Der BDE in Brüssel – Stark vertreten in Europa

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Die politische Arbeit

  • Die steigende Bedeutung der europäischen Gesetzgebung für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft macht es notwendig, als Verband die Entwicklungen in Europa aktiv zu verfolgen und zu gestalten. Es gilt, die Entwicklungen zu beobachten und die Interessen des Verbandes aktiv einzubringen. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen dabei
  • im Monitoring der EU-Gesetzgebung und der Analyse der Entwicklungen auf ihre Auswirkungen für die Entsorgungswirtschaft,
  • in der Information der Mitglieder und Entscheidungsträger über die Entwicklungen der europäischen Gesetzgebung und die Positionen des BDE,
  • in der kontinuierlichen Interessenvertretung und dem beständigen Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern aus Parlament und Kommission,
  • in der Beratung und Dienstleistung für Mitglieder in europäischen Fragen,
  • in der Zusammenarbeit und Meinungsbildung innerhalb des europäischen Verbandes der Entsorgungswirtschaft und bei der Vereinigung der europäischen Industrieverbände.

Die Facharbeit

Das facettenreiche Arbeitsportfolio des BDE-Büro Brüssel befasst sich mit der europäischen Umweltpolitik und dem Abfallrecht. Daneben sind das EU-Wettbewerbsrecht und die Binnenmarktpolitik für die Entsorgungswirtschaft von besonderer Bedeutung.

Die wichtigsten aktuellen politischen Initiativen im Bereich Umweltpolitik und Umweltrecht sind die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie sowie die Revision der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verhinderung.

Im Bereich Wettbewerb und Binnenmarktpolitik steht die Entwicklung der europäischen Rechtsprechung zum Vergaberecht, eine Mitteilung der Kommission zu Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sowie eine Mitteilung der Kommission zu gemischwirtschaftlichen Unternehmen (öffentlich-rechtliche Partnerschaften) im Mittelpunkt der Debatte.

Neben diesen beiden Kernfeldern gehören auch aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Energie und Klimaschutz, Bioabfall und Bodenschutz zum Aufgabenbereich, soweit diese für die Entsorgungswirtschaft Relevanz aufweisen.

Rahmenbedingungen für eine nachhaltige europäische Abfallwirtschaft

Mit der derzeitigen Überarbeitung des europäischen Abfallrechts wird ein neuer Rahmen für die Abfallbewirtschaftung in Europa gesetzt. Abfallpolitik soll zukünftig stärker als Ressourcenpolitik verstanden werden. Für die deutsche Entsorgungswirtschaft ist die Überarbeitung von großer Wichtigkeit. Der BDE hat das Verfahren von Anfang an begleitet und wirkt aktiv an dieser für die Abfallwirtschaft entscheidenden Weichenstellung mit.

Ziele des BDE:

  • klare, objektive und europaweit einheitliche Definitionen der Kernbegriffe des europäischen Abfallrechts
  • keine ökologisch wie ökonomisch sinnlose Rückführung des funktionierenden Binnenmarktes für Verwertungsabfälle
  • keine Deregulierung im Abfallrecht zu Lasten von Mensch und Umwelt
  • Entwicklung harmonisierter, hochwertiger Standards für das Recycling und Einführung der Getrenntsammlung geeigneter Abfallströme
  • europaweites Ablagerungsverbot für nicht vorbehandelte biologisch abbaubare Abfälle und Schaffung einer Bioabfallrichtlinie
  • Beibehaltung bewährter Instrumente des Abfallrechts wie der Produktverantwortung und hoher stoffstromspezifischer Verwertungsquoten
  • Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen und damit eines verlässlichen Investitionsrahmens durch harmonisierte hohe Umweltstandards und einheitliche Definitionen

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

Der Einfluss des europäischen Wettbewerbsrechts und der EU-Binnenmarktpolitik auf die Entsorgungswirtschaft wächst stetig. In einem wirtschaftlich immer enger zusammenwachsenden Europa werden in Brüssel entscheidende Vorgaben für die unternehmerische Tätigkeit auch der deutschen Wirtschaft gemacht. Der BDE engagiert sich auch hier stark für die Geschäftsinteressen der Mitgliedsunternehmen. Wesentliche Forderungen des BDE sind dabei:

  • Strikte Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts auf die Vergabe öffentlicher Aufträge
  • gleiche Wettbewerbsbedingungen für öffentliche und private Unternehmen
  • keine EU-Rahmenrichtlinie für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge
  • keine neuen gesetzlichen Ausnahmeregeln für In-House-Vergaben an gemischtwirtschaftliche Unternehmen
  • keine generellen Ausnahme für interkommunale Kooperationen von den europäischen Vergaberegeln

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