BDE-Newsletter Juli 2010
Inhaltsverzeichnis:
- Rechtsgutachten zur kommunalen Wertstofftonne: Alleingang der Kommunen rechtswidrig
- Kritik an Untersagungsverfügung des Berliner Senats
- BDE positioniert sich zu NRW-Koalitionsvertrag
- BDE-Unternehmen garantieren PPK-Flächendeckung
- Kreislaufwirtschaft: Ein Kernthema der IFAT ENTSORGA 2010
Rechtsgutachten zur kommunalen Wertstofftonne: Alleingang der Kommunen rechtswidrig
Ein Gutachten der renommierten Anwaltskanzlei für Umweltrecht Köhler & Klett Rechtsanwälte aus Köln bestätigt die vom BDE geäußerte Einschätzung, dass ein kommunaler Alleingang bei der Einführung einer kommunalen Wertstofftonne ohne Abstimmung mit allen neun Systembetreibern rechtswidrig ist.
„Das Gutachten macht deutlich, dass eine Abstimmung gemäß Verpackungsverordnung zwischen kommunalem und privatem Entsorger weder befristet noch gekündigt werden kann“, so BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen. „Ein einmal abgestimmter Zustand besteht daher so lange fort, bis sich beide Seiten einvernehmlich auf eine Anpassung der Abstimmung geeinigt haben.“ Zudem könne laut Gutachten der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nicht einseitig durchsetzen, dass seine neu eingeführte Wertstofftonne mitgenutzt werden müsse. „Im Falle der Stadt Dortmund gibt es ja bereits ein etabliertes System zur Sammlung über eine ‚gelbe Tonne’“, betont Bruckschen. „Daher ist eine neue Tonne überhaupt nicht notwendig.“ Vielmehr spricht sich der BDE erneut dafür aus, das bereits etablierte System zu erweitern und für stoffgleiche Nichtverpackungen zugänglich zu machen. Dieser Vorschlag des Systembetreibers Interseroh an die Stadt Dortmund sei daher der richtige und einfachste Schritt, um die laut Verpackungsverordnung zwingend notwendige Zustimmung beider Parteien zu erzielen – und zu garantieren, dass die Stadt die von ihr gewünschte Wertstofftonne erhält und der Duale-System-Betreiber seine Recyclingquoten erfüllen kann.
Die wichtigsten Erkenntnisse des Gutachtens im Überblick:
- Eine Abstimmung gemäß Verpackungsverordnung zwischen kommunalem und privatem Entsorger kann nicht befristet oder gekündigt werden. Ein einmal abgestimmter Zustand besteht daher so lange fort, bis sich beide Seiten einvernehmlich auf eine Anpassung der Abstimmung geeinigt haben.
- Im Rahmen einer Anpassung einer bestehenden Abstimmung haben die Interessen des kommunalen Entsorgers keinen Vorrang gegenüber denen des dualen Systems.
- Beide Beteiligten haben einen Anspruch darauf, dass eine Änderung des Sammel- und Verwertungssystems nur in zumutbarer Weise bei gegenseitiger Rücksichtnahme vorgenommen wird.
- Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger kann nicht einseitig durchsetzen, dass seine neu eingeführte Wertstofftonne mitgenutzt werden muss bzw. kann. Denn zur Sammlung von Verpackungsabfällen ist die neue Tonne nicht notwendig.
- Eine Beschränkung der Erfassung von Verpackungsabfällen auf die Sammlung in Säcken bei Einführung einer kommunalen Wertstofftonne muss der Systembetreiber nicht dulden, wenn belegbar zu befürchten ist, dass den dualen Systemen hierdurch Verpackungsabfälle entzogen werden und sie deswegen die für den Systembetrieb erforderlichen Verwertungsquoten nicht mehr erreichen.
- Die Zustimmung durch einige Systembetreiber reicht nicht aus, um dies als Argument bei der Anpassung der Abstimmung zu nutzen. Es muss eine einvernehmliche Lösung mit allen Systembetreibern gesucht werden.
Das Gutachten wurde im Auftrag des BDE von der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Köhler & Klett angefertigt. Die Kölner Juristen sind ausgewiesene Experten in Fragen von Umwelt- & Technikrecht.
Kritik an Untersagungsverfügung des Berliner Senats
Der BDE hat die Untersagungsverfügung gegen die ALBA-Gruppe als widersprüchlich und voreilig kritisiert. BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen: „Bei dem Projekt der Gelben Tonne Plus handelt es sich um ein bundesweit beachtetes Modellvorhaben zur Erweiterung des Recyclings in Deutschland. Über 400 000 Haushalte in Berlin haben sehr gerne die Möglichkeit genutzt, nicht nur Verpackungsmaterialien, sondern auch andere Stoffe, die sinnvollerweise recycelt werden, über die gelbe Tonne zu entsorgen. Der Berliner Senat hat dieses Projekt und seine Weiterentwicklung in seinem eigenen Entwurf zum Abfallwirtschaftskonzept ausdrücklich empfohlen. Jetzt rechtliche Gründe zu konstruieren, um das ganze Vorhaben zu untersagen, ist völlig unglaubwürdig und widersprüchlich aufgrund der jahrelangen gemeinsamen Entwicklung dieses Projektes. Während bundesweit engagiert über eine Wertstofftonne diskutiert wird, die die Bundesregierung mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz endlich einführen will, versucht der Berliner Senat, Fakten gegen die private Wirtschaft zu schaffen. Damit schadet er massiv dem Recyclingstandort Berlin.“
BDE positioniert sich zu NRW-Koalitionsvertrag
Nordrhein-Westfalen ist nicht nur das mit Abstand einwohnerstärkste Bundesland Deutschlands, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Insbesondere viele führende Unternehmen der privaten Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft haben hier ihren Sitz. Die Politik in NRW hat deshalb stets auch bundespolitische Signalwirkung.
Aus Sicht des BDE enthält der Koalitionsvertrag einige Aspekte, die der Stärkung der Kreislaufwirtschaft dienen können. Gerade vor dem Hintergrund, dass Deutschland als rohstoffarmes Land mit seinen Ressourcen haushalten muss, begrüßt der BDE diese für die Zukunft so wichtige Weichenstellung ganz ausdrücklich. Dies gilt zum einen für die im Koalitionsvertrag enthaltene Zielsetzung einer ökologischen Ausrichtung der anstehenden Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, die nach Auffassung des BDE auch mit der konsequenten Umsetzung der 5-stufigen Abfallhierarchie und einer Erhöhung der Recyclingquoten einhergehen muss. Zum anderen befürwortet der BDE das Bekenntnis der neuen Landesregierung zur Schaffung einer Wertstofftonne und das Ziel, Bioabfall verstärkt getrennt zu sammeln und zu verwerten. Und auch die stärkere Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge trägt der Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft Rechnung.
Jedoch lässt der Koalitionsvertrag zu unserem Bedauern eine ideologiefreie und am Erfolg orientierte Umsetzung dieser Zielsetzungen vermissen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere dem Vorhaben, die Kreislaufwirtschaft so weit wie möglich der öffentlichen Hand zuzuordnen, eine klare Absage zu erteilen. Nach Auffassung des BDE wird ohne die adäquate Einbindung der privaten Entsorgungs¬wirtschaft eine optimale Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft nicht gelingen können. U. a. haben in den letzten Jahren vornehmlich die privaten Unternehmen der Branche enorme Anstrengungen unternommen, um ein Netz hochmoderner Sortier-, Aufbereitungs- und Recyclinganlagen zu errichten, mit der Folge, dass heute 85 Prozent dieser Anlagen von privaten Unternehmen betrieben werden.
Der BDE wird der neuen Landesregierung stets für einen offenen Dialog und eine konstruktive Partnerschaft zur Verfügung stehen, ausdrücklich auch zu dem Komplex Verhinderung von Ökodumping im Anlagenbereich. Wenn die neue Landesregierung das Ziel der ökologischen Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft an Rhein und Ruhr wirklich ernst meint, hat sie den BDE an ihrer Seite.
Im Detail betrifft die Ambivalenz zwischen dem begrüßenswerten Ziel der Förderung der Kreislaufwirtschaft und den hierauf gerichteten Umsetzungsplänen folgende Punkte:
1. Wertstofftonne
Gerade im Hinblick auf die Förderung der Kreislaufwirtschaft begrüßt der BDE uneingeschränkt das Bekenntnis der neuen Landesregierung zur Einführung einer Wertstofftonne. Der Vereinbarung des Koalitionsvertrages, eine solche Wertstofftonne als Teil der Daseinsvorsorge in kommunale Verantwortung zugeben, ist jedoch eine strikte Absage zu erteilen. Die in einer solchen Wertstofftonne getrennt gesammelten Stoffe unterliegen keiner Überlassungspflicht und sollten deshalb so umfassend wie möglich von den kompetentesten Marktteilnehmern in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden, und das garantieren nun einmal die privaten Entsorger.
2. Fairer Wettbewerb
Des Weiteren plädiert der BDE im Hinblick auf die konsequente Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft auch für einen fairen Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Entsorgern. Nur ein fairer Wettbewerb um die besten Lösungen führt letztendlich zu einer konsequenten Weiterentwicklung neuer Technologien. Aus diesem Grund ist die Vereinbarung, die Umsatzsteuerfreiheit gebührenrechtlicher kommunaler Betriebe sowie des steuerlichen Querverbundes zu erhalten und auf Bundesebene zu verteidigen, kontraproduktiv.
Einem fairen Wettbewerb im Dienste einer effektiven Kreislaufwirtschaft steht zudem die geplante Rückgängigmachung des derzeit gültigen und erst im Frühjahr dieses Jahres in Kraft getretenen Abfallwirtschaftsplans NRW entgegen. Der BDE wendet sich in diesem Zusammenhang strikt gegen die geplante Wiedereinführung einer „regionalen Entsorgungsautarkie sowie gegen die verbindlichen Zuweisung des Abfalls zu bestimmten Entsorgungsanlagen. Diese Maßnahmen haben lediglich den Bestandsschutz kommunaler Investitions- und Betriebsaktivitäten und nicht die Fortentwicklung einer effektiven Kreislauf- und Entsorgungswirtschaft im Blick.
3. Bioabfälle
Der BDE begrüßt die angestrebte getrennte Erfassung von Bioabfällen, denn sie dient in vielfältiger Weise dem Ressourcen-, Klima- und Bodenschutz. Jedoch ist der BDE entschieden der Auffassung, die Verwertung getrennt erfasster Bioabfälle sollte technologieoffen erfolgen und so ihren Beitrag zur Erreichung der Recyclingzeile leisten. Die Wahl nach der jeweils einzusetzenden Technologie hängt stark vom Inputmaterial ab. Holzige und strukturreiche Materialien lassen sich schlecht vergären, während sie in der Kompostierung dringend erforderlich sind. Die Biogasnutzung als Mindeststandard bei der Biomüllverwertung festzuschreiben, ist deshalb auch im Sinne einer effektiven Kreislaufwirtschaft nicht sinnvoll.
4. Wasserwirtschaft
Der BDE ist für die beschlossene Abschaffung des Wasserentnahmeentgeltes. Die bisherige Beschlusslage in NRW sah eine Abschaffung des Wasserentnahmeentgeltes vor. Nach dem Koalitionsvertrag soll das Wasserentnahmeentgelt nun jedoch beibehalten und angepasst werden. Da das Wasserentnahmeentgelt in die Preiskalkulation einfließt, stellt sich der Koalitionsvertrag damit gegen eine Senkung der Wasserpreise. Der BDE plädiert im Sinne eines fairen Wettbewerbs und im Sinne eines transparenten Marktes gegen die Beibehaltung des Wasserentnahmeentgeltes.
Peter Kurth, Präsident des BDE, und Ernst-Peter Rahlenbeck, Vorsitzender des BDE-Regionalverbandes West, ziehen daher das Fazit: „Ungeachtet einiger positiver Aspekte (Biosammlung) überwiegt eindeutig eine skeptische Gesamteinschätzung, da die neue Landesregierung das Ziel einer ökologischen Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft zwar behauptet, tatsächlich aber der Rückfall in alleinige kommunale Monopolstrukturen zu befürchten ist.“
BDE-Unternehmen garantieren PPK-Flächendeckung
Das Landesumweltamt Nordrhein-Westfalens hat alle neun bundesweit tätigen Betreiber dualer Systeme aufgefordert, die laut Verpackungsverordnung geforderte flächendeckende Entsorgung von Papier/Pappe/Karton (PPK) bis zum 1. Juli 2010 nachzuweisen. Der BDE begrüßte in seiner letzten Arbeitskreissitzung der dualen Systembetreiber die PPK-Abfrage der nordrhein-westfälischen Umweltbehörde.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Es ist wichtig, dass alle dualen Systeme ihrer Kostenverantwortung in allen Gebieten nachkommen.“ Daher konnten auch die Verhandlungen mit allen Gebietskörperschaften, die an einem Abschluss interessiert waren, erfolgreich abgeschlossen werden. Die im BDE organisierten Systembetreiber garantieren, so Kurth, die bundesweite flächendeckende Entsorgung von Verkaufsverpackungen der PPK-Fraktion.
Zudem haben die Vertreter der dualen Systeme im Rahmen der Gemeinsamen Stelle bereits die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden zur einheitlichen Bemessung der Mengenbasis für das Jahr 2011 aufgenommen. Peter Kurth: „Wir gehen davon aus, dass diese gemeinsame Grundlage dabei hilft, die Verhandlungen in Zukunft zu vereinfachen und wir schneller zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung kommen.“
Kreislaufwirtschaft: Ein Kernthema der IFAT ENTSORGA 2010
Die Verknappung und Verteuerung wichtiger Rohstoffe steigern die Wirtschaftlichkeit der Abfallverwertung. Nach Experten-Einschätzung, unter anderem auch des Bundesumweltministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), gehen noch zu viele wertvolle Stoffe verloren, weil mit Abfällen nicht sorgsam genug umgegangen wird. Beispiele für weiteren globalen Handlungsbedarf sieht das Ministerium unter anderem bei Elektronik-Altgeräten, Altautos, Bioabfällen und Kunststoffen.
Die Themen Kreislaufwirtschaft und Recycling haben also Konjunktur. Dies wird sich auch bei der IFAT ENTSORGA 2010, der Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft, zeigen. Zum einen repräsentiert die Ausstellerliste der im September in München stattfindenden Schau ein praktisch vollständiges „Who is who“ der internationalen Entsorgungsbranche, zum anderen findet sich das Thema Rohstoffverwertung in zahlreichen Facetten auch in den Veranstaltungen des Messe-Rahmenprogramms wieder.
Großes Diskussionspotenzial bietet zum Beispiel die Einführung einer Wertstofftonne im Rahmen einer vom BMU geplanten gesetzlichen Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts. Demnach sollen die Haushalte in einer Tonne ab dem Jahr 2015 Kunststoffe, Metalle sowie eventuell kleine Elektrogeräte und Holz-Wertstoffe sammeln. Strittig ist, wer diese Materialien bei den Bürgern abholen und die Massenströme gewinnbringend lenken darf.
Um die Erschließung neuer Märkte geht es auch bei der internationalen Kooperationsbörse „Brokerage Event on Environmental Solutions“. Ziel der vom EU-Kooperationsbüro der Bayern Innovativ, Partner im Enterprise Europe Network, organisierten Veranstaltung ist es, Firmen und Institute aus dem Umweltbereich aus ganz Europa zusammenzubringen und sie bei der Geschäftsanbahnung zu unterstützen. Die Kooperationsbörse findet am 15. September auf der diesjährigen IFAT ENTSORGA bereits zum vierten Mal statt. „An den bisherigen drei Börsen haben sich über 200 Firmen aus mehr als 20 europäischen Ländern beteiligt. In den bilateralen Gesprächen konnten wichtige und andauernde Kontakte geknüpft werden, die zu vielen internationalen Kooperationen führten“, unterstreicht Dr. Sonja Angloher-Reichelt von Bayern Innovativ, Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer des Freistaates Bayern. „Die schon sehr gute Resonanz lässt hoffen, dass auch die IFAT ENTSORGA 2010 zu einem vollen Erfolg für die Anbieter und Anwender von Umwelttechnologien und -dienstleistungen werden wird.“
Unter den vorab in einem Online-Katalog des „Brokerage Events“ einsehbaren Technologieprofilen finden sich auch Angebote aus dem Themenfeld Abfall- und Recycling. Präsentieren wird sich in München zum Beispiel die Arbeitsgruppe Recyclingtechnologie Bayern. Die hier zusammengeschlossenen Unternehmen bieten den Kunden aus einer Hand ein breites Leistungsspektrum an Anlagentechnik aus den Bereichen trocken- und nassmechanischer Aufbereitung, automatischer Sortiertechniken sowie Nassvergärung. „Die enge Bindung der Unternehmen in einem Recyclingnetzwerk erlaubt eine projektspezifisch flexible und sehr reaktionsschnelle Zusammenarbeit. Dabei können durch Weiterentwicklungen Verfahren bereitgestellt werden, die sehr hohe Ausbringungsraten bei hohem ökonomischem Ertrag ermöglichen“, ist sich der Ansprechpartner der Arbeitsgruppe, Bernhard Hartleitner vom bifa Umweltinstitut in Augsburg, sicher. Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit zur Kooperationsbörse „Brokerage Event on Environmental Solutions“ gibt es im Internet unter http://ifat.b2bmatchmaking.com/p_index.php.
Die IFAT ENTSORGA 2010 findet von 13. – 17. September auf dem Gelände der Neuen Messe München statt. Informationen rund um die Messe und das hochkarätige Rahmenprogramm entnehmen Sie bitte der Website www.ifat.de bzw. www.ifat.de/de/Rahmenprogramm.
Fotos:
Beitrag "BDE-Unternehmen garantieren PPK-Flächendeckung" – Foto: Hannes Grobe
BDE-Stellungnahme zum Koalitionsvertrag NRW
20.07.2010 - Nordrhein-Westfalen ist nicht nur das mit Abstand einwohnerstärkste Bundesland Deutschlands, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Insbesondere viele führende Unternehmen der privaten Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft haben hier ihren Sitz. Die Politik in NRW hat deshalb stets auch bundespolitische Signalwirkung.
Aus Sicht des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. enthält der Koalitionsvertrag einige Aspekte, die der Stärkung der Kreislaufwirtschaft dienen können. (weiterlesen…)
Bundesverband BDE kritisiert Untersagungsverfügung des Berliner Senats
19.07.2010 – Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. hat heute die Untersagungsverfügung gegen die ALBA-Gruppe als widersprüchlich und voreilig kritisiert. BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen: „Bei dem Projekt der Gelben Tonne Plus handelt es sich um ein bundesweit beachtetes Modellvorhaben zur Erweiterung des Recyclings in Deutschland. Über 400 000 Haushalte in Berlin haben sehr gerne die Möglichkeit genutzt, nicht nur Verpackungsmaterialien, sondern auch andere Stoffe, die sinnvollerweise recycelt werden, über die gelbe Tonne zu entsorgen. (weiterlesen…)
BDE-Position bestätigt: Alleingang der Kommunen rechtswidrig
07.07.2010 – Rechtsgutachten zur kommunalen Wertstofftonne
Ein Gutachten der renommierten Anwaltskanzlei für Umweltrecht Köhler & Klett Rechtsanwälte aus Köln bestätigt die vom BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. geäußerte Einschätzung, dass ein kommunaler Alleingang bei der Einführung einer kommunalen Wertstofftonne ohne Abstimmung mit allen neun Systembetreibern rechtswidrig ist.
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