Mitgliedschaft
Werden Sie Mitglied – gemeinsam sind wir stark! Der BDE unterscheidet “ordentliche” und “fördernde” Mitglieder. Ordentliches Mitglied kann jedes Unternehmen in privater Rechtsform werden, das eine operative Entsorgungstätigkeit ausübt. Nur ordentliche Mitglieder haben in den BDE-Gremien Stimmrecht. Alle übrigen interessierten Firmen können als “Förderndes Mitglied” an unserer Arbeit partizipieren.
Über Anträge auf Mitgliedschaft entscheidet das Präsidium. Ein Informationspaket über die Mitgliedschaft und Antragsvordrucke können bei der Abt. Recht, Steuern und Versicherungen (Fax +49 30 5900335-36) oder per E-Mail angefordert werden.
Es geht auch schneller: Sie können sich die Antragsformulare direkt online ausdrucken und dann per Post an uns senden. Dazu benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader.
Bitte wählen Sie:
Beitrittserklärung: Ordentliches Mitglied
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Beitrittserklärung: Förderndes Mitglied
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Beitragsregelung
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Foto: Peter Kirchhoff / Pixelio

