BDE-Newsletter Mai 2010
Inhaltsverzeichnis
- Private Entsorger stehen konsequent für Recycling
- Kein Mandat für kommunale Wertstofftonne
- Europäisches Parlament sendet falsches Signal zur interkommunalen Zusammenarbeit
- Hersteller von Ersatzbrennstoffen vermehrt zur Kasse gebeten
- Erfolgreicher Verlauf der größten Umwelttechnologiemesse in China
Private Entsorger stehen konsequent für Recycling
Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über das künftige Kreislaufwirtschaftsgesetz ist eine Auseinandersetzung darüber entbrannt, wer sich stärker für höhere Recyclingquoten in Deutschland einsetzt – private oder kommunale Unternehmen. Zudem wird die „Schuldfrage“ gestellt, welche Seite die Verantwortung für Überkapazitäten im Bereich der Müllverbrennung trägt. Der BDE ist an einer Versachlichung der Debatte interessiert. Aus diesem Grund hat der Verband eine Marktanalyse vorgenommen, die eindeutige Schlüsse zulässt.
BDE-Präsident Peter Kurth: „In den letzten zehn Jahren und mit Blick auf das seit Juni 2005 gel¬tende Deponierungsverbot für unbehandelte Abfälle haben vorrangig die privaten Unternehmen der Branche enorme Anstrengungen unternommen, um ein Netz von hochmodernen Sortier-, Aufbereitungs- und Recyclinganlagen für Altpapier, Altglas, Kunststoffe, Elektroaltgeräte und Altmetalle in Deutschland zu errichten. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf einen hohen dreistelligen Millionenbetrag.“
Das renommierte Institut Prognos hat ermittelt, dass rund 85 Prozent aller Anlagen von privaten Unternehmen betrieben werden. Diese Zahl belege, so Kurth, wie ernst es die Privatwirtschaft mit ihrem Bekenntnis zu hohen Recyclingquoten in Deutschland meine. Nur eine effektive Kreislaufwirtschaft ermögliche es der deutschen Industrie, angesichts der sich weltweit dramatisch verknappenden Primärrohstoffvorkommen auch in Zukunft auf hohem Niveau zu produzieren. BDE-Präsident Kurth: „Die von uns geforderte Erhöhung der Recyclingquote von derzeit 63 Prozent auf 80 Prozent im Jahr 2020 ist daher kein Selbstzweck, sondern nationales Erfordernis.“
Der von kommunaler Seite erhobene Vorwurf, die privaten Entsorgungsunternehmen seien für Überkapazitäten auf dem Müllverbrennungsmarkt verantwortlich, ist aus Sicht des BDE haltlos und daher falsch. Aktuell sieht die Situation wie folgt aus: Von den 69 deutschen Müllverbrennungsanlagen (MVA) laufen 48 Anlagen mit kommunaler Beteiligung. Lediglich acht dieser Anlagen werden mehrheitlich von privaten Entsorgern betrieben. Von den insgesamt 85 Ersatzbrennstoff-Anlagen (EBS-Anlagen) – davon 42 EBS-Mitverbrennungsanlagen, 35 EBS-Monoanlagen, acht Anlagen in Planung – werden lediglich fünf Anlagen mehrheitlich von privaten Entsorgern betrieben. Kommunale Unternehmen sind an acht EBS-Anlagen beteiligt. Die Mehrzahl dieser Anlagen gehört Unternehmen aus der Energiebranche.
BDE-Präsident Kurth: „Der BDE hat seit 2005 nachweislich und wiederholt vor drohenden Überkapazitäten bei der Müllverbrennung gewarnt. Wir begrüßen und unterstützen die in der europäischen Abfallrahmenrichtlinie fixierte fünfstufige Abfallhierarchie, weil sie die Priorität des Recyclings gegenüber der Verbrennung klar definiert.“
Kein Mandat für kommunale Wertstofftonne
Der BDE hält die Pläne der Stadt Dortmund, eine kommunale Wertstofftonne einzuführen, für rechtswidrig. Der Verband ist grundsätzlich für die flächendeckende Einführung einer Wertstofftonne in Deutschland, wie es im Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes spätestens ab dem Jahr 2015 vorgesehen ist.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Der aktuelle Alleingang der in Dortmund Verantwortlichen steht jedoch in einem krassen Widerspruch zu den Intentionen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes und ist zudem ein klarer Verstoß gegen die geltende Verpackungsverordnung. Es gibt kein Mandat für eine kommunale Wertstofftonne.“
Mit Blick auf die Stadt Dortmund fordert der BDE die strikte Einhaltung der Regeln eines fairen Wettbewerbs. Derzeit gilt: Die „Duales System Deutschland GmbH“ ist beauftragt, im Rahmen von regelmäßigen Ausschreibungen die Erfassung der in den gelben Tonnen/gelben Säcken gesammelten Kunststoffverpackungen im Wettbewerb zu vergeben. Die vom städtischen Unternehmen „Entsorgung Dortmund GmbH“ (EDG) geplante Einführung einer kommunalen Wertstofftonne würde die vom Verbraucher finanzierte Entsorgung der Lizenzverpackungen dem Wettbewerb entziehen und damit eine optimale Preisbildung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger verhindern.
Es ist zu befürchten, dass die Kosten für die Entsorgung der kommunalen Wertstofftonne über die Gebühren für den Restmüll quersubventioniert werden sollen. Mit der Folge, dass perspektivisch sinkende Preise bei der grauen Restmülltonne nicht an die Verbraucher weitergegeben werden. BDE-Präsident Kurth: „Es darf nicht sein, dass die Bürger in Dortmund letztlich doppelt für die Entsorgung des Verpackungsmülls zahlen müssen – zunächst, wie bisher, an der Ladenkasse und dann auch noch über zu hohe städtische Müllgebühren.“
Der BDE hat die nordrhein-westfälische Landesregierung ersucht, das Vorhaben der Stadt Dortmund juristisch zu prüfen und entsprechende aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um das rechtswidrige Projekt zu stoppen.
Europäisches Parlament sendet falsches Signal zur interkommunalen Zusammenarbeit
Das Europäische Parlament hat am 18. Mai 2010 den „Rühle-Bericht“ zu neuen Entwicklungen im Vergaberecht angenommen. Wesentliche Inhalte des Berichts sind allgemeine Probleme des Vergaberechts, die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf die interkommunale Zusammenarbeit und die In-House-Vergabe, eine europäische Regelung zu Dienstleistungskonzessionen sowie ökologische und soziale Vergabekriterien.
Der BDE begrüßt den Bericht in seiner grundsätzlichen Ausrichtung. Die im Bericht enthaltenen Aussagen zur vergabefreien interkommunalen Zusammenarbeit sieht der Verband jedoch sehr kritisch. BDE-Präsident Peter Kurth: „Der Bericht gibt die Voraussetzungen für eine vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit, wie sie der EuGH in seinem Urteil vom 09. Juni 2009 ‚Stadtreinigung Hamburg‘ festgelegt hat, nicht vollständig wieder. Dadurch können öffentliche Auftraggeber zu der Fehleinschätzung verleitet werden, sie könnten sich benötigte Leistungen von anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen beschaffen, ohne dabei das Vergaberecht beachten zu müssen.“ Damit, so Kurth, würden die Kommunen nicht nur den privaten Unternehmen, denen sie öffentliche Aufträge vorenthalten, sondern auch sich selbst schaden, denn eine Umgehung des Vergaberechts werde mit großer Wahrscheinlichkeit Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission nach sich ziehen. Rechtsunsicherheit und zusätzliche Kosten für die Kommunen bei der Rückabwicklung der Kooperationen wären die Folge. Kurth: „Der Bericht sorgt in dieser Hinsicht nicht für Rechtssicherheit.“
Der BDE-Präsident verweist darauf, dass eine Ausweitung der vergabefreien interkommunalen Zusammenarbeit zu Lasten der Bürger gehen würde. Kurth: „Durch derartige Kooperationen berauben sich die Kommunen der Möglichkeit, Leistungen und Preise am Markt kritisch zu vergleichen. Am Ende wird der Bürger mit überhöhten Gebühren zur Kasse gebeten.“
Der BDE fordert, dass die interkommunale Kooperation grundsätzlich auf Verwaltungs- und Planungsaufgaben sowie hoheitliche Tätigkeiten beschränkt wird. Sollten öffentliche Einrichtungen Leistungen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit beinhalten und die von privaten Unternehmen am Markt angeboten werden, beziehen oder auslagern wollen, dann müssen diese zwingend ausgeschrieben werden. Eine generelle Freistellung interkommunaler Zusammenarbeit im Bereich wirtschaftlicher Tätigkeiten vom Vergaberecht darf es nicht geben. Dagegen stehen der Binnenmarkt und der AEUV-Vertrag (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) mit dem Transparenzgebot.
Hersteller von Ersatzbrennstoffen vermehrt zur Kasse gebeten
Der BDE hat Informationen erhalten, wonach Hauptzollämter bereits erteilte Erlaubnisse zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom gegenüber Herstellern von Ersatzbrennstoffen derzeit vermehrt widerrufen. Begründet wird dieses Vorgehen mit der fehlenden Zugehörigkeit der betroffenen Unternehmen zum produzierenden Gewerbe. Hintergrund: Nur jene Unternehmen, die zum produzierenden Gewerbe gezählt werden, können nach dem Stromsteuergesetz in den Genuss dieser Regelung kommen.
Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum produzierenden Gewerbe ist die schwerpunktmäßige Tätigkeit in einem der im Stromsteuergesetz genannten Abschnitte der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2003 (WZ 2003). Das wäre eigentlich der Fall, wenn die Herstellung von Ersatzbrennstoffen dem Recycling zugeordnet würde. Doch genau diese Zuordnung wird seitens der Behörden aktuell zunehmend verneint. Argumentation der Hauptzollämter: Recycling umfasst nicht die Herstellung von neuen Endprodukten aus Sekundärrohstoffen. Die Herstellung von Ersatzbrennstoffen fällt deshalb nicht unter das Recycling, sondern unter die Rubrik der thermischen Abfallbeseitigung und gehört damit nicht zum produzierenden Gewerbe.
Aus Sicht des BDE ist diese Argumentation schon aus einem einfachen Grund so nicht hinnehmbar: Weil sich das Gesetz auf die inzwischen veraltete Klassifikation der Wirtschaftszweige aus dem Jahr 2003 bezieht. Seit 2008 gibt es eine weit aktuellere Klassifikation. Diese ordnet die Produktion von Ersatzbrennstoffen zwar nicht als eigenständige Rubrik des produzierendes Gewerbe ein, aber in den Erläuterungen wird ausdrücklich klargestellt, dass die Herstellung neuer Erzeugnisse im Gegensatz zu Sekundärrohstoffen auch dann dem verarbeitenden Gewerbe zugeordnet wird, wenn bei ihr Abfälle eingesetzt werden und zugleich die Rubrik des Recyclings abgeschafft wird.
Der BDE wird sich aktiv auf Gesetzgebungs- und Vollzugsebene dafür einsetzen, dass Hersteller von Ersatzbrennstoffen künftig wieder verlässlich dem produzierenden Gewerbe zugeordnet werden und damit wie bisher die Möglichkeit haben, eine steuerbegünstigte Entnahme von Strom zu beantragen. Kurzfristig wird der Verband in dieser Angelegenheit auf die zuständige Bundesfinanzdirektion Südwest zugehen.
Rohstoff-Wirtschaft 2010 – modern, informativ und aktuell
Der Frühling ist da – und mit ihm die neue Ausgabe des Magazins “Rohstoff-Wirtschaft”. Das Magazin für die Praktiker und Entscheider der Kreislaufwirtschaft. Wie immer randvoll mit aktuellen News und Infos, mit Positionen und Portraits der Menschen und Macher, die die Branche prägen, hautnah und persönlich.
Auch in dieser Ausgabe mit Nachrichten und Analysen, die die Branche bewegen, aktuell und informativ. Themen dieser Ausgabe sind unter anderem:
-Die Abfallwirtschaft ist deutscher Klimaschutz-Meister. Lesen Sie den Bericht über das hochinteressante Gutachten von Umweltbundesamt, Bundesumweltministerium und BDE.
-Das Ende des Umsatzsteuer-Privilegs für kommunale Entsorgungsunternehmen ist ohne Gebührenerhöhungen machbar. Das Magazin “Rohstoff-Wirtschaft” stellt die wichtigsten Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie vor, die vom BDE und Veolia Umweltservice in Auftrag gegeben wurde.
-Die praktischen Folgen der EU-Ausschreibungspflicht für Entsorgungsdienstleistungen. Die Rohstoff-Wirtschaft bringt umfassenden juristischen Rat vom Fachmann für betroffene Unternehmen.
Lesen Sie die “Rohstoff-Wirtschaft” und informieren Sie sich auch online www.rohstoff-wirtschaft.de
Erfolgreicher Verlauf der größten Umwelttechnologiemesse in China
IFAT CHINA + EPTEE + CWS 2010, die erste gemeinsame Messe, die von der Messe München International (MMI) und der Messegesellschaft Shanghai ZM International Exhibition Co., Ltd., veranstaltet wurde, verzeichnet eine hohe Anzahl von Besuchern und Ausstellern. Die Internationale Messe für Wasser, Abwasser, Abfall und Recycling war Anziehungspunkt für mehr als 22.000 Messebesucher aus 84 Ländern. Die Top Five der internationalen Besucherländer und -regionen waren China, Korea, Japan, Deutschland und Taiwan.
„Aufgrund der international starken Position der IFAT CHINA sowie der bedeutenden Stellung von EPTEE + CWS in China wurde eine gemeinsame Veranstaltung geschaffen, die zweifellos die größte und wichtigste Messe für Umwelttechnologien in China ist“, erklärte Eugen Egetenmeir, Geschäftsführer der Messe München International.
Jiang Gang, General Manager von Shanghai ZM International Exhibition Co., Ltd., hob ebenfalls das erstmalige gemeinsame Projekt hervor: „Durch die erfolgreiche Zusammenarbeit von IFAT CHINA und EPTEE & CWS konnte die Messe sowohl die Ausstellungsfläche, die Anzahl von Ausstellern und Besuchern als auch die Ausstellungsqualität steigern. Die Kooperation bündelt nicht nur das Messe know-how, sondern bietet auch eine breitere Plattform für die Industrie. Gemeinsam veranstalten wir die größte Umwelttechnologiemesse Chinas und bemühen uns dabei gleichzeitig, ihre internationale Bedeutung – vor allem in Asien – zu verstärken.“
Bei der IFAT CHINA + EPTEE + CWS 2010 wurden Dank der großen Nachfrage 40.000 Quadratmeter Ausstellungsfläche belegt. Vom 5. bis 7. Mai präsentierten insgesamt 839 Unternehmen aus 26 Ländern ihre neuen Produkte und Dienstleistungen im Shanghai New International Expo Centre (SNIEC). 43 Prozent der Aussteller kamen aus dem Ausland. Zu den Top Five der Ausstellerländer und -regionen zählten China, Deutschland, Korea, die USA und Taiwan.
Die IFAT CHINA + EPTEE + CWS 2010 wartete mit einem hochkarätigen Rahmenprogramm auf: Es gab etwa 200 Veranstaltungen, an denen mehr als 7.000 Besucher teilnahmen. Die technischen und wissenschaftlichen Konferenzen wurden von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) organisiert, die als wichtiger internationaler Partner der Messe fungierte. Darüber hinaus wurde von der International Expert Group on Earth System Preservation (IESP) ein multinationaler Workshop mit dem Thema „Earth System Engineering” veranstaltet. Dr. Martin Grambow, Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, erklärte: „Ich sehe eine große mentale Nähe zwischen den Umweltverantwortlichen in China und Europa. Ich freue mich, dass die Messe neben der Präsentation technologischer Lösungen stets auch solche Chancen zum Austausch über das Systemdenken bietet.“
Kein Mandat für kommunale Wertstofftonne
21.05.2010 – BDE: Alleingang der Stadt Dortmund ist rechtswidrig
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. hält die Pläne der Stadt Dortmund, eine kommunale Wertstofftonne einzuführen, für rechtswidrig.
Der Verband ist grundsätzlich für die flächendeckende Einführung einer Wertstofftonne in Deutschland, wie es im Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes spätestens ab dem Jahr 2015 vorgesehen ist. BDE-Präsident Peter Kurth: „Der aktuelle Alleingang der in Dortmund Verantwortlichen steht jedoch in einem krassen Widerspruch zu den Intentionen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes und ist zudem ein klarer Verstoß gegen die geltende Verpackungsverordnung. Es gibt kein Mandat für eine kommunale Wertstofftonne.“
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Private Entsorger stehen konsequent für Recycling
19.05.2010 – Aktuelle Zahlen belegen: Private Unternehmen betreiben 85 Prozent aller Sortier- und Aufbereitungsanlagen – Kommunen setzen auf Abfallverbrennung
Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über das künftige Kreislaufwirtschaftsgesetz ist eine Auseinandersetzung darüber entbrannt, wer sich stärker für höhere Recyclingquoten in Deutschland einsetzt – private oder kommunale Unternehmen. Zudem wird die „Schuldfrage“ gestellt, welche Seite die Verantwortung für Überkapazitäten im Bereich der Müllverbrennung trägt. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. ist an einer Versachlichung der Debatte interessiert. Aus diesem Grund hat der Verband eine Marktanalyse vorgenommen, die eindeutige Schlüsse zulässt.
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BDE: Europäisches Parlament sendet falsches Signal zur interkommunalen Zusammenarbeit
19.05.2010 -Das Europäische Parlament hat am 18. Mai 2010 den „Rühle-Bericht“ zu neuen Entwicklungen im Vergaberecht angenommen. Wesentliche Inhalte des Berichts sind allgemeine Probleme des Vergaberechts, die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf die interkommunale Zusammenarbeit und die In-House-Vergabe, eine europäische Regelung zu Dienstleistungskonzessionen sowie ökologische und soziale Vergabekriterien.
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. begrüßt den Bericht in seiner grundsätzlichen Ausrichtung.
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80 Tage eANV in der Praxis
BDE WORKSHOP am 21.06.2010 in Köln und am 24.06.2010 in Ostfildern
Gesetz und Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung sind seit dem 1.Februar 2007 in Kraft. Seit dem 1.04.2010 wird die elektronische Nachweisführung verbindlich durchgeführt. Die Führung und der Versand von Papierdokumenten (Entsorgungsnachweis, Begleitschein) wurden durch elektronische Dokumente ersetzt. Zeitgleich wurde für die Entsorger und Behörden die Anwendung der qualifizierten elektronischen Signatur vorgeschrieben. Erzeuger und Beförderer müssen diese ab den 1.02.2011 verpflichtend anwenden.
Der BDE möchte die Erfahrungen aus 80 Tagen eANV mit den Teilnehmern des Workshops diskutieren. Die Referenten wurden aufgefordert Ihre Erkenntnisse, Probleme aber auch positiven Entwicklungen aus der jeweiligen Sicht (Behörden, Entsorger, Erzeuger, Beförderer) praxisnah darzustellen.
Wir möchten Sie zu unseren BDE-WORKSHOPS am
Montag, 21 . Juni 2010
11.00 Uhr – 14.30 Uhr In Köln
Donnerstag, 24. Juni 2010
11.00 Uhr – 14.30 Uhr in Ostfildern bei Stuttgart
recht herzlich einladen.
Alle weiteren Informationen finden Sie in anliegendem Flyer.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich im Rahmen dieser Veranstaltung (Teilnahmegebühr: 60,00 € zzgl. MwSt. für BDE- und VBS-Mitglieder) umfassend zur aktuellen Situation zu informieren. Ein entsprechendes Anmeldeformular finden Sie in anliegendem Flyer.
Wir freuen uns, Sie in Köln oder Ostfildern persönlich begrüßen zu dürfen.
Kontakt
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.
Behrenstraße 29
10117 Berlin
Sandra Giern
Tel.: +49 30 5900335-40
E-Mail: giern@bde-berlin.de
Polen – ein Markt für die deutsche Abfallwirtschaft?
RETech – Informationsveranstaltung – am 15.06.2010 in Berlin
Der polnische Markt ist aktuell einer der dynamischsten Märkte für Recycling und Entsorgung in Osteuropa: Der „Nationale Abfallwirtschaftsplan 2010“ sieht für den Zeitraum 2007 bis 2013 Investitionen in Höhe von rund 2,3 Mrd. Euro vor. Die EU stellt Polen für Abfallwirtschaft und Bodenschutz 1,4 Mrd. Euro zur Verfügung.
Für die deutsche Recycling- und Entsorgungswirtschaft ergeben sich dadurch einzigartige Chancen in Hinblick auf die Bereitstellung von Anlagen, Know-how und Dienstleistungen.
RETech bietet Ihnen Informationen aus erster Hand zu den Chancen und Risiken des polnischen Markts. Deutsche und polnische Experten versorgen Sie mit wichtigen Informationen zur Branche, geben Ihnen Tipps zu finanziellen und technischen Aspekten und stehen für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung.
Wir möchten Sie zu unserer RETech-Informationsveranstaltung am
Dienstag, 15 . Juni 2010
09.30 Uhr – 17.00 Uhr in Berlin
In das Bundespresseamt
Reichstagufer 14
10117 Berlin
recht herzlich einladen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich im Rahmen dieser Veranstaltung (Teilnahmegebühr: 80,00 € zzgl. MwSt.) umfassend zur aktuellen Situation zu informieren. Ein entsprechendes Anmeldeformular und alle weiteren Informationen finden Sie im anliegenden Flyer.
Wir freuen uns Sie in Berlin persönlich begrüßen zu dürfen.
Kontakt
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.
Behrenstraße 29
10117 Berlin
Dr.-Ing. Annette Ochs
Tel.: +49 30 5900335-55
Fax: +49 30 5900335-96
E-Mail: ochs@bde-berlin.de

