BDE-Unternehmen garantieren die PPK-Flächendeckung
29.06.2010 – Das Landesumweltamt Nordrhein-Westfalens hat alle neun bundesweit tätigen Betreiber dualer Systeme aufgefordert, die laut Verpackungsverordnung geforderte flächendeckende Entsorgung von Papier/Pappe/Karton (PPK) bis zum 1. Juli 2010 nachzuweisen. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. begrüßte in seiner letzten Arbeitskreissitzung der dualen Systembetreiber die PPK-Abfrage der nordrhein-westfälischen Umweltbehörde.
(weiterlesen…)
BDE-Newsletter Juni 2010
Inhaltsverzeichnis
- IFAT Entsorga 2010: Sichern Sie sich jetzt Ihre Freikarten!
- BDE begrüßt Klage vor EuGH wegen ausschreibungsfreier Vergabe an den Lippeverband
- EU-Parlament vollzieht wichtige Weichenstellung für Getrenntsammlung von Bioabfällen
- Umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung: EU-Kommission führt BDE-Beschwerde fort
- Gemeinsames Verbändepapier zum tauschähnlichen Umsatz
IFAT Entsorga 2010: Sichern Sie sich jetzt Ihre Freikarten!
Es sind keine drei Monate mehr bis zur wichtigsten Messe dieses Jahres, der IFAT ENTSORGA, die vom 13. bis 17. September 2010 in München stattfindet.
Der BDE ist in diesem Jahr erstmals Kooperationspartner der Messe München GmbH bei der Ausrichtung der international größten und wichtigsten Leistungsschau.
Unser Ziel ist es, möglichst viele Mitarbeiter und Geschäftspartner unserer BDE-Mitgliedsunternehmen und Freunde des BDE für die IFAT ENTSORGA 2010 zu begeistern. Wir möchten, dass Sie in München dabei sind!
Um Ihnen die Entscheidung für den Besuch der Messe etwas zu erleichtern, haben wir ein großes Kontingent an Freikarten reserviert. Ab sofort können Sie Freikarten beim BDE unter folgender E-Mail-Adresse bestellen: ifat@bde-berlin.de.
Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:
- Die oben beschriebenen Freikarten sind „Gutscheine für ein Tagesticket“, die Sie vorab online aktivieren oder direkt vor Ort in München in ein Ticket umwandeln können. Die Einzelheiten der (völlig unkomplizierten) Aktivierung entnehmen Sie bitte den Gutscheinen. Wir empfehlen Ihnen, die Gutscheine bereits jetzt online zu aktivieren, das erspart Ihnen später Wartezeiten beim Einlass.
- Bei der Bestellung der Freikarten müssen Sie beachten, dass jede Karte nur für einen Tag Gültigkeit hat. Sollten Sie die Messe also an mehreren Tagen besuchen wollen, müssen Sie die entsprechende Anzahl an Karten bestellen.
- Sammelbestellungen und die Bestellung größerer Kartenkontingente sind möglich. Wir bitten Sie allerdings herzlich, uns die Namen der Kartennutzer mitzuteilen, damit wir am Ende korrekt mit der Messe München abrechnen können.
- Bitte bestellen Sie nur so viele Karten, wie Sie tatsächlich benötigen. Jede nicht aktivierte und nicht genutzte Eintrittskarte fehlt am Ende einem potenziellen BDE-Messebesucher.
- Die Karten/Gutscheine werden ab sofort von der BDE-Geschäftsstelle verschickt – so lange der Vorrat reicht. Eine schnelle Bestellung erhöht die Chancen auf Messefreikarten vom BDE.
- Die Freikarten können auch für wichtige Kunden Ihrer Unternehmen oder beispielsweise für Studenten und Dozenten genutzt werden, mit denen Sie ko¬operieren.
- Sollten sie Rückfragen zu den Freikarten haben, schreiben Sie bitte an presse@bde-berlin.de.
- Die Gutscheine berechtigen Sie auch zur Nutzung aller Verkehrsmittel im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund MVV (S-Bahn, U-Bahn, Tram und Bus) bei der Hin- und Rückfahrt zum und vom Messegelände am entsprechenden Tag. Nehmen Sie daher unbedingt auch den Freifahrt-Abschnitt an der rechten Seite des Gutscheins mit nach München.
Wir freuen uns darauf, Sie in München zu treffen!
BDE begrüßt Klage vor EuGH wegen ausschreibungsfreier Vergabe an den Lippeverband
Die Europäische Kommission hat am 02.06.2010 beschlossen, gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage wegen eines Verstoßes gegen das Vergaberecht zu erheben. Die Klage erfolgt im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, das die Kommission wegen der Übertragung der Abwasserbeseitigung von der Stadt Hamm (Westfalen) auf den Lippeverband betrieben hat.
Das Vertragsverletzungsverfahren geht auf eine Beschwerde des BDE aus dem Jahr 2007 zurück.
Die Kommission sieht in der Übertragung, die ohne öffentliche Ausschreibung erfolgte, einen Verstoß gegen das europäische Vergaberecht.
BDE-Präsident Peter Kurth begrüßt die Entscheidung der Kommission: „Die Klageerhebung durch den EuGH zeigt, dass unsere Zweifel an der Zulässigkeit der Übertragung berechtigt sind. Wir freuen uns, dass die Kommission sich unserer Argumentation angeschlossen hat und mit der Klage ein klares Zeichen für freien Markt und fairen Wettbewerb setzt“. Die Klage sei, so Kurth, ein deutliches Signal an die Kommunen, dass die Kommission einer Umgehung des Vergaberechts durch öffentliche Auftraggeber nicht tatenlos zusehe.
Der BDE ist zuversichtlich, dass auch der EuGH die ausschreibungsfreie Übertragung für unzulässig erklären wird.
Die Stadt Hamm hatte die Abwasserbeseitigung und das Kanalnetz im Jahr 2003 per Vertrag auf den Lippeverband übertragen, ohne den Vertrag öffentlich auszuschreiben. Schon die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte erhebliche Bedenken gegen die Übertragung und genehmigte sie erst 2007 infolge eines gegen den Lippeverband verlorenen Verwaltungsrechtsstreits. Der BDE reichte daraufhin bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde ein.
EU-Parlament vollzieht wichtige Weichenstellung für Getrenntsammlung von Bioabfällen
Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments hat mit klarer Mehrheit den Entwurf des Initiativberichts des Europaabgeordneten José Manuel Fernandes über das „Grünbuch über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union“ angenommen. Der Bericht enthält die nachdrückliche Forderung nach einer separaten Richtlinie zu Bioabfällen und der Einführung eines verpflichtenden Systems zur Getrenntsammlung.
Der BDE begrüßt und unterstützt den verabschiedeten Bericht sowie das starke Votum für eine Richtlinie zu Bioabfällen.
BDE-Präsident Peter Kurth betont: „Mit der Aufforderung, eine separate Richtlinie noch in 2010 vorzulegen, hat der Umweltausschuss erneut ein eindeutiges und starkes Signal an die Kommission gesandt.“ Neben dieser Forderung enthalte der Bericht wichtige Kernelemente einer Richtlinie zu Bioabfällen, insbesondere die Einführung eines verpflichtenden Systems zur Getrenntsammlung von Bioabfällen sowie von Qualitätsstandards für Komposte.
Der BDE unterstützt die Position des Initiativberichts. Nicht zuletzt deshalb, weil sie sich mit jenen Forderungen deckt, die der Verband seit Jahren aktiv verfolgt. Eine separate Richtlinie zu Bioabfällen leistet einen entscheidenden Beitrag zum Ressourcen-, Klima- und Bodenschutz. Die bisherigen Regelungen im Bereich der Bioabfälle sind aus Sicht des BDE zu fragmentiert und weisen nicht den notwendigen Regelungsgehalt auf, um das volle Potential bei der Behandlung von Bioabfällen abschöpfen zu können.
Das Europäische Parlament hat in den letzten Jahren bereits mehrmals mit Nachdruck und deutlichen Mehrheiten die EU-Kommission aufgefordert, eine Richtlinie zu Bioabfällen vorzulegen. Auch der Rat der Europäischen Union hat sich mehrfach für eine spezifische Regelung zu Bioabfällen ausgesprochen. Der BDE ist daher optimistisch, dass die EU-Kommission ihre bisher ablehnende Haltung in dieser Angelegenheit angesichts des starken parlamentarischen Votums zeitnah überdenkt und aufgibt.
Umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung: EU-Kommission führt BDE-Beschwerde fort
Die Europäische Kommission sieht weiterhin Probleme bei der umsatzsteuerlichen Ungleichbehandlung von privaten und öffentlich-rechtlichen Unternehmen im Abfallbereich.
Entgegen ihrer Anfang des Jahres geäußerten Überlegung, die Beschwerde des BDE gegen die umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung von privaten und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen im Abfallbereich nicht weiter zu verfolgen, hat sich die Kommission nach einem fachlichen Austausch mit dem BDE Anfang Juni dazu entschlossen, die Wettbewerbsverzerrung durch die Umsatzsteuerungleichbehandlung weiter zu prüfen.
Der BDE hat die Kommission auf einige wesentliche Aspekte der spezifischen Situation im Abfallbereich in der Bundesrepublik aufmerksam gemacht, die die Kommission bei der Prüfung der aus ihrer Sicht komplizierten deutschen Situation außer Acht gelassen hatte. Auf Grundlage weiterer Ausführungen des BDE will die Generaldirektion Steuern und Zollunion nun die Prüfung fortsetzen, wobei sie aus formalen Gründen die Prüfung unter Berücksichtigung der bisher vorgetragenen Argumente als neues Beschwerdeverfahren unter einem neuen Aktenzeichen weiterführen wird.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Wir sind erfreut, dass die Kommission die besondere Situation im Abfallbereich erkannt hat und ihre Nachforschungen zu den wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen der Umsatzsteuerungleichbehandlung weiterführen will. Wir sind zuversichtlich, dass sie die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit feststellen und die Bundesrepublik zur Korrektur der Besteuerungspraxis auffordern wird“.
Gemeinsames Verbändepapier zum tauschähnlichen Umsatz
Der BDE und zahlreiche andere Branchenverbände haben im Ergebnis eines intensiven Diskussionsprozesses ein gemeinsames Papier zur Anwendbarkeit des so genannten tauschähnlichen Umsatzes in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft erarbeitet. Dieses Papier ermöglicht das aus Sicht des Verbandes zwingend notwendige geschlossene Auftreten der Branche bei diesem sensiblen Thema gegenüber Politik und Behörden.
Ziel des als Anlage beigefügten Papiers ist es, den betroffenen Unternehmen die Anwendung des Prinzips des tauschähnlichen Umsatzes anhand von Anwendungsbeispielen und einem graphischen Entscheidungsmuster zu erleichtern. Schließlich führt dieses steuerrechtliche Konstrukt in der täglichen Arbeit der Unternehmen nach wie vor zu erheblichen Problemen und nicht unbedeutendem Mehraufwand.
Grundlage des erarbeiteten Papiers ist zum einen das im Dezember 2008 veröffentlichte Schreiben des Bundesfinanzministeriums (IV B8-S7203/07/10002 BStBl 2008) zur Anwendung des tauschähnlichen Umsatzes bei werthaltigen Abfallstoffen. Dieses ist für ab dem 01.07.2009 abgeschlossene Verträge in allen offenen Fällen anwendbar. Für davor abgeschlossene Verträge wird bis zum 31.12.2010 nicht beanstandet, wenn die Beteiligten davon ausgegangen sind, dass kein tauschähnlicher Umsatz vorliegt. Darüber hinaus hat die Branche einem Schreiben des niedersächsischen Finanzministeriums vom 19.05.2009 Rechnung getragen, das das BMF-Schreiben in Absprache mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder noch einmal präzisiert hat. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Entsorger eine Barvergütung für den gelieferten Abfall gewährt, ohne dass zugleich eine Entsorgungsleistung ausdrücklich vereinbart oder offensichtlich ist.
Da noch nicht alle Zweifel im Hinblick auf die Allgemeingültigkeit des niedersächsischen Schreibens ausgeräumt werden konnten, wird sich der BDE darum bemühen, zusammen mit den anderen Verbänden eine entsprechende verbindliche Erklärung des Bundesfinanzministeriums einzuholen.
Fotos:
Beitrag "BDE begrüßt Klage…" – Markus Hein, Pixelio
Beitrag "EU-Parlament vollzieht…" – Holger , Pixelio
Beitrag " Umsatzsteuerliche Ungelichbehandlung…" Ollibär / Pixelio
Beitrag "Gemeinsames Verbändepapier…" P. Kirchhoff / Pixelio
BDE: Dortmund soll vorhandenes System der gelben Tonnen als Wertstofftonnen nutzen
25.06.2010 – Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. setzt sich für eine unbürokratische und zugleich rechtskonforme Lösung im Streit um die Einführung einer Wertstofftonne in Dortmund ein. In diesem Zusammenhang unterstützt der Verband den Vorschlag des in Dortmund engagierten Systembetreibers Interseroh, die bereits existierenden und von den Bürgern aktiv genutzten gelben Tonnen auch für stoffgleiche Nichtverpackungen zugänglich zu machen. BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen: „Aus unserer Sicht wäre das die einfachste und sauberste Lösung. Auf diesem Weg käme die Stadt Dortmund zügig zu einer Wertstofftonne – unter Einhaltung der geltenden Verpackungsverordnung.“
(weiterlesen…)
EU-Kommission führt BDE-Beschwerde fort
17.06.2010 – Umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung in der Entsorgungswirtschaft
Die Europäische Kommission sieht weiterhin Probleme bei der umsatzsteuerlichen Ungleichbehandlung von privaten und öffentlich-rechtlichen Unternehmen im Abfallbereich.
Entgegen ihrer Anfang des Jahres geäußerten Überlegung, die Beschwerde des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. gegen die umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung von privaten und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen im Abfallbereich nicht weiter zu verfolgen, hat sich die Kommission nach einem fachlichen Austausch mit dem BDE Anfang Juni dazu entschlossen, die Wettbewerbsverzerrung durch die Umsatzsteuerungleichbehandlung weiter zu prüfen.
(weiterlesen…)
IFAT ENTSORGA 2010: Freikarten für Mitglieder und Freunde des BDE

Sehr geehrte Damen und Herren, der Countdown zur IFAT ENTSORGA 2010 vom 13. – 17.09.2010 in München läuft. Der BDE hat für Mitglieder und Freunde des BDE ein großes Freikartenkontingent reserviert. Ab sofort können Sie diese Freikarten beim BDE abrufen. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie in beigefügter BDE-direkt.
Bildmaterial
Informationen leben von und mit Grafiken und Fotografien. Hier können Sie Fotos der BDE-Funktionsträger downloaden. Bei Veröffentlichung von entsprechendem Bildmaterial bitte die Quelle angeben.
Bildmaterial der BDE-Repräsentanten
BDE-Präsidium
- Geschäftsführender Präsident Peter Kurth
- Vizepräsident Oliver Gross
- Vizepräsident Bernd Schönmackers
- Vizepräsident Andreas Bankamp
- Vizepräsident Karl Kellner
- Vizepräsident Dr. Thorsten Grenz
- kooptiertes Mitglied des Präsidiums Otto Heinz (VBS-Präsident)
Geschäftsführer und Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle
- Karsten Hintzmann (Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
- Sandra Giern (Logistik, Abfallbehandlung und Sonderabfallwirtschaft)
- Dr.-Ing. Annette Ochs (Biologische Behandlungsverfahren)
- Andrea Schlaitz (Organsiation und Tagungen, BwDE)
- Dr. Andreas Bruckschen (Kreislaufwirtschaft)
- Urban Windelen (Recht, Steuern, Wettbewerb, Wasserwirtschaft)
BDE: EU-Parlament vollzieht wichtige Weichenstellung für Getrenntsammlung von Bioabfällen
04.06.2010 – Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments hat mit klarer Mehrheit den Entwurf des Initiativberichts des Europaabgeordneten José Manuel Fernandes über das „Grünbuch über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union“ angenommen. Der Bericht enthält die nachdrückliche Forderung nach einer separaten Richtlinie zu Bioabfällen und der Einführung eines verpflichtenden Systems zur Getrenntsammlung.
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. begrüßt und unterstützt den verabschiedeten Bericht sowie das starke Votum für eine Richtlinie zu Bioabfällen.
(weiterlesen…)
Kurth: „EU-Kommission stärkt fairen Wettbewerb“
03.06.2010 – BDE begrüßt Klage vor EuGH wegen ausschreibungsfreier Vergabe an den Lippeverband
Die Europäische Kommission hat am 02.06.2010 beschlossen, gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage wegen eines Verstoßes gegen das Vergaberecht zu erheben. Die Klage erfolgt im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, das die Kommission wegen der Übertragung der Abwasserbeseitigung von der Stadt Hamm (Westfalen) auf den Lippeverband betrieben hat.
Das Vertragsverletzungsverfahren geht auf eine Beschwerde des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. aus dem Jahr 2007 zurück.
(weiterlesen…)

