BDE-Stellungnahme zum Koalitionsvertrag NRW
20.07.2010 - Nordrhein-Westfalen ist nicht nur das mit Abstand einwohnerstärkste Bundesland Deutschlands, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Insbesondere viele führende Unternehmen der privaten Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft haben hier ihren Sitz. Die Politik in NRW hat deshalb stets auch bundespolitische Signalwirkung.
Aus Sicht des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. enthält der Koalitionsvertrag einige Aspekte, die der Stärkung der Kreislaufwirtschaft dienen können. Gerade vor dem Hintergrund, dass Deutschland als rohstoffarmes Land mit seinen Ressourcen haushalten muss, begrüßt der BDE diese für die Zukunft so wichtige Weichenstellung ganz ausdrücklich. Dies gilt zum einen für die im Koalitionsvertrag enthaltene Zielsetzung einer ökologischen Ausrichtung der anstehenden Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, die nach Auffassung des BDE auch mit der konsequenten Umsetzung der 5-stufigen Abfallhierarchie und einer Erhöhung der Recyclingquoten einhergehen muss. Zum anderen befürwortet der BDE das Bekenntnis der neuen Landesregierung zur Schaffung einer Wertstofftonne und das Ziel, Bioabfall verstärkt getrennt zu sammeln und zu verwerten. Und auch die stärkere Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge trägt der Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft Rechnung.
Jedoch lässt der Koalitionsvertrag zu unserem Bedauern eine ideologiefreie und am Erfolg orientierte Umsetzung dieser Zielsetzungen vermissen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere dem Vorhaben, die Kreislaufwirtschaft so weit wie möglich der öffentlichen Hand zuzuordnen, eine klare Absage zu erteilen. Nach Auffassung des BDE wird ohne die adäquate Einbindung der privaten Entsorgungswirtschaft eine optimale Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft nicht gelingen können. U. a. haben in den letzten Jahren vornehmlich die privaten Unternehmen der Branche enorme Anstrengungen unternommen, um ein Netz hochmoderner Sortier-, Aufbereitungs- und Recyclinganlagen zu errichten, mit der Folge, dass heute 85 Prozent dieser Anlagen von privaten Unternehmen betrieben werden.
Der BDE wird der neuen Landesregierung stets für einen offenen Dialog und eine konstruktive Partnerschaft zur Verfügung stehen, ausdrücklich auch zu dem Komplex Verhinderung von Ökodumping im Anlagenbereich. Wenn die neue Landesregierung das Ziel der ökologischen Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft an Rhein und Ruhr wirklich ernst meint, hat sie den BDE an ihrer Seite.
Im Detail betrifft die Ambivalenz zwischen dem begrüßenswerten Ziel der Förderung der Kreislaufwirtschaft und den hierauf gerichteten Umsetzungsplänen folgende Punkte:
1. Wertstofftonne
Gerade im Hinblick auf die Förderung der Kreislaufwirtschaft begrüßt der BDE uneingeschränkt das Bekenntnis der neuen Landesregierung zur Einführung einer Wertstofftonne. Der Vereinbarung des Koalitionsvertrages, eine solche Wertstofftonne als Teil der Daseinsvorsorge in kommunale Verantwortung zugeben, ist jedoch eine strikte Absage zu erteilen. Die in einer solchen Wertstofftonne getrennt gesammelten Stoffe unterliegen keiner Überlassungspflicht und sollten deshalb so umfassend wie möglich von den kompetentesten Marktteilnehmern in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden, und das garantieren nun einmal die privaten Entsorger.
2. Fairer Wettbewerb
Des Weiteren plädiert der BDE im Hinblick auf die konsequente Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft auch für einen fairen Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Entsorgern. Nur ein fairer Wettbewerb um die besten Lösungen führt letztendlich zu einer konsequenten Weiterentwicklung neuer Technologien. Aus diesem Grund ist die Vereinbarung, die Umsatzsteuerfreiheit gebührenrechtlicher kommunaler Betriebe sowie des steuerlichen Querverbundes zu erhalten und auf Bundesebene zu verteidigen, kontraproduktiv.
Einem fairen Wettbewerb im Dienste einer effektiven Kreislaufwirtschaft steht zudem die geplante Rückgängigmachung des derzeit gültigen und erst im Frühjahr dieses Jahres in Kraft getretenen Abfallwirtschaftsplans NRW entgegen. Der BDE wendet sich in diesem Zusammenhang strikt gegen die geplante Wiedereinführung einer „regionalen Entsorgungsautarkie sowie gegen die verbindlichen Zuweisung des Abfalls zu bestimmten Entsorgungsanlagen. Diese Maßnahmen haben lediglich den Bestandsschutz kommunaler Investitions- und Betriebsaktivitäten und nicht die Fortentwicklung einer effektiven Kreislauf- und Entsorgungswirtschaft im Blick.
3. Bioabfälle
Der BDE begrüßt die angestrebte getrennte Erfassung von Bioabfällen, denn sie dient in vielfältiger Weise dem Ressourcen-, Klima- und Bodenschutz. Jedoch ist der BDE entschieden der Auffassung, die Verwertung getrennt erfasster Bioabfälle sollte technologieoffen erfolgen und so ihren Beitrag zur Erreichung der Recyclingzeile leisten. Die Wahl nach der jeweils einzusetzenden Technologie hängt stark vom Inputmaterial ab. Holzige und strukturreiche Materialien lassen sich schlecht vergären, während sie in der Kompostierung dringend erforderlich sind. Die Biogasnutzung als Mindeststandard bei der Biomüllverwertung festzuschreiben, ist deshalb auch im Sinne einer effektiven Kreislaufwirtschaft nicht sinnvoll.
4. Wasserwirtschaft
Der BDE ist für die beschlossene Abschaffung des Wasserentnahmeentgeltes. Die bisherige Beschlusslage in NRW sah eine Abschaffung des Wasserentnahmeentgeltes vor. Nach dem Koalitionsvertrag soll das Wasserentnahmeentgelt nun jedoch beibehalten und angepasst werden. Da das Wasserentnahmeentgelt in die Preiskalkulation einfließt, stellt sich der Koalitionsvertrag damit gegen eine Senkung der Wasserpreise. Der BDE plädiert im Sinne eines fairen Wettbewerbs und im Sinne eines transparenten Marktes gegen die Beibehaltung des Wasserentnahmeentgeltes.
Peter Kurth, Präsident des BDE, und Ernst-Peter Rahlenbeck, Vorsitzender des BDE-Regionalverbandes West, ziehen daher das Fazit: „Ungeachtet einiger positiver Aspekte (Biosammlung) überwiegt eindeutig eine skeptische Gesamteinschätzung, da die neue Landesregierung das Ziel einer ökologischen Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft zwar behauptet, tatsächlich aber der Rückfall in alleinige kommunale Monopolstrukturen zu befürchten ist.“
Kontakt
Dr. Andreas Bruckschen
Geschäftsführer
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.
Behrenstraße 29
10117 Berlin
Tel.: +49 30 5900335-30
E-Mail: bruckschen@bde-berlin.de


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