternehmens Interseroh ist eine Reaktion auf Bestrebungen der Stadt Dortmund, eine eigene kommunale Wertstofftonne einzuführen.</p>
<p>Der BDE-Geschäftsführer appelliert an die Dortmunder Stadtväter, sich nicht auf einen juristisch fragwürdigen Alleingang in Sachen Wertstofftonne zu begeben. Bruckschen: „Die Umsetzung der Dortmunder Pläne wäre nicht nur ein klarer Verstoß gegen die Verpackungsverordnung, sie stünde auch im krassen Widerspruch zu den Intentionen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes.“</p>
<p>Laut Paragraph 6, Absatz 4 der Verpackungsverordnung haben kommunale und private Entsorger die Pflicht, sich bezüglich des genutzten Erfassungssystems abzustimmen, auch um durch konkurrierende Behältnisse keine Flut an Tonnen oder Containern aufkommen zu lassen. Diesen Punkt hätten die in Dortmund Verantwortlichen, so Bruckschen, bislang offenkundig außer Acht gelassen. Die Mitnutzung der gelben Tonnen als Wertstofftonnen würde dagegen dem Anliegen der Verpackungsverordnung Rechnung tragen und zu einer signifikanten Erhöhung der für das Recycling vorgesehenen Wertstoffmengen in Dortmund führen.</p>
<p><strong>Kontakt</strong><br />
Karsten Hintzmann<br />
Leiter Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,<br />
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.<br />
Behrenstraße 29<br />
10117 Berlin<br />
Tel.: +49 30 5900335-20<br />
E-Mail: <a href="mailto:hintzmann@bde-berlin.de">hintzmann@bde-berlin.de</a></p>
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		<title>EU-Kommission führt BDE-Beschwerde fort</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Jun 2010 07:09:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[17.06.2010 &#8211; Umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung in der Entsorgungswirtschaft Die Europäische Kommission sieht weiterhin Probleme bei der umsatzsteuerlichen Ungleichbehandlung von privaten und öffentlich-rechtlichen Unternehmen im Abfallbereich. Entgegen ihrer Anfang des Jahres geäußerten Überlegung, die Beschwerde des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. gegen die umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung von privaten und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen im Abfallbereich nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>17.06.2010 &#8211; Umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung in der Entsorgungswirtschaft</strong></p>
<p>Die Europäische Kommission sieht weiterhin Probleme bei der umsatzsteuerlichen Ungleichbehandlung von privaten und öffentlich-rechtlichen Unternehmen im Abfallbereich.</p>
<p>Entgegen ihrer Anfang des Jahres geäußerten Überlegung, die Beschwerde des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. gegen die umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung von privaten und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen im Abfallbereich nicht weiter zu verfolgen, hat sich die Kommission nach einem fachlichen Austausch mit dem BDE Anfang Juni dazu entschlossen, die Wettbewerbsverzerrung durch die Umsatzsteuerungleichbehandlung weiter zu prüfen.<br />
<span id="more-3054"></span><br />
Der BDE hat die Kommission auf einige wesentliche Aspekte der spezifischen Situation im Abfallbereich in der Bundesrepublik aufmerksam gemacht, die die Kommission bei der Prüfung der aus ihrer Sicht komplizierten deutschen Situation außer Acht gelassen hatte. Auf Grundlage weiterer Ausführungen des BDE will die Generaldirektion Steuern und Zollunion nun die Prüfung fortsetzen, wobei sie aus formalen Gründen die Prüfung unter Berücksichtigung der bisher vorgetragenen Argumente als neues Beschwerdeverfahren unter einem neuen Aktenzeichen weiterführen wird.</p>
<p>BDE-Präsident Peter Kurth: „Wir sind erfreut, dass die Kommission die besondere Situation im Abfallbereich erkannt hat und ihre Nachforschungen zu den wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen der Umsatzsteuerungleichbehandlung weiterführen will. Wir sind zuversichtlich, dass sie die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit feststellen und die Bundesrepublik zur Korrektur der Besteuerungspraxis auffordern wird“.</p>
<p><strong>Kontakt</strong><br />
Karsten Hintzmann<br />
Leiter Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,<br />
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.<br />
Behrenstraße 29<br />
10117 Berlin<br />
Tel.: +49 30 5900335-20<br />
E-Mail: <a href="mailto:hintzmann@bde-berlin.de">hintzmann@bde-berlin.de</a></p>
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		<title>BDE: EU-Parlament vollzieht wichtige Weichenstellung für Getrenntsammlung von Bioabfällen</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Jun 2010 16:00:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Presse 2010]]></category>

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		<description><![CDATA[04.06.2010 &#8211; Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments hat mit klarer Mehrheit den Entwurf des Initiativberichts des Europaabgeordneten José Manuel Fernandes über das „Grünbuch über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union“ angenommen. Der Bericht enthält die nachdrückliche Forderung nach einer separaten Richtlinie zu Bioabfällen und der Einführung eines [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>04.06.2010</strong> &#8211; Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments hat mit klarer Mehrheit den Entwurf des Initiativberichts des Europaabgeordneten José Manuel Fernandes über das „Grünbuch über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union“ angenommen. Der Bericht enthält die nachdrückliche Forderung nach einer separaten Richtlinie zu Bioabfällen und der Einführung eines verpflichtenden Systems zur Getrenntsammlung.</p>
<p>Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. begrüßt und unterstützt den verabschiedeten Bericht sowie das starke Votum für eine Richtlinie zu Bioabfällen.<br />
<span id="more-2995"></span><br />
BDE-Präsident Peter Kurth betont: „Mit der Aufforderung, eine separate Richtlinie noch in 2010 vorzulegen, hat der Umweltausschuss erneut ein eindeutiges und starkes Signal an die Kommission gesandt.“ Neben dieser Forderung enthalte der Bericht wichtige Kernelemente einer Richtlinie zu Bioabfällen, insbesondere die Einführung eines verpflichtenden Systems zur Getrenntsammlung von Bioabfällen sowie von Qualitätsstandards für Komposte.</p>
<p>Der BDE unterstützt die Position des Initiativberichts. Nicht zuletzt deshalb, weil sie sich mit jenen Forderungen deckt, die der Verband seit Jahren aktiv verfolgt. Eine separate Richtlinie zu Bioabfällen leistet einen entscheidenden Beitrag zum Ressourcen-, Klima- und Bodenschutz. Die bisherigen Regelungen im Bereich der Bioabfälle sind aus Sicht des BDE zu fragmentiert und weisen nicht den notwendigen Regelungsgehalt auf, um das volle Potential bei der Behandlung von Bioabfällen abschöpfen zu können.</p>
<p>Das Europäische Parlament hat in den letzten Jahren bereits mehrmals mit Nachdruck und deutlichen Mehrheiten die EU-Kommission aufgefordert, eine Richtlinie zu Bioabfällen vorzulegen. Auch der Rat der Europäischen Union hat sich mehrfach für eine spezifische Regelung zu Bioabfällen ausgesprochen. Der BDE ist daher optimistisch, dass die EU-Kommission ihre bisher ablehnende Haltung in dieser Angelegenheit angesichts des starken parlamentarischen Votums zeitnah überdenkt und aufgibt.</p>
<p>Kontakt<br />
Karsten Hintzmann<br />
Leiter Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,<br />
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.<br />
Behrenstraße 29<br />
10117 Berlin<br />
Tel.: +49 30 5900335-20<br />
E-Mail: <a href="mailto:hintzmann@bde-berlin.de">hintzmann@bde-berlin.de</a></p>
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